2024/R/1 Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan fortführen – bedrohte Menschen aufnehmen

Status:
Nicht Abgestimmt

Seit der Machtübernahme der Taliban am 15. August 2021 verschlimmert sich die ohnehin schon katastrophale Lage in Afghanistan dramatisch. Das Land versinkt im Chaos, während die Taliban ungehemmt agieren und zunehmend brutal gegen Frauen, Mädchen und Oppositionelle vorgehen. Mit dem jüngst verhängten „Tugend-Gesetz“ verlieren Frauen in Afghanistan ihre Stimme. Es ist ihnen nun verboten, in der Öffentlichkeit laut zu lesen, da ihre Stimmen als zu intim gelten. Das Gesetz schränkt die Reisefähigkeit, insbesondere für Frauen erheblich ein.

In Afghanistan verschwindet die Zivilgesellschaft.

Die Taliban betrachten Menschenrechtsverteidiger*innen, darunter demonstrierende Frauen, Journalist*innen oder politische Aktivist*innen als Feinde. Wer protestiert, fällt dem Verschwindenlassen zum Opfer, wird willkürlich festgenommen, inhaftiert, gefoltert oder in anderer Weise misshandelt.

Unter den Taliban wurde die Rechtlosigkeit von Frauen wieder staatliche Politik: Sie wurden aus dem öffentlichen Leben verbannt. Ihr Zugang zu zivilen Rechten und Freiheiten wurde radikal beschnitten. Alternative Lebensentwürfe von Frauen und LGBTQI+-Menschen, die ein von der Familie unabhängiges Leben führen oder ihre Homosexualität leben möchten, sind unmöglich geworden.

Die Frauen, waren früher in verschiedenen Bereichen wie Justiz, Politik, Journalismus, Bildung und Sport tätig. Nach drei Jahren unter der Herrschaft der Taliban haben sie alle das Gefühl, „niemand“ mehr zu sein. Sie haben kaum Möglichkeiten der Beschäftigung und können kaum einen wirtschaftlichen oder kulturellen Beitrag leisten. Es sind Menschen wie sie, denen über das BAP eine humanitäre Aufnahme in Deutschland ermöglicht werden sollte.

Die Entscheidung der deutschen Bundesregierung, Verantwortung für bedrohte Afghaninnen und Afghanen zu übernehmen und sich im Koalitionsvertrag unter anderem dazu zu verpflichten, ein Bundesaufnahmeprogramm für akut gefährdete Afghaninnen und Afghanen einzurichten war richtig und ist aktuell wichtiger als je zuvor. Dieses Aufnahmeprogramm bietet die Möglichkeit, bedrohte Menschen aufzunehmen, die nicht über das Ortskräfteverfahren, humanitäre Visaverfahren oder über einen Familiennachzug gerettet werden können.
Auch wenn bis heute nur wenige hundert Menschen aus Afghanistan über das BAP nach Deutschland kommen konnten, kann ein funktionierendes humanitäres Aufnahmeprogramm eine wichtige Ergänzung zum Recht auf Asyl in Deutschland sein.

Die SPD Rheinland-Pfalz setzt sich daher für eine Fortführung des BAP Afghanistan ein und fordert im Rahmen des BAP die Schaffung eines menschenwürdigen, transparenten und effizienten Aufnahmeverfahrens schutzbedürftiger Menschen aus Afghanistan.

 

Adressat: SPD Landesvorstand, SPD Bundesvorstand, BPT, BT-Fraktion, LPT

Empfehlung der Antragskommission:
Begründung erfolgt vor Ort