2024/G/3 Schülis nicht alleine lassen! - Kostenlose Rechtsberatung für Schüler*innen

Status:
Nicht Abgestimmt

Der Landeskongress der Jusos RLP möge die Einführung einer kostenlosen Rechtsberatung von Schüler*innen beschließen. Hierbei soll es pro Schulaufsichtsbezirk mindestens eine juristische Fachstelle mit Spezialisierung auf Schulrecht geben, an die sich Schüler*innen bei Problemen innerhalb des Schul- Kontextes hinwenden und eine juristische Beratung sowie eine gerichtliche und/oder außergerichtliche Vertretung erhalten können. Die juristische Beratung soll bei Anfrage auch anonym möglich sein.

 

Gerade im schulischen Kontext herrscht ein besonderes hierarchisches Machtgefälle. Viele Schülis fühlen sich durch diskriminierende Äußerungen vom Lehrpersonal unterdrückt oder erfahren Mobbing durch Mitschüler*innen. In solchen Situationen sind sie oft alleine gelassen, da das “anschwärzen” bei der Schulleitung oder der Schulaufsichtsbehörde oftmals zu weiteren, größeren Problemen führt. Lehrkräfte sitzen am “längeren Hebel” und sind für die Noten der Schüler*innen verantwortlich, weshalb sich das Wehren gegen solche Aussagen negativ auf Ihre Zukunft auswirken kann. Aus diesem Grund ist die Möglichkeit zur anonymen Meldung von Problemen und auch eine anonyme Beratung essentiell um auch hier noch einmal Hürden für Schülis ab zu bauen.

 

Ebenfalls ist vielen nicht bekannt, dass ein Verbot des Toilettengangs oder des Trinkens während des Unterrichts nicht verboten werden darf, da es laut ganz herrschender Meinung gegen die Menschenwürde nach Art. 3 EMRK und Art. 1 und 2 GG verstößt. Jedoch sind Schüler*innen dem hilflos ausgeliefert und können sich gegen ein solches Verbot nicht wehren.

 

Eine umfassende Rechtsberatung können sich Schülis und deren Eltern oftmals nicht leisten. Gerechtigkeit darf keine Frage des Geldbeutels sein, weshalb die Beratung und auch eine weitreichende Unterstützung keine Kosten verursachen darf.

 

Damit Schüler*innen in Zukunft besser vor dem Machtgefälle zwischen ihnen und den Lehrkräften geschützt sind, möchten wir, dass sich Schülis kostenlos an juristisches Fachpersonal wenden können, um ggf. juristischen Beistand zu erhalten. Denn Lehrkräfte haben bislang in solchen Fällen noch häufig die Oberhand.

Begründung:

Gerade im schulischen Kontext herrscht ein besonderes hierarchisches Machtgefälle. Viele Schülis fühlen sich durch diskriminierende Äußerungen vom Lehrpersonal unterdrückt oder erfahren Mobbing durch Mitschüler*innen. In solchen Situationen sind sie oft alleine gelassen, da das “anschwärzen” bei der Schulleitung oder der Schulaufsichtsbehörde oftmals zu weiteren, größeren Problemen führt. Lehrkräfte sitzen am “längeren Hebel” und sind für die Noten der Schüler*innen verantwortlich, weshalb sich das Wehren gegen solche Aussagen negativ auf Ihre Zukunft auswirken kann. Aus diesem Grund ist die Möglichkeit zur anonymen Meldung von Problemen und auch eine anonyme Beratung essentiell um auch hier noch einmal Hürden für Schülis ab zu bauen.

Ebenfalls ist vielen nicht bekannt, dass ein Verbot des Toilettengangs oder des Trinkens während des Unterrichts nicht verboten werden darf, da es gegen die Menschenwürde verstößt. Jedoch sind Schüler*innen dem hilflos ausgeliefert und können sich gegen ein solches Verbot nicht wehren.

Eine umfassende Rechtsberatung können sich Schülis und deren Eltern oftmals nicht leisten. Gerechtigkeit darf keine Frage des Geldbeutels sein, weshalb die Beratung und auch eine weitreichende Unterstützung keine Kosten verursachen darf.

Damit Schüler*innen in Zukunft besser vor dem Machtgefälle zwischen ihnen und den Lehrkräften geschützt sind, möchten wir, dass sich Schülis kostenlos an juristisches Fachpersonal wenden können, um ggf. juristischen Beistand zu erhalten. Denn Lehrkräfte haben bislang in solchen Fällen noch häufig die Oberhand.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Landtagsfraktion
Version der Antragskommission:

Der Landesparteitag möge beschließen:

…. dann weiter mit Zeile 2