2018/G/07 Präventionsmaßnahmen gegen Radikalisierung schaffen

Status:
Überweisung

Der Landesparteitag möge beschließen:

Flächendeckende Prävention
Der Salafismus gilt sowohl in Deutschland als auch auf internationaler Ebene als die zurzeit dynamischste islamistische Bewegung. In Deutschland verzeichnet das salafistische Spektrum seit Jahren steigende Anhängerzahlen.
Um diesem Trend entgegen zu wirken, wird ein gesamtgesellschaftlicher, ressortübergreifender ganzheitlicher Ansatz von Schule, Jugendhilfe und anderen zivilgesellschaftlichen Akteuren zur Prävention notwendig.

Hierfür bedarf es eine Reihe an Präventionsmaßnahmen:

  • eine Bundesstelle für islamistische Prävention, die gemeinsam mit den Ländern koordinierend tätig ist
  • Ausbau der Imam-Ausbildung und der islamisch-theologischen Lehrstühle an Universitäten
  • Fortbildungen für Pädagog*innen für Prävention und Früherkennung von islamistischer Radikalisierung
  • Ein*e geschulte*r Ansprechpartner*in pro Schule um individuelle Präventionsansätze zu entwickeln und beratend tätig zu werden.
  • Mehr Sozialarbeiter*innen an Schulen
  • Ausbau staatlicher muslimischer Gefängnisseelsorge
  • Staatliche Deradikalisierungsprojekte durch Sozialarbeiter*innen speziell in JVAs
  • Ethnologie als Unterrichtsfach um interreligiöse und transkulturelle Kompetenzen zu fördern
  • Ausbau der staatlichen Förderung für Präventions- und Deradikalisierungsprogramme wie beispielsweise das „Violence Prevention Network“ oder „Heroes“

 

Die Maßnahmen sollten in Zusammenarbeit mit diversen muslimischen Verbänden koordiniert werden.

Begründung:

Die islamistische Ideologie geht von einer göttlichen Ordnung aus, der sich Gesellschaft und Staat unterordnen müssen. Dieses „Islam“-Verständnis steht im Widerspruch zur freiheitlich demokratischen Grundordnung. Verletzt werden dabei vor allem die demokratischen Grundsätze der Trennung von Staat und Religion, der Volkssouveränität, der Gleichstellung der Geschlechter sowie der religiösen und der sexuellen Selbstbestimmung.
Unter dem Oberbegriff „Salafismus“ versteht man eine vom Wahhabismus geprägte moderne islamistische Ideologie, die sich an den Vorstellungen der ersten Muslime und der islamischen Frühzeit orientiert. Der Wahhabismus ist eine auf Muhammad Ibn Abdalwahhab (1703 bis 1792) zurückgehende und in Zentralarabien (Najd) entstandene Lehre. Salafisten geben vor, ihre religiöse Praxis und Lebensführung ausschließlich an den Prinzipien des Koran und dem Vorbild des Propheten Muhammad und der frühen Muslime, der sog. „rechtschaffenen Altvorderen“ (arab. al-salaf alsalih, d. h. die ersten drei Generationen des Islam), auszurichten. Ziel von Salafisten ist jedoch die vollständige Umgestaltung von Staat, Rechtsordnung und Gesellschaft nach einem salafistischen Regelwerk, das als „gottgewollte“ Ordnung angesehen wird. In letzter Konsequenz soll ein islamischer „Gottesstaat“ errichtet werden, in dem wesentliche, in Deutschland garantierte

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an
Version der Antragskommission:

Material an Landtagsfraktion

Beschluss: Überweisung an die Landtagsfraktion
Text des Beschlusses:

Flächendeckende Prävention
Der Salafismus gilt sowohl in Deutschland als auch auf internationaler Ebene als die zurzeit dynamischste islamistische Bewegung. In Deutschland verzeichnet das salafistische Spektrum seit Jahren steigende Anhängerzahlen.
Um diesem Trend entgegen zu wirken, wird ein gesamtgesellschaftlicher, ressortübergreifender ganzheitlicher Ansatz von Schule, Jugendhilfe und anderen zivilgesellschaftlichen Akteuren zur Prävention notwendig.

Hierfür bedarf es eine Reihe an Präventionsmaßnahmen:

  • eine Bundesstelle für islamistische Prävention, die gemeinsam mit den Ländern koordinierend tätig ist
  • Ausbau der Imam-Ausbildung und der islamisch-theologischen Lehrstühle an Universitäten
  • Fortbildungen für Pädagog*innen für Prävention und Früherkennung von islamistischer Radikalisierung
  • Ein*e geschulte*r Ansprechpartner*in pro Schule um individuelle Präventionsansätze zu entwickeln und beratend tätig zu werden.
  • Mehr Sozialarbeiter*innen an Schulen
  • Ausbau staatlicher muslimischer Gefängnisseelsorge
  • Staatliche Deradikalisierungsprojekte durch Sozialarbeiter*innen speziell in JVAs
  • Ethnologie als Unterrichtsfach um interreligiöse und transkulturelle Kompetenzen zu fördern
  • Ausbau der staatlichen Förderung für Präventions- und Deradikalisierungsprogramme wie beispielsweise das „Violence Prevention Network“ oder „Heroes“

Die Maßnahmen sollten in Zusammenarbeit mit diversen muslimischen Verbänden koordiniert werden.

Beschluss-PDF: