2024/KL/8 Junge Menschen stärken, Ehrenamt sichern, Jugend(verbands)arbeit unterstützen!

Status:
Nicht Abgestimmt

Die Förderung von sozialen Bildungsmaßnahmen der kommunalen und verbandlichen Jugendarbeit im Sinne der Verwaltungsvorschrift zum Jugendförderungsgesetz (VV-JuFöG) soll dauerhaft auf mindestens 6,00 Euro pro Teilnehmer*in und Tag angehoben werden. Hierzu ist der Haushaltsansatz im nächsten Landeshaushaltsplan entsprechend zu erhöhen. Eine Überprüfung der Erhöhung der Pauschale ist zu gewährleisten.

Begründung:

Nach Angaben des Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration (Drs. 18/8038) wurden bis Ende Oktober 2023 soziale Bildungsmaßnahmen im Sinne der Verwaltungsvorschrift zur Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (VV-JuFöG) durchgeführt, die mit Landesmitteln in Höhe von 1.989.202 Euro gefördert wurden und an denen 76.683 Kinder und Jugendliche in Rheinland-Pfalz teilgenommen haben. Diese Zahlen sind nicht abschließend, viele Maßnahmen, die in den Sommer- und Herbstferien stattgefunden haben, waren zu diesem Zeitpunkt noch nicht bei Landesjugendring und Landesjugendamt abgerechnet. Es ist davon auszugehen, dass noch mehr Maßnahmen durchgeführt wurden, noch mehr junge Menschen partizipiert haben und noch mehr Geld verausgabt wurde. Mit Schreiben des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz vom 16.12.2020 wurde den Trägern der kommunalen und verbandlichen Jugendarbeit erstmals zugesagt zur Bewältigung der Coronapandemie künftig eine Förderung von 4,00 statt 3,00 Euro pro Teilnehmer*in und Tag zu erhalten. Im Rahmen des Bundesprogramms „Aufholen nach Corona“ konnte diese Förderung zeitweise sogar auf 6,00 Euro pro Teilnehmer*in und Tag erhöht werden. Diese erhöhten Förderungen waren dringend geboten, um die Strukturen der Jugendarbeit in der Coronapandemie abzusichern und weiterhin Angebote für junge Menschen vorhalten zu können. Zum Ende des Jahres 2023 informierte das Ministerium die Träger über die Beendigung der erhöhten Förderungen ab dem 1. Januar 2024. In der Zwischenzeit hatte der kriegerische Angriff Russlands auf die Ukraine eine Entwicklung in Gang gesetzt, in deren Zug die Preise für Vieles gestiegen sind – auch für die Unterbringung, Verpflegung und allgemein gesprochen die Arbeit der kommunalen und verbandlichen Jugendarbeit. Vor diesem Hintergrund ist die Regelförderung von 3,00 € pro Tag und Teilnehmer*in nicht mehr haltbar, wenn es darum geht, Jugend(verbands)arbeit in Rheinland-Pfalz nachhaltig zu sichern und perspektivisch zu stärken. Die Jugendverbände berichten indes davon, dass die Kosten für die Unterbringung und Verpflegung der Teilnehmer*innen an Jugendfreizeiten nicht mehr zu stemmen seien. Der bisherige Haushaltsansatz im Bereich der sozialen Bildungsmaßnahmen von 2,1 Mio. Euro in 2023 und 2.082.000 Euro im Jahr 2024 (HHT 0705 684 14 UT 2) ist dafür nicht ausreichend. Die Landesregierung und das Finanzministerium müssen daher zusätzliche Mittel bereitstellen, um anhaltend eine Erhöhung der Regelförderung zu ermöglichen. Denn: Nach wie vor leiden junge Menschen unter den Einwirkungen der Welt, in der sie leben. Studien zeigen regelmäßig die hohe mentale und psychische Belastung auf, die Krieg, Teuerung und Klimakatastrophe bei ihnen verursachen. Jugendarbeit, ob kommunal oder verbandlich organisiert, steht jungen Menschen als Forum der Problembewältigung zur Seite, stiftet Gemeinschaft und befähigt junge Menschen zur Teilhabe an der Gesellschaft – sozial wie politisch. Insbesondere vor dem Hintergrund des massiven Rechtsrucks in der Gesellschaft muss anerkannt werden, dass die Jugendarbeit, insbesondere aber die Jugendverbände, als Werkstätten der Demokratie zur demokratischen Erziehung junger Menschen beitragen. Eine demokratische Gesellschaft braucht demokratische Jugendverbände. Die Corona-Jugendstudie des Landes Rheinland-Pfalz, „Jugend in Zeiten von Corona“, hebt dabei insbesondere die Notwendigkeit von Jugendverbandsarbeit und einer stärkeren strukturellen Absicherung derselben hervor. Als Sozialisationsinstanz eröffne Jugendarbeit „Gelegenheitsstrukturen und Räume, damit Jugendliche und junge Erwachsene jugendtypische Interessen ausleben und entsprechend neue und andere Formen gesellschaftlicher Handlungsmöglichkeiten entwickeln können“ (ebd.). Nach wie vor besteht ein hoher psychischer wie sozialer Aufholbedarf bei jungen Menschen, dem nur mit einer Stärkung der Angebotsstruktur begegnet werden kann. Wir fordern Landesregierung und SPD-Landtagsfraktion daher dazu auf, die notwendigen Mittel für eine Erhöhung der Regelförderung im Bereich der Sozialen Bildungsmaßnahmen bereitzustellen. Die Regelförderung soll künftig auf mindestens 6,00 € pro Teilnehmer*in und Tag angehoben werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Version der Antragskommission
Version der Antragskommission:

Die SPD Rheinland-Pfalz setzt sich für die Förderung von sozialen Bildungsmaßnahmen der kommunalen und verbandlichen Jugendarbeit im Sinne der Verwaltungsvorschrift zum Jugendförderungsgesetz (VV-JuFöG) ein. Diese soll dauerhaft auf mindestens 6,00 Euro pro Teilnehmer*in und Tag angehoben werden. Eine Überprüfung der Erhöhung der Pauschale ist zu gewährleisten.