2024/KL/11 Förderung von Mietwohnprojekten in RLP verbessern

Status:
Nicht Abgestimmt

Mietwohnprojekte sind die Zukunft des gemeinschaftlichen Wohnens. Die meisten Interessierten haben nicht genug Geld für Projekte im Eigentum oder zur Gründung von Wohnbaugenossenschaften. Vor allem Alleinerziehende und Frauen ab 50 Jahren wollen in solche Mietwohnprojekte einziehen und versprechen sich Lebensqualität und Existenzsicherung. Kommunen können ihren Etat für Sozialleistungen reduzieren, weil sich beim gemeinsamen Wohnen Menschen gegenseitig unterstützen und der Pflegefall entfällt oder später eintritt.
Allein städtische Wohnbaugesellschaften sind geneigt, Mietwohnprojekte in Kooperation mit Initiativgruppen, bzw. Mietervereinen zu realisieren. Über die Jahre schätzen sie verlässliche Mietervereine. Private Investoren und Architekten haben erfahrungsgemäß kein Interesse daran. Auch die Lobby der Unternehmen mit sozialen Dienstleistungen will nicht mit solchen Projekten zusammen gehen. Sie erwarten mit bis zu 4 Millionen Bedürftigen zunehmend Profit.

Seit über 20 Jahren arbeitet die Landesarbeitsgemeinschaft „Gemeinschaftliches Wohnen“ für innovative Wohnprojekte. Erfahrungen dieser Ehrenamtlichen zeigen auf, dass sich die meisten Initiativgruppen jahrelang engagieren.

Viele Initiativgruppen für Mietwohnprojekte geben ihr Vorhaben aufgrund fehlender Unterstützung durch Politik und Verwaltung auf. Sie finden keine Immobilie und keinen Investor. Auch Mehrkosten für angemessene Gemeinschaftsbereiche sind ein Hindernis, weil dafür zusätzlich Miete gezahlt werden muss. Das Finanzministerium fördert bisher über die ISB (Investitutions- und Strukturbank) nur solche Wohnbereiche für Pflegeprojekte.
Für ein Jahr wird seit 01.07.2024 vom Sozialministerium innovativen Wohn-und Quartiersprojekten eine Anschubförderung gewährt. Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gibt es einmal im Jahr pro Projekt bis zu 10.000 Euro als Zuwendung, d.h. bis zu höchstens 80 v. H. der erforderlichen zuwendungsfähigen Ausgaben. Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung besteht nicht.

 

Wir fordern daher von der Landesregierung die Umsetzung folgender Maßnahmen:

 

• „Wohnen“ als Pflichtaufgabe der Kommunen in der Gemeindeordnung von RLP festschreiben

 

• Kommunale Wohnbaugesellschaften gründen

 

• Vergabe von Immobilien nach Konzeptbewertung

 

• Ökologischer Geschoßbau in lebendigen Quartieren

 

• Sozialwohnungsförderung für private Investoren auf Kosten der Steuerzahler:innen einschränken und dadurch Ghettos verhindern

 

• Breite Aufklärung zum Wohnberechtigungsschein (WBS)

 

• Gemeinschafträume nicht auf Kosten der Projekte

 

• für die LAG „Gemeinsam Wohnen RLP“ eine halbtägige Büro-Stelle einrichten

 

 

Adressaten: LT-Fraktion, SPD-Mitglieder der Landesregierung, SGK

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Landtagsfraktion, SGK RLP