2024/G/11 Medizinische Versorgungspflicht an Schulen sicherstellen

Status:
Nicht Abgestimmt

Die Jusos Rheinland-Pfalz fordern die SPD Rheinland-Pfalz auf, sich auf dem kommenden Landesparteitag aktiv für die Einführung einer umfassenden medizinischen Erstversorgung an allen Schulen im Land einzusetzen. Ziel ist es, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Schüler*innen sicherzustellen. Jede Schule muss zuverlässig mit einer grundlegenden Erste-Hilfe-Ausstattung versorgt sein, die regelmäßig überprüft und nachgefüllt wird. Diese Ausstattung sollte unter anderem Mullbinden, Pflaster, Desinfektionsmittel, Kühlpacks, sterile Wundauflagen und eine Liege zum Ausruhen umfassen. Um im Notfall schnell und sicher handeln zu können, soll die Ausbildung der Lehrkräfte im Bereich Erste Hilfe intensiviert werden. Mindestens alle zwei Jahre soll eine verpflichtende Auffrischung der Erste-Hilfe-Kenntnisse stattfinden, was strikt überprüft werden muss. Ab der 5. Kassen sollen Schüler*innen in der Schulen alle zwei Jahre im Klassenverband an einem für alle verpflichtender Erste Hilfe teilnehmen, mit welchem sie zu Ersthelfer*innen ausbildet werden. Zusätzlich sollen alle Schulen über einen festen Sanitätsdienst (Schulsanitäter*innen) verfügen. Diese könnten durch ausgebildetes Schulpersonal oder in Kooperation mit Organisationen wie dem Roten Kreuz, den Maltesern oder anderen medizinischen Hilfsorganisationen weiter ausgebildet werden. Darüber hinaus sollen diese Kooperationen mit Organisationen, wie dem Jugendrotkreuz oder dem Jugendverband des Arbeiter-Samariter-Bundes die Integration und das Ehrenamt stärken. Durch diese Zusammenarbeit wird nicht nur die Erste-Hilfe Ausbildung der Schüler*innen gewährleistet, sondern auch soziales und ehrenamtliches Engagement, sowie Integration gefördert.

Begründung:

Auszubildende sind eine zentrale Stütze der zukünftigen Wirtschaft und Gesellschaft. Trotz vieler Vorschriften und Pflichten herrscht in vielen Schulen ein Mangel an Materialien, Personal und Fachkenntnis. Ein gut organisiertes Erste-Hilfe-System an Schulen ist wichtig, um im Notfall effiziente Hilfe zu leisten. Verletzungen und Notfälle können immer und überall auftreten, und ohne angemessene medizinische Erstversorgung können auch kleinere Verletzungen schwerere Folgen haben. Lehrkräfte Schülerinnen, die in Erster Hilfe ausgebildet sind, sollen in der Lage sein, bei Notfällen kompetent eingreifen zu können. Das ist nicht nur wichtig, um akute Verletzungen zu behandeln, sondern auch, um im Ernstfall lebensrettende Maßnahmen ergreifen zu können. Insbesondere für Schüler*innen, die laut dem Gesetz nicht verpflichtet sind, einen solchen Kurs regelmäßig zu absolvieren, ist diese Maßnahme förderlich und von großer Bedeutung, ganz nach dem „Von Schüler*innen, für Schüler*innen“ Prinzip. Eine Kooperation mit professionellen Hilfsorganisationen wie dem Deutschen Roten Kreuz würde sicherstellen, dass die Schüler*innen regelmäßig geschult werden und die Ausstattung immer auf dem neuesten Stand ist. Wir fordern die Bundesregierung und die Landesregierungen auf, ein Gesetz zu verabschieden, das sicherstellt, dass an allen Schulen in Deutschland eine ordnungsgemäße medizinische Versorgung und Erste-Hilfe-Ausstattung gewährleistet ist. Dies soll regelmäßige Schulungen für Lehrkräfte, die Ausbildung von Ersthelfer*innen in jeder Klasse sowie die Einrichtung von festen Sanitätsdiensten in Zusammenarbeit mit professionellen Hilfsorganisationen beinhalten.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Landtagsfraktion, SGK RLP