2024/A/6 Ein starker Rahmen für faire Arbeitsbedingungen

Status:
Nicht Abgestimmt

Aus unserer Geschichte der Arbeiterbewegung heraus ist uns klar, dass wahrer Respekt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nur entstehen kann, wenn sie auf Augenhöhe ihre Interessen kollektiv vertreten und verhandeln können. Das gilt im Kleinen wie im Großen. In unserem Land und in der EU im Jahr 2024 sind wir davon weit entfernt. Die Verantwortung liegt bei den Staaten und bei der EU.

Wir brauchen gute Rahmenbedingungen und grundlegende Regeln im Arbeitsschutz und bei den Löhnen. Auch hier liegt die Verantwortung bei den Staaten und bei der EU. Für die Gestaltung einer guten Zukunft für alle Europäerinnen und Europäer können die künftigen Veränderungen nur gemeinsam mit den Beschäftigten und ihren Gewerkschaften gestaltet werden. Dafür braucht es in Deutschland und Europa starke Mitbestimmung, hohe Tarifbindung und eine aktive Struktur- und Arbeitsmarktpolitik, bei denen die Interessen der Beschäftigten im Mittelpunkt stehen.

Wir wollen keine prekäre Arbeit in Europa, sondern gute Arbeit.
Wir fordern insbesondere…

 

• dass die die gemeinsamen Mindeststandards für Arbeitsmärkte und Sozialpolitik verbessert und weiterentwickelt werden.

 

• dass die Kriterien für gute Arbeit noch stärker in der europäischen Strukturpolitik verankert werden, in den Strukturfonds und in den Regionalbeihilfen. Hier müssen Tarifbindung, Mitbestimmung, Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Möglichkeiten zur Aus- und Weiterbildung als feste Bestandteile der Vergaberegeln verankert werden.

 

• dass die sozialen Rechte mobiler EU-Bürgerinnen und -bürger verbessert und sie vor Ausbeutung und Diskriminierung geschützt werden.

 

• eine einheitliche europäische Sozialversicherungsnummer bzw. den digitalen Sozialversicherungspass. Die Reform der Koordinierung der sozialen Sicherungssysteme muss den Sozialschutz mobiler Beschäftigter sicherstellen und Missbrauch wirksam bekämpfen.

 

• dass gegen Lohnraub, Lohn- und Sozialversicherungsbetrug entschiedener vorgegangen und durch Mindeststandards für Unterkünfte die unwürdige Unterbringung von mobilen Beschäftigten beendet wird.

 

• mehr nationale wie europäische Kontrollen, eine stärkere Koordinierung sowie die Ausweitung von Beratungsstellen zur Fairen Mobilität in ganz Europa, um die Lage der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu verbessern. Dazu gehören auch eine Ausweitung des Mandats der Europäischen Arbeitsagentur für die Kontrolle von Beschäftigten aus Drittstaaten, Subunternehmerketten, privaten Arbeitsvermittlungen,

 

• besserer Zugang zu Daten und mehr Kompetenzen bei grenzüberschreitenden Kontrollen.

 

• Dass der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ in allen Mitgliedsstaaten durchgesetzt wird.

 

• eine starke Richtlinie zur Plattformarbeit, die einen Rahmen schafft, mit dem Scheinselbständigkeit bekämpft wird und kollektive Rechte gestärkt werden.

 

• faire Arbeitsbedingungen und fairen Wettbewerb in der europäischen Logistikbranche ein, insbesondere für LKW-Fahrerinnen und -fahrer.

 

• eine EU-Richtlinie zum Schutz vor psychischen Belastungen, um auf die Zunahme von Stress, Arbeitsverdichtung und Zeitdruck zu reagieren.

 

• Die Umsetzung des deutschen Lieferkettengesetzes, in Ergänzung eine starke europäische Lieferkettenrichtlinie um auch außerhalb der Europäischen Union für faire Arbeitsbedingungen, den Schutz von Menschenrechten, den Umweltschutz und den Kampf gegen den Klimawandel sicherzustellen.

 

• So soll verhindert werden, dass Produkte, die durch Zwangsarbeit oder Ausbeutung von Mensch und Natur hergestellt werden, überhaupt in den europäischen Binnenmarkt gelangen. Deshalb muss die Verordnung über ein Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten unterstützt werden.

 

• eine EU-Rahmenrichtlinie zur Unterrichtung, Anhörung und Unternehmensmitbestimmung, die den Flickenteppich unterschiedlicher Mitbestimmungsregeln zusammenfasst.

 

• dass die Demokratie am Arbeitsplatz im Rahmen einer Reform des europäischen Gesellschaftsrechts gestärkt wird.

 

• dass bei nachträglichem Überschreiten nationaler Schwellenwerte für die Geltung der Mitbestimmung eine Nachverhandlungspflicht gilt.

 

• die Europäischen Betriebsräte (EBR) im Rahmen der Richtlinie gestärkt werden. Das gilt vor allem bezüglich des Zugangs zu Gerichten, der Definition von grenzüberschreitenden Angelegenheiten und angemessenen Sanktionen.

 

Empfänger:innen: SPD-Landesparteitag Rheinland-Pfalz, SPD-Landtagsfraktionen, SPD-Parteivorstand, SPD-Bundesparteitag, SPD-Bundestagsfraktion, SPD-Mitglieder der Bundesregierung, SPD-EU-Abgeordnete

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Abgeordnete Europaparlament, Bundesparteitag, Bundestagsfraktion, Landtagsfraktion, Parteivorstand