2024/B/6 DSGVO

Status:
Nicht Abgestimmt

1. Die Landes-, Bundes- und EU-Behörden werden aufgefordert:

 

(a) Muster-DSGVO-Bestimmungen online zu stellen, auf die sich Webseitenbetreibende Selbständige, KMUs und auch Vereine per URL beziehen können,

 

(b) lediglich die Rechtsform, Registrierung, Name und ladungsfähige Anschrift der Verantwortlichen individuell angegeben werden,

 

(c) Für weitere Angaben wird ein opt-in-opt-out-Verfahren (ankreuzen) benutzt.

 

2. Die Landesregierung wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mir der Bundesregierung zeitnah eine Überprüfung einzuleiten, inwiefern jede erste Abmahnung kostenfrei gestellt werden kann.

Begründung:

Abzockenden Abmahnkanzleien muss das Handwerk gelegt werden, die Digitalisierung muss zum Nutzen und nicht zur Erschwernis der Selbständigen, KMUs und auch Vereinen eingesetzt werden.

Während die Inhalte der DSGVO außerordentlich begrüßenswert sind, ist die Umsetzung ausgesprochen schwierig und führt zu einer erheblichen und oftmals mit unübersehbaren finanziellen Folgen behafteten Mehrbelastung, die dem wirtschaftlichen Wachstum der genannten Zielgruppen entgegensteht.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Bundestagsfraktion, Landtagsfraktion