Der Landesparteitag möge beschließen:
Dort, wo Ortsvereine inaktiv sind, das heißt, wo in den letzten vier Jahren keine ordentlichen Vorstandswahlen stattgefunden haben, ist die nächsthöhere Parteigliederung dafür verantwortlich, dass die verbliebenen Mitglieder über die Möglichkeit der Mitarbeit in einem aktiven Ortsverein informiert werden.
Die zuständigen Geschäftsstellen sind zur Unterstützung zu verpflichten, die bei diesem Vorhaben zwingend geboten ist.
Durch diesen Antrag wird erreicht, dass Verantwortlichkeiten festgelegt werden (Hinweis auf §§ 5 und 9 OrgStatut).
Siehe Empfehlung der Antragskommission:
Antrag 2018/O/04
Wir schlagen die Einsetzung einer Kommission zur Modernisierung der Satzung und Erarbeitung neuer Konzepte der Beteiligung vor. Der Kommission sollen neben Vertreterinnen und Vertreter des Landesvorstandes auch Mitglieder der antragsberechtigten Gliederungen angehören. Sie wird bis zum nächsten ordentlichen Landesparteitag einen breiten Diskussionsprozess in Gang setzen und dann einen entsprechenden Vorschlag vorlegen.