2024/G/8 Kindergarten für alle – gemeinsam aufwachsen und Hürden abbauen!

Status:
Nicht Abgestimmt

Alle Kinder, die in Rheinland-Pfalz leben sollen ab dem 3. Lebensjahr eine Kita für mindesten 15 Stunden pro Woche besuchen. Die Betreuung von Kindern soll dennoch auch zuvor und im größeren Umfang (bereist geltender Anspruch) sichergestellt werden. So soll zum einem weiterhin der Anspruch auf einen Kitaplatz auch vor dem 3. Lebensjahr bestehen bleiben. Zusätzlich sollen die Maßnahmen für Eltern ausgebaut werden, die ihre Kinder bis zum 3. Lebensjahr zu Hause betreuen möchten, dies aber beispielsweise aus finanziellen Gründen nicht tun können. Zum anderen soll die Mindeststundenzahl niemals die den bereit bestehende Ganztagsanspruch ersetzen und damit abschwächen. Die Einführung einer Kitapflicht muss mit dem konsequenten Ausbau der Kitas sowie erhöhter Ausbildung von erzieherischen Fachkräften einhergehen. Ein pädagogisch begründeter und damit entsprechend hoher Personalschlüssel muss eingehalten werden. Der Besuch der Kita ist von großer Bedeutung für die frühkindliche Bildung. Durch einen verbindlichen Besuch der Kita stellen wir sicher, dass alle Kinder unabhängig von ihrer sozialen oder familiären Herkunft frühzeitig Zugang zu qualitativ hochwertiger Bildung erhalten. Dies fördert Chancengleichheit, Inklusion und legt den Grundstein für eine erfolgreiche Bildungsbiografie.

 

Die Kita bietet den Kindern die Möglichkeit, frühzeitig soziale Kontakte zu knüpfen und sich in einer Gruppe zu integrieren. Durch den regelmäßigen Kontakt mit anderen Kindern lernen sie wichtige soziale Kompetenzen wie Teilen, Zusammenarbeit und Konfliktlösung. Die Kita unterstützt somit die persönliche Entwicklung und bereitet die Kinder auf das spätere soziale Leben vor. Insbesondere für Kinder mit Migrationsgeschichte und/oder nicht-deutscher Muttersprache ist die Kita ein wichtiger Ort, um die deutsche Sprache zu erlernen und zu vertiefen. Eine verbindliche Kitapflicht ermöglicht eine frühzeitige sprachliche Förderung und trägt zur Integration dieser Kinder in das Bildungssystem und die Gesellschaft bei.

 

Ein verbindlicher Kitabesuch entlastet Familien, indem sie eine verlässliche Betreuungsmöglichkeit für ihre Kinder bietet. Eltern haben dadurch die Möglichkeit, einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Die Kitapflicht unterstützt somit die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

 

In der Kita können frühzeitig potenzielle Entwicklungsverzögerungen oder besondere Bedarfe bei Kindern erkannt und entsprechende Unterstützung und Förderung angeboten werden. Ein verbindlicher Kitabesuch stellt sicher, dass alle Kinder Zugang zu einer umfassenden Betreuung und Förderung erhalten, um ihre individuellen Fähigkeiten bestmöglich zu entwickeln.

 

Die Einführung eines verbindlichen Kitabesuches ist von großer Bedeutung für die Bildung, Integration und Chancengleichheit der Kinder. Durch die verbindliche Teilnahme an der Kita legen wir den Grundstein für ihre erfolgreiche Entwicklung und schaffen eine Grundlage für eine starke Gesellschaft.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Landtagsfraktion