2023/B/4 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt vom 17. Juli 2017 endlich umsetzen

Status:
Nicht Abgestimmt

In der Istanbul Konvention vom 11. Mai 2011 wird festgestellt, dass Gewalt gegen Frauen eine Verletzung ihrer Menschenrechte darstellt. Sie sieht Maßnahmen vor, die auf die Verhütung von Gewalt gegen Frauen, den Schutz und die Unterstützung der Opfer und die Verfolgung der Täter abzielen.

Der Deutsche Bundestag hat am 17. Juli 2017 mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats vom 11. Mai 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Darin wird erklärt, dass dem in Istanbul am 11. Mai 2011 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Überein-kommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zugestimmt wird.

Im Artikel 1 des Gesetzes steht zum Zweck des Übereinkommens:

– Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen und Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen;

– einen Beitrag zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau zu leisten und
eine echte Gleichstellung von Frauen und Männern, auch durch die Stärkung der
Rechte der Frauen, zu fördern;

– einen umfassenden Rahmen sowie umfassende politische und sonstige Maßnahmen
zum Schutz und zur Unterstützung aller Opfer von Gewalt gegen Frauen und häus-
licher Gewalt zu entwerfen;

-die internationale Zusammenarbeit im Hinblick auf die Beseitigung von Gewalt gegen
Frauen und häuslicher Gewalt zu fördern;

-Organisationen und Strafverfolgungsbehörden zu helfen und sie zu unterstützen, um wirksam mit dem Ziel zusammenzuarbeiten, einen umfassenden Ansatz für die Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt anzunehmen.

Die Europäische Union:
Die EU ist am 01. Juni 2023 der sogenannten Istanbul-Konvention beigetreten. Rechtliche Grundlage waren zwei Ratsbeschlüsse. Mit dem Beitritt verpflichtete sich die EU, sich dafür einzusetzen, dass Frauen vor allen Formen von Gewalt geschützt werden, dass Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt verhindert, strafrechtlich verfolgt und beseitigt wird.

Die Kommissionsvizepräsidentin Věra Jourová zum Beitritt:
„Jede dritte Frau hat seit ihrem 15. Lebensjahr körperliche oder sexuelle Gewalt erfahren müssen. Geschlechtsspezifische Gewalt ist mit den europäischen Werten unvereinbar, und wir dürfen sie nicht tolerieren“! Sie begrüße ausdrücklich den Beitritt der EU zum Überein-kommen von Istanbul als Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Alle Mitgliedstaaten seien nun aufgefordert, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um diese Gewalt zu verhindern und für wirksamen Schutz und Unterstützung aller Opfer zu sorgen.
Die SPD Rheinland-Pfalz stellt fest, dass sich bei der Umsetzung der genannten Ziele, sei es in Deutschland, wie auch auf europäischer Ebene sehr wenig getan hat. Jeden dritten Tag geschieht in Deutschland ein Femizid – weltweit sogar alle elf Minuten. 2021 wurden in Deutschland 113 Frauen von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet, wie aus Zahlen des Bundeskriminalamts hervorgeht. Mindestens 143.000 Frauen haben im selben Jahr Partnerschaftsgewalt erlebt.

Die Istanbul-Konvention muss umgesetzt werden- Jetzt!

Alle SPD-Mitglieder, insbesondere aber Funktionsträger*innen in Regierungs- oder
Verwaltungsverantwortung, werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die von
der Bundes- und vielen Landesregierungen unterschriebene Istanbul-Konvention mit
Leben gefüllt wird. Jede politische Ebene ist in ihrem Wirkungsbereich zuständig für
die Umsetzung der Istanbul-Konvention.
Für Bundesländer bedeutet dies u. a., dass spezialisierte Hilfsdienste auszubauen
sind, wie Frauenhäuser, Frauenberatungsstellen, Rechtsberatung, medizinische
Versorgung, Angebote für mitbetroffene Kinder von Gewalt gegen Frauen.

Diese müssen

– regional flächendeckend verteilt,

– allen Frauen zugänglich und

– bedarfsgerecht ausgestattet sein.

Der Bund soll sich im Rahmen seiner Möglichkeiten an der Finanzierung solcher Hilfen
beteiligen. Gewaltschutzkonzepte sind bedarfsgerecht vorzuhalten und 3 wiederum mit
Unterstützung von Seiten des Bundes – zu fördern.
Die Verwirklichung der rechtlichen und der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen
und Männern ist ein wesentliches Element der Verhütung von Gewalt gegen Frauen.
Für die EU-Ebene bedeutet dies zudem die Verteidigung der Istanbul-Konvention
gegenüber Mitgliedstaaten, die versuchen, aus ihren Verpflichtungen zum Schutz und
zur Gleichstellung von Frauen wieder auszusteigen. Diese Versuche sind mit
finanziellen und politischen Sanktionen zu beantworten.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Bundestagsfraktion, Landtagsfraktion