2023/A/10 Mitbestimmungselemente im Dualen Studium analog zur dualen Berufsausbildung etablieren

Status:
Annahme

Die SPD möge sich auf Landes- und Bundesebene dafür einsetzen, dass Mitbestimmungselemente im Dualen Studium analog zur dualen Berufsausbildung etabliert werden.
Wir als Sozialdemokrat:innen verfolgen nämlich weiter das Ziel, dass das Berufsbildungsgesetz dahingehend geändert wird, dass der Geltungsbereich das duale Studium, insbesondere die Praxisphasen, erfasst. Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, dass gemeinsame regionale und überregionale Koordinierungs- und Abstimmungsgremien geschaffen werden, in denen ähnlich der Berufsbildungsausschüsse Gewerkschaftsvertreter:innen, Vertreter:innen der Arbeitgeber und Vertreter:innen der Hochschulen und der Studierenden Mitglied sind und gemeinsam über die Ausrichtung der dualen Studiengänge beraten wird. Der Fokus soll hier unter anderem auf der Qualität der Praxisphasen und der Verzahnung der Lernorte liegen. Die Ausschüsse sind paritätisch zu besetzen und können bindende Empfehlungen aussprechen. Als weiteres Element sind für die dualen Studiengänge verbindliche Rahmenpläne zu schaffen, die ähnlich den Ausbildungsrahmenplänen festlegen, welche Inhalte in den Praxisphasen während eines dualen Studiums zu vermitteln sind. Ziel ist es, Qualitätsstandards im dualen Studium zu stärken und Vergleichbarkeit herzustellen. Die Rahmenpläne fallen ebenso in den Zuständigkeitsbereich der Ausschüsse und sind im Vorfeld der Konzeption eines dualen Studiengangs zu erstellen, so dass sie Teil der Akkreditierung sind. Sie sind regelmäßig zu überprüfen und ggf. anzupassen.

 

Empfänger:innen: SPD-Landtagsfraktion; SPD-Bundesparteitag; SPD-Bundestagsfraktion;

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Beschluss: Überweisung an die Landtagsfraktion RLP, Bundesparteitag, Bundestagsfraktion
Text des Beschlusses:

Die SPD möge sich auf Landes- und Bundesebene dafür einsetzen, dass Mitbestimmungselemente im Dualen Studium analog zur dualen Berufsausbildung etabliert werden.
Wir als Sozialdemokrat:innen verfolgen nämlich weiter das Ziel, dass das Berufsbildungsgesetz dahingehend geändert wird, dass der Geltungsbereich das duale Studium, insbesondere die Praxisphasen, erfasst. Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, dass gemeinsame regionale und überregionale Koordinierungs- und Abstimmungsgremien geschaffen werden, in denen ähnlich der Berufsbildungsausschüsse Gewerkschaftsvertreter:innen, Vertreter:innen der Arbeitgeber und Vertreter:innen der Hochschulen und der Studierenden Mitglied sind und gemeinsam über die Ausrichtung der dualen Studiengänge beraten wird. Der Fokus soll hier unter anderem auf der Qualität der Praxisphasen und der Verzahnung der Lernorte liegen. Die Ausschüsse sind paritätisch zu besetzen und können bindende Empfehlungen aussprechen. Als weiteres Element sind für die dualen Studiengänge verbindliche Rahmenpläne zu schaffen, die ähnlich den Ausbildungsrahmenplänen festlegen, welche Inhalte in den Praxisphasen während eines dualen Studiums zu vermitteln sind. Ziel ist es, Qualitätsstandards im dualen Studium zu stärken und Vergleichbarkeit herzustellen. Die Rahmenpläne fallen ebenso in den Zuständigkeitsbereich der Ausschüsse und sind im Vorfeld der Konzeption eines dualen Studiengangs zu erstellen, so dass sie Teil der Akkreditierung sind. Sie sind regelmäßig zu überprüfen und ggf. anzupassen.

 

Der Beschluss wurde nach der Sitzung am 28.8.2024 am 29.08.2024 an die Landtagsfraktion RLP, Bundesparteitag und die Bundestagsfraktion übersendet.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Der Beschluss wurde nach der Sitzung am 28.8.2024 am 29.08.2024 an die Landtagsfraktion RLP, Bundesparteitag und die Bundestagsfraktion übersendet.
Überweisungs-PDF: