2023/KL/7 Mietwahnsinn stoppen: Angespannte Wohnlagen in RLP realistisch ermitteln!

Status:
Annahme

Ein Mietenstopp kann nur wirken, wenn wirklich alle angespannten Wohnlagen erfasst werden. Dazu ist die Betrachtung von Landkreisen in den rheinland-pfälzischen Strukturen völlig unzureichend.

Deshalb fordern wir:
Die Bestimmung angespannter Wohnlagen darf nicht weiter Landkreise und Kreisfreie Städte betrachten. Zur Definierung angespannter Wohnlagen müssen Städte und Wohnraumähnliche Regionen betrachtet werden. Wohnraumähnliche Regionen setzen sich aus verschiedenen Gemeinden zusammen, die zu klein sind, um einen einfachen oder qualifizierten Mietspiegel vorzulegen. Dabei soll die Kreiszugehörigkeit irrelevant sein. Maßgeblich ist die Betrachtung eines zusammenhängenden kommunalen Zusammenschlusses mit vergleichbarem Wohnungsmarkt. Gemeinden sollen aufgrund eines begründeten Antrages die Möglichkeit eingeräumt bekommen, als eigenständige Wohnlage betrachtet zu werden.
Explodierende Mieten sind schon lange ein zentrales Problem der Menschen. Die Wohnungssuche hat sich in einem bedrohlichen Maß zur Existenzfrage entwickelt. Die 2015 beschlossene Mietpreisbremse greift nicht flächendeckend. Der Bund ist durch das Bundesverfassungsgericht in die Pflicht genommen worden, einen bundesweiten Mietenstopp in angespannten Wohnlagen umzusetzen.

Grundlage der Erhebung angespannter Wohnlagen ist §556d II 2 BGB:
,,Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten liegen vor, wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen in einer Gemeinde oder einem Teil der Gemeinde zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist.“
Das von der Landesregierung mehrfach herangezogene Gutachten der empirica AG aus Berlin stellt angespannte Wohnlagen ausschließlich in Landau in der Pfalz, Mainz, Ludwigshafen am Rhein, Speyer und Trier fest. Dabei werden z.B. die dramatischen Mietentwicklungen der Speckgürtel des Rhein-Main und Rhein-Neckar Gebietes völlig
außer Acht gelassen. Grund dafür ist zum einen die großstädtische Überheblichkeit,
die kleinen Kommunen einen eigenständigen Wohnungsmarkt absprechen und zum anderen das Aufwiegen bestehender Mietanstiege durch Kreisangehörige kleine Kommunen, die hohe Eigentumsquoten oder Leerstände aufweisen.
Rheinland-Pfalz hat aktuell noch die Möglichkeit mit der Mietpreisbremse und hoffentlich bald einem bundesweiten Mietenstopps, die Eskalationsstufe wie sie z.B.
in Berlin vorliegt, abzuwenden. Das kann nur erreicht werden, wenn angespannte Wohnlagen realistisch ermittelt werden und den Betroffenen somit unmittelbar geholfen werden kann.

Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die Bestimmung angespannter Wohnlagen darf nicht weiter Landkreise und Kreisfreie Städte betrachten. Zur Definierung angespannter Wohnlagen müssen Städte und Wohnraumähnliche Regionen betrachtet werden. Wohnraumähnliche Regionen setzen sich aus verschiedenen Gemeinden zusammen, die zu klein sind, um einen einfachen oder qualifizierten Mietspiegel vorzulegen. Dabei soll die Kreiszugehörigkeit irrelevant sein. Maßgeblich ist die Betrachtung eines zusammenhängenden kommunalen Zusammenschlusses mit vergleichbarem Wohnungsmarkt. Gemeinden sollen aufgrund eines begründeten Antrages die Möglichkeit eingeräumt bekommen, als eigenständige Wohnlage betrachtet zu werden.
Explodierende Mieten sind schon lange ein zentrales Problem der Menschen. Die Wohnungssuche hat sich in einem bedrohlichen Maß zur Existenzfrage entwickelt. Die 2015 beschlossene Mietpreisbremse greift nicht flächendeckend. Der Bund ist durch das Bundesverfassungsgericht in die Pflicht genommen worden, einen bundesweiten Mietenstopp in angespannten Wohnlagen umzusetzen.

Grundlage der Erhebung angespannter Wohnlagen ist §556d II 2 BGB:
,,Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten liegen vor, wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen in einer Gemeinde oder einem Teil der Gemeinde zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist.“
Das von der Landesregierung mehrfach herangezogene Gutachten der empirica AG aus Berlin stellt angespannte Wohnlagen ausschließlich in Landau in der Pfalz, Mainz, Ludwigshafen am Rhein, Speyer und Trier fest. Dabei werden z.B. die dramatischen Mietentwicklungen der Speckgürtel des Rhein-Main und Rhein-Neckar Gebietes völlig
außer Acht gelassen. Grund dafür ist zum einen die großstädtische Überheblichkeit,
die kleinen Kommunen einen eigenständigen Wohnungsmarkt absprechen und zum anderen das Aufwiegen bestehender Mietanstiege durch Kreisangehörige kleine Kommunen, die hohe Eigentumsquoten oder Leerstände aufweisen.
Rheinland-Pfalz hat aktuell noch die Möglichkeit mit der Mietpreisbremse und hoffentlich bald einem bundesweiten Mietenstopps, die Eskalationsstufe wie sie z.B.
in Berlin vorliegt, abzuwenden. Das kann nur erreicht werden, wenn angespannte Wohnlagen realistisch ermittelt werden und den Betroffenen somit unmittelbar geholfen werden kann.

Beschluss-PDF: