2023/KL/6 Inklusionsgesetzes

Status:
Überweisung

Änderung des Inklusionsgesetzes RLP in § 16: Die Bestellung eines Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen in der Kommune soll erfolgen. – Änderung von kann in soll –

Begründung:

Angesichts der Tatsache, dass ca. 10 Prozent der Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz einen GdB von 50 und mehr (Stat. Landesamt RLP) besitzen – bei einer hohen Dunkelziffer – ist die Kann-Bestimmung zu schwach. Dadurch
Können sich kommunale Gebietskörperschaften vor der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention drücken, die aber vom Gesetzgeber ratifiziert wurde.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Landtagsfraktion
Beschluss: Überweisung an die Landtagsfraktion
Text des Beschlusses:

Änderung des Inklusionsgesetzes RLP in § 16: Die Bestellung eines Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen in der Kommune soll erfolgen. – Änderung von kann in soll –

Beschluss-PDF: