2024/KL/5 Ergänzung Artikel 3.3 GG

Status:
Nicht Abgestimmt

Die Landesregierung bringt im Bundesrat noch in diesem Kalenderjahr ein Gesetz ein zur Ergänzung von Artikel 3.3 Grundgesetz um „sexuelle und geschlechtliche Identität“.

Begründung:

Nur die ausdrückliche Benennung in Artikel 3.3. der Merkmale aufgrund derer Diskriminierung verboten ist, gibt vollumfänglichen Schutz.

Es gibt gesellschaftlich eine große Zustimmung, sexuelle und geschlechtliche Identitäten im selben Maß zu schützen, wie alle anderen von Diskriminierung betroffenen Gruppen auch.

Die Situation ist vergleichbar mit der in den 2000er Jahren, als es eine breite Zustimmung für die „Ehe für Alle“ gab, längst bevor der Deutsche Bundestag im Juni 2017 das entsprechende Gesetz beschlossen hat. Dem voraus gegangen war eine Gesetzesinitiative und Beschluss des Bundesrates auf Antrag von Rheinland-Pfalz.

In Anbetracht der steigenden Hasskriminalität, die von einzelnen Gruppen und der AFD deutlich befeuert wird, ist der umfassende Diskriminierungsschutz von queeren Menschen dringend notwendig. Daher ist die Landesregierung aufgefordert, noch in diesem Kalenderjahr zu handeln, um eine Verabschiedung des Gesetzes in dieser Legislaturperiode zu erreichen.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Bundestagsfraktion