2018/A/10 Klare Kante für mehr Gerechtigkeit und soziale Sicherung

Status:
Überweisung

Der Landesparteitag möge beschließen:

– Unser Profil schärfen – sozialdemokratischen Aufbruch gemeinsam gestalten –
Die Bundesrepublik Deutschland steht im internationalen Vergleich gut da. Allerdings wachsen die sozialen Unterschiede in unserem Land und darüber hinaus trotz hoher Unternehmensgewinne, günstige Bedingungen auf den Finanzmärkten florierender Wirtschaft. Die sozialen Unterschiede wachsen. In Deutschland, in Europa und weltweit. Vermögen, Einkommen und Chancen sind ungleicher verteilt denn je.
Aus diesem Grund muss eine Sozialdemokratie, die klar für Gerechtigkeit steht, das Vertrauen in das sozialdemokratische Versprechen nach einer menschlicheren, gerechteren und friedlichen Gesellschaft unbedingt erneuern und die Bedingungen in unserem Land verbessern. Deshalb werden wir unsere konkreten Forderungen als Maßstäbe und Bedingungen in die programmatische Zielsetzung unserer Partei einbringen und wollen als größte Arbeitsgemeinschaft, in der sich rund 250.000 Betriebs- und Personalräte, Vertrauensleute sowie haupt- und ehrenamtliche Gewerkschafter und Mitstreiter in den Betriebsgruppen engagieren, an diesem Programmprozess aktiv mitwirken.
Klare Kante für mehr Gerechtigkeit und soziale Sicherung
Unser Profil muss geschärft – sozialdemokratischer Aufbruch muss gemeinsam gestaltet werden!
Die Angst vor dem sozialen Abstieg in die Armut betrifft nicht nur die unteren sozialen Schichten. Zudem sind weit mehr Menschen von Armut betroffen, als die Zahlen auf den ersten Blick vermuten lassen. Es sind etwa 12,5 Millionen betroffene Menschen, die arm sind – und das im fünftreichsten Land der Erde. Für uns in der AfA, stellt sich die die Situation armer Menschen, deshalb so dramatisch dar, weil infolge der Erosion von Solidarität auch die Hoffnungen dieser Menschen, nämlich von ihren staatsbürgerlichen Freiheiten und produktiven Fähigkeiten zukünftig wieder sinnvoll Gebrauch machen zu können, zerstört werden. Wir wollen deshalb mit unserem Leitantrag eine alternative Wirtschaftspolitik fordern, die für einen Wechsel in den ökonomischen Denk und Handlungsmustern steht und eine umfassende Reform der historisch überholten Wirtschafts- und Sozialpolitik hin zu mehr Gerechtigkeit und Solidarität betreibt.

 

Ausbildung und Weiterbildung
Wir wollen eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Bildungschancen und Zugang zu Aus- und Weiterbildung.
Wir wollen Frauen und Männer darin unterstützen, das traditionelle Berufs- und Studienfachwahlverhalten zu überwinden.
Wir wollen eine kostenlose (schulgeldfreie) Ausbildung für alle und gleichen Zugang für Frauen und Männer zu betrieblichen und überbetrieblichen Weiterbildung, für Teilzeitbeschäftigte und Eltern ebenso wie für Vollzeitbeschäftigte oder Ältere.
Deshalb fordern wir:

  • den Ausbau der frühkindlichen Ganztagsbetreuung und einen Rechtsanspruch auf einen Ganztagsschulplatz
  • bereits in der Sekundarstufe 1 in den Unterricht integrierte Informationen über berufliche Möglichkeiten in der dualen und universitären Ausbildung, die die Rollenstereotypen überwinden, auf die Ausbildung vorbereiten und die Zahl der Ausbildungsabbrüche zu reduzieren.
  • eine geschlechtsneutrale Berufsberatung durch die Bundesagentur für Arbeit
  • weitere geeignete Maßnahmen für mehr Frauen in MINT-Berufen und mehr Männer in den sozialen Berufen
  • die Schulgeld-, Lernmittel- und Studiengebührenfreiheit bis zum Abschluss der Ausbildung für alle gesetzlich geregelten Ausbildungsgänge, sowie die Meisterausbildung.
  • eine Mindestausbildungsvergütung
  • eine Ausbildungsplatzumlage zur Sicherstellung eines auswahlfähigen und bedarfsgerechten Angebotes an Ausbildungsplätzen und eine Ausbildungsgarantie
  • die Reform des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) mit
    o der Überführung der verschulten Ausbildungen in die duale Ausbildung oder in ein duales Studiumo Fahrkostenübernahme, Qualitätssicherung und Übernahmeregelungo der Einführung einheitlicher Rahmenbedingungen für das Duale Studiumo dem Ausbau in ein Weiterbildungssystem mit Qualitätssicherung und Zertifizierung, Freistellungs- und Rechtsansprüchen und Finanzierungsmechanismen. Das reformierte und ausgebaute BBiG muss auch die Rechte von Aus- und Weiterbildungsangeboten für alle Beschäftigten sichern. Insbesondere für Ältere, Teilzeitbeschäftige oder Beschäftigte mit familiären Verpflichtungen während Erziehungs- und Pflegezeiten. Dazu gehört im Bedarfsfall auch ein Kinderbetreuungsangebot.o der Ausweitung der Weiter- und Fortbildung, die unternehmens-unabhängig genutzt werden kann. Dabei wollen wir einheitliche Qualitätsstandards, die das heterogene Umfeld der Weiterbildungssysteme transparenter und qualitätsbezogener macht.
  • Bundeseinheitliche Regelungen der Weiterbildung
  • Das Recht auf berufliche Fortbildung muss gesetzlich verankert und ein öffentliches Weiterbildungs-und Beratungssystem im Verbund von Berufsschulen, Hochschulen und BA muss ausgebaut werden.
  • Zudem brauchen wir einen Anspruch auf Aufstiegs-Bafög auch für eine zweite Ausbildung.
  • Insgesamt brauchen wir eine bessere finanzielle Unterstützung für Berufswechsler/innen („zweite Chance“), Geringqualifizierte oder Ausgebildete mit Studienwunsch: Die Befreiung der Aufstockungsbeträge von der Sozialversicherung in der Bildungsteilzeit steht noch aus!
  • Eine Demokratisierung der Hochschulgremien verlangt auch, dass die Tarifpartner bei der Gestaltung der Lernziele und -inhalte von Hochschulen Einfluss nehmen können. Denn: Die Hälfte aller Berufstätigen kommt mittlerweile aus der Hochschule in unsere Betriebe.
  • Auch bei der betrieblichen Fortbildung brauchen wir mehr Mitbestimmung: ein Initiativrecht des Betriebsrats zur Durchsetzung von Qualifizierungsmaßnahmen und die Verankerung eines Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats über Lernangebote und deren Integration in die Arbeitsorganisation.
  • die Weiterentwicklung der Arbeitslosenversicherung zu einer Arbeitsversicherung, die Veränderungen der Arbeitswelt für ArbeitnehmerInnen bewältigbar macht und auch zweite, und weitere Chancen ermöglicht.
  • die Anwendung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) auch im Hochschulbereich
  • Gezielte Maßnahmen des Zugangs Geflüchteter zu Ausbildung und Integration in den Arbeitsmarkt.

Gute Arbeit – Gutes Leben
Wir wollen wieder Ordnung auf dem Arbeitsmarkt herstellen und den Beschäftigten wieder Sicherheit geben.
Wir wollen die Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt durchsetzen und damit mehr Menschen eine partnerschaftliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen. Gute Arbeit und an die Bedürfnisse der Beschäftigten ausgerichtete Arbeitszeiten sind Voraussetzung für ein gutes Leben und gleiche Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen.
Wir wollen Langzeitarbeitslosen eine Perspektive geben. Zu einem guten Leben und gesellschaftlicher Teilhabe für alle gehören auch bezahlbares Wohnen und eine gute medizinische und pflegerische Versorgung sowie gleichen Lebensbedingungen für alle.
Wir wollen die fortschreitende Digitalisierung zum Vorteil aller Beschäftigten mitgestalten, damit sie nicht zu schlechteren Arbeitsbedingungen führt.

Deshalb fordern wir:
Gute Arbeit

  • einen armutsfesten Mindestlohn – ohne Ausnahmen und mit wirkungsvollen Kontrollen bei entsprechender Ausstattung mit Kompetenzen und Personal
  • die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung sowie die Einschränkung der Befristungsgründe
  • die Einführung der befristeten Teilzeit mit einem Rückkehrrecht zur alten Arbeitszeit
  • die Reform der Minijobs auf Basis des DGB-Modells – Die Privilegierung von Minijobs muss beendet werden. Und es bedarf klarer Kriterien zur Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und (Solo)-Selbständigkeit.
  • eine intensivere und praxistaugliche Bekämpfung des Missbrauchs von Leiharbeit, Werkverträgen und Scheinselbstständigkeit. Der Grundsatz gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort muss eingehalten werden.
  • die Erhöhung der Tarifbindung, beispielsweise durch die Vereinfachung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen, u. A. durch Mehrheitserfordernis bei der Ablehnung eines entsprechenden Antrags und der Nachwirkung von Tarifverträgen bei Ausgründungen, Organisationsänderungen oder Verlassen des Tarifbereichs durch den Arbeitgeber.
  • die Durchsetzung von Recht und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt durch wirksame Kontrollen des Arbeits- und Sozialrechts sowie eine bessere und bundesweite Koordinierung. ein besserer arbeits- und sozialrechtlicher Rahmen für sichere Arbeit.
  • Präzisierung des Vergaberechts zum Schutz von Arbeits- und Sozialstandards, insbesondere bei Personalübergang bei Bahn und Bus

Vereinbarkeit

  • die Einführung der Familienarbeitszeit für Eltern und pflegende Angehörige, die als Lohnersatzleistung ausgestaltet werden soll.
  • die Einführung der Wahlarbeitszeit (Wahlarbeitsgesetz)
  • einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder bis zum 10. Lebensjahr, sowie für Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf
  • gebührenfreie Kita-Plätze
  • bis zur Verwirklichung der Gebührenfreiheit, die steuerliche Gleichbehandlung von Arbeitgeberzuschüssen zu Hortplätzen mit denen für Kita-Plätze

Entgeltgleichheit

  • die Weiterentwicklung des Lohntransparenzgesetzes zu einem Entgeltgleichheitsgesetz, in dem alle Beschäftigten erfasst werden, verbindliche Kriterien für Prüfverfahren, verbindliche Verfahren zur Herstellung der Entgeltgleichheit und zur Bewertung gleichwertiger Arbeit sowie ein Verbandsklagerecht vorgesehen werden
  • von den Tarifvertragsparteien ihre Tarifverträge auf direkte und indirekte Diskriminierung zu überprüfen und diskriminierungsfrei auszugestalten
  • die Aufwertung sozialer Berufe
  • ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft, mit dem der Anteil der Frauen in allen Unternehmensebenen gesteigert wird
  • eine feste Quote für börsennotierte oder mitbestimmte Unternehmen für Vorstände und Aufsichtsräte, mit dem Ziel in zwei Schritten Parität zu erreichen

Mitbestimmung/Tarifrecht

  • einen Ausbau der betrieblichen Mitbestimmung, sowie eine härtere Bestrafung von Behinderung gewerkschaftlicher Arbeit
  • die Verhinderung der Zergliederung der Betriebe in viele kleine neue Firmen. Beschäftigte dürfen durch Umstrukturierung nicht entrechtet werden.
  • die Stärkung und Unterstützung der Tarifvertragsparteien
  • Verbandsklagerecht der Gewerkschaften
  • einen wirksamen Schutz von Whistleblowern
  • die Beschäftigten bei den Kirchen müssen endlich arbeits-, tarif-, betriebs- und mitbestimmungsrechtlich mit allen ArbeitnehmerInnen gleichgestellt werden

Langzeitarbeitslosigkeit/Benachteiligte

  • einen öffentlich geförderten Beschäftigungssektor, sowie die finanzielle Förderung der regionalen Arbeitsmärkte
  • die Einführung der Bürgerversicherung Gesundheit und Pflege
  • mehr bezahlbaren Wohnraum durch einen deutlichen Ausbau des sozialen und genossenschaftlichen Wohnungsbaus und gezielt für Studierende und Auszubildende
  • Sanktionen für Arbeitslose auf Nutzen und Wirkung überprüfen
  • die Inklusion von Menschen mit Behinderung in die Welt
  • Konzepte für geflüchtete Menschen
  • die Paritätische Finanzierung der Sozialversicherung

Digitalisierung

  • Die Erfassung und Auswertung von Daten, darf einen Nutzer nicht für einen unverhältnismäßig geringen Nutzen, enteignet werden. Der Erwerb von Daten allein über AGB, muss ausgeschlossen werden, das Eigentum an Daten muss definiert und gewährleistet werden. Die ökonomische Nutzung von Daten ist an den Besitzer/Erzeuger der Daten zu koppeln und wird generell wie eine normale Ware behandelt. Das Recht zur Nutzung von Daten muss final immer beim Erzeuger der Daten liegen.
  • die Regulierung der Plattformarbeit
  • Regelungen, die das Erstellen von Algorithmen mitbestimmungsfähig machen und gewährleisten, dass sie sich nicht vollkommen vom menschlichen Willen entfremden.
  • mehr zeitgemäße Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte bei einem stärkeren Beschäftigten-Datenschutz
  • Die in der EU-Datenschutzgrundverordnung vorgesehene Möglichkeit, ein spezielles Beschäftigtendatenschutzgesetz zu erlassen, muss genutzt werden und ist einzuleiten. Ziel muss sein, das bestehende nationale Schutzniveau zu erhalten und insbesondere den Herausforderungen der Digitalisierung zu begegnen. Es muss gewährleistet sein, dass Datenschutzbeauftragte unabhängig sind, ausreichend mit Ressourcen ausgestattet und über wesentliche Vorgänge informiert werden. Transparenz ist für Betroffene herzustellen. Die Verletzung des Datenschutzes muss gravierende Strafen zur Folge haben. Sanktionen müssen deutlich spürbar sein, um Nachlässigkeiten oder Missbräuche zu vermeiden.
  • die Stärkung der Mitbestimmungsrechte der Betriebs- und Personalräte mit Blick auf die Digitalisierung
  • Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und andere Arbeitsgesetze müssen unter anderem durch Senkung der Schwellenwerte mehr Mitbestimmung in KMU-Betrieben ermöglichen.
  • eine geeignete Unterstützung des wirtschaftlichen Strukturwandels: Die Arbeitsagenturen müssen präventive Angebote zur Qualifizierung für die digitale Arbeitswelt fördern. Hierzu gehören auch der Erhalt und die Weiterentwicklung des Transfer-Kurzarbeitergelds (T-KUG) in ein Transformations- KUG. Einerseits geht es um eine Verlängerung der Bezugsdauer, um anerkannte Qualifizierungsabschlüsse erreichen zu können, andererseits um die Weiterentwicklung zur Arbeitsplatzsicherung bei Strukturbrüchen durch die Digitalisierung der Arbeitswelt. Das weiter entwickelte T-KUG kann dazu beitragen, dass Digitalisierung nicht zu Entlassungen führt, sondern die Weiterbeschäftigung im Betrieb in den Mittelpunkt stellt.

Soziale Sicherung – sicher, gerecht und selbstbestimmt

Wir wollen Sicherheit und sichere Sozialversicherungssysteme, die im Fall von Krankheit oder Pflegebedürftigkeit eine gute Versorgung ermöglichen. Wir wollen eine gerechte Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme: Das verlangt vor allem die paritätische Finanzierung durch Arbeitgeber/innen und Arbeitnehmer/innen. Gesamtgesellschaftliche Aufgaben müssen aus Steuern finanziert werden, die Arbeitgeber/innen müssen wieder zu gleichen Teilen an der Finanzierung der sozialen Sicherung beteiligt werden. Langfristig müssen alle Erwerbstätigen in die gesetzlichen Systeme einbezogen werden und ihren Beitrag leisten.
Deshalb fordern wir:
Arbeits- und Gesundheitsschutz

  • Die für alle Arbeitgeber bestehende Pflicht, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen und entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen zu dokumentieren, muss von weiteren Maßnahmen flankiert werden, um bestehende Umsetzungsdefizite abzubauen. Die erforderlichen Maßnahmen reichen von einer weiteren rechtlichen Konkretisierung und Systematisierung der Gefährdungstatbestände über eine Effektivierung behördlicher Überwachung bis hin zu wirksamen Sanktionsmaßnahmen. Eine Anti-Stress-Verordnung würde dazu beitragen, dass wirksame präventive Maßnahmen ergriffen werden.
  • Wir brauchen ein Initiativrecht und eine wirksame Mitbestimmung bei der Durchsetzung von Präventionsmaßnahmen im Betrieb durch den Betriebsrat.
  • Das Berufskrankheitenrecht muss reformiert werden. Die gesetzlichen Hürden für die Anerkennung einer Berufskrankheit müssen gesenkt werden. Regelungen zur Beweiserleichterung sind zu treffen.

Gesundheit und Pflege

  • Zur gerechten Finanzierung von Gesundheit und Pflege wurde die Beitragsparität in der gesetzlichen Krankenversicherung wiederhergestellt. Das ist gut so! Auf dem Weg zu einer solidarischen Bürgerversicherung sollte die Beitragsbemessungsgrenze in einem ersten Schritt auf das Niveau der Rentenversicherung angehoben und geprüft werden, wie andere Einkunftsarten (z.B. Kapitaleinkünfte) zur Finanzierung der Kranken- und Pflegeversicherung herangezogen werden können.
  • Wir brauchen eine hohe Qualität gesundheitlicher Versorgung und Pflegeleistungen, die unabhängig vom Geldbeutel ein Leben in Würde bieten. Dazu müssen die Leistungen der Pflegeversicherung verbessert und besondere Pflegebedürfnisse berücksichtigt werden.
  • Sofortprogramm für bessere und attraktivere Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in der Pflege, insbesondere durch eine Mindestpersonalausstattung.
  • Damit Beschäftigte sich auch neben der Arbeit der Pflege von Angehörigen widmen können, muss die Pflegezeit so weiterentwickelt werden, dass sie auch für Menschen mit geringeren Einkommen zugänglich wird.

Kurswechsel in der Rentenpolitik

Wir wollen die gesetzliche Rentenversicherung stärken und zukunftsfest machen. Wir wollen, dass langjährig Versicherte sowie Versicherte, die wegen Kindererziehung oder der Pflege naher Angehöriger ihre Erwerbstätigkeit zeitweise reduziert haben, im Alter eine Rente oberhalb der Grundsicherung und dadurch keine Nachteile haben.
Deshalb fordern wir:
Die gesetzliche Rente muss die alleinige Säule der Alterssicherung sein
Das System der gesetzlichen Alterssicherung ist so umzubauen, dass das Ziel der Lebensstandard-sicherung wieder ausschließlich durch das gesetzliche Rentensystem erreicht und damit die strukturelle Armut vermieden wird. Die gesetzliche Förderung privater Vorsorge muss entfallen. Für bestehende Verträge soll jedoch der Vertrauensschutz gelten. Die bestehenden und zukünftigen vereinbarten Regelungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden bezüglich Betriebsrente, sollen hier ausdrücklich unberührt bleiben. Die betriebliche Altersvorsorge soll als Ergänzung gestärkt und ihre Verbreitung deutlich erhöht werden. Dabei setzen wir auf arbeitgeberfinanzierte Modelle, die von den Tarifpartnern organisiert und über Tarifverträge abgesichert werden.
Eine Rentenversicherung für alle Erwerbstätigen
Der Umbau des Rentensystems hat durch Einbeziehung aller Erwerbstätigen und Einkommensarten zu erfolgen, d.h. Beitragszahler und Rentenempfänger sind neben Arbeitnehmern auch Beamte, Freiberufler, Selbstständige, Mandatsträger. Auch Vermögende und deren Kapitalerträge müssen in einem solidarischen Rentensystem herangezogen werden. Im neuen Rentensystem werden alle bisher bestehenden Alterssicherungssysteme zusammengeführt.
Bei der Umstellung auf das neue Rentensystem müssen insbesondere für Beamten und berufsständige Versorgungseinrichtungen angemessene Übergangsregelungen getroffen werden.

Das Rentensystem solidarisch finanzieren

  • Das Solidarprinzip und damit die volle Parität zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil ist wiederherzustellen.
  • Den derzeit möglichen individuellen Verzicht auf die Rentenversicherungspflicht bei Mini-Jobs ist zu streichen
  • Rentenbeiträge für Arbeitslose sind vollständig zu berücksichtigen und von der Arbeitslosenversicherung zu entrichten.
  • Die Beitragsbemessungsgrenze muss entfallen, und die Höhe der Rentenbezüge muss zu Gunsten der Gesamtfinanzierung des neuen Rentensystems nach oben begrenzt werden.
  • Statt Beitragssatzsenkungen: Aufbau einer Demographie-Reserve. Die Sicherung der Rentenzahlung ist durch den Aufbau einer Demografie-Reserve zu gewährleisten.
  • Ergänzend zum Aufbau einer Demografie-Reserve muss ein demografiebedingter Kostenanstieg vorübergehend durch Bundeszuschüsse zur gesetzlichen Rentenversicherung erfolgen.
  • Reduzierung der Doppelverbeitragung bei der betrieblichen Altersversorgung durch die Kranken- und Pflegeversicherung.

Das Niveau der gesetzlichen Rente anheben.
Das Rentenniveau der gesetzlichen Rente muss schrittweise wieder angehoben werden, um einen angemessenen lebensstandardsichernden Rentenanspruch zu gewährleisten. Als ersten Schritt ist das derzeitige Rentenniveau zu stabilisieren. Zeitnah muss in einem zweiten Schritt eine deutliche Anhebung erfolgen. Die Entwicklung der Renten in der Zukunft muss wieder der Entwicklung aller Einkünfte folgen. Der Altersvorsorgeanteil (AVA) aus der Rentenanpassungs-formel muss ersatzlos gestrichen werden.
Solidarrente mit Höherbewertung niedriger Einkommen einführen
Niedrige Einkommen müssen besser bewertet werden. Diese Solidarrente muss deutlich höher sein als das Sozialhilfeniveau (Grundsicherung).
Gleitende Übergänge in die Rente statt Anhebung des Rentenzugangsalters
Flexible Übergänge vom Arbeitsleben in den Ruhestand müssen gefördert werden.
Die Reform der Renten wegen Erwerbsminderung vollenden
Renten wegen voller Erwerbsminderung sind künftig in jedem Falle wieder ohne Abschläge zu gewähren. Die Berechnungsgrundlage für die Erwerbsminderungsrente soll das aktuelle Renteneintrittsalter des Versicherten sein.

Ausfallzeiten bei der Erwerbsbiografie besser bewerten

  • Für Erziehungs- und Pflegeleistung (finanziert durch Pflegeversicherung) erhalten die erziehenden bzw. pflegenden Personen so viele Rentenpunkte zusätzlich zu ihrem Rentenanspruch, als hätten sie in der Erziehungs- bzw. Pflegezeit Vollzeit gearbeitet.
  • Entsprechend erfolgt eine rentenrechtliche Bewertung von Aus- und Fortbildungszeiten.

Versicherungsfremde Leistungen solidarisch und gerecht über Steuermittel finanzieren.
Es entspricht der rentenpolitischen Beschlusslage der SPD, alle versicherungsfremden, aber sozial notwendige Leistungen über das allgemeine Steueraufkommen zu finanzieren. Dazu gehören zum Beispiel: einheitliche Mütterrente, Ost-West Angleichung, Erziehungs- und Pflegeleistungen. Es darf keine Finanzierung dieser Leistungen über die Rentenbeiträge geben.

Steuern und handlungsfähiger Staat

Wir wollen Steuergerechtigkeit wiederherstellen und mehr Handlungsspielraum zur Sicherung und zum Ausbau der staatlichen Daseinsvorsorge in den Bereichen der Bildung, der Betreuungs-, Verkehrs- und digitalen Infrastruktur, der finanziellen Ausstattung der Kommunen und zur Unterstützung der Aufgaben im Zusammenhang mit dem demographischen Wandel zu erlangen. Wir wollen damit die Grundlage für ein erfolgreiches und erfülltes Zusammenleben und gesellschaftliche Teilhabe für alle schaffen.
Deshalb fordern wir:

  • ein sozial gerechtes Steuersystem
    im Einkommenssteuerrecht:
  • den Umstieg vom Ehegattensplitting zur Individualbesteuerung, wobei die gegenseitige Unterhaltsverpflichtung steuerfrei bleibt. (Stichtagsregelung mit Bestandsschutz für vor Stichtag geschlossene Ehen)
  • die Steuerklasse IV mit Faktorverfahren als Regelbesteuerung und die Abschaffung der Steuerklassenkombination III/V
  • Verbesserungen für Alleinerziehende und insbesondere Geringverdienende
  • die Abschaffung der Zinsabgeltungssteuer, welche Kapitaleinkommen bevorzugt. Stattdessen fordern wir die gleiche Besteuerung von Arbeits- und Kapitaleinkünften.
  • die Beibehaltung des Solidaritätszuschlages zur Finanzierung der Maßnahmen zur Bewältigung des demographischen Wandels im Rahmen einer Gemeinschaftsaufgabe
  • eine Entlastung der unteren Einkommen, die vollständig durch Erhöhung des Spitzensteuersatzes und der Reichensteuer für sehr hohe Einkommen gegenfinanziert wird.
  • Die Wiederherstellung der paritätischen Finanzierung der Krankenversicherung
    bei der Vermögens- und Erbschaftssteuer
  • eine verfassungskonforme Wiederbelebung der Vermögenssteuer
  • stärkere Besteuerung großer Erbschaften.
  • das Erbschaftsteuerrecht zu vereinheitlichen und gerechter auszugestalten. Es muss gleiches Recht für alle Erbschaften gelten. Die Erbschaftssteuer ist grundsätzlich bei Erwerb zu zahlen. Zur Sicherung der Unternehmensfortführung sind (verzinste) Stundungen bis zu 10 Jahren möglich. Freibeträge bei Schenkungen und Erbschaften können pro Erwerber nur einmal in Anspruch genommen werden.
    Für Finanztransaktionen
  • die Einführung der Finanztransaktionssteuer.
  • das Verbot des Hochfrequenzhandels
    beim Steuervollzug
  • bessere personelle und materielle Ausstattung der Steuerprüfung und Steuerfahndung zur Eindämmung der Steuerhinterziehung
  • eine bessere internationale Kooperation im Steuerdatenaustausch und eine Harmonisierung von Unternehmensbesteuerung.
    im Haushaltsrecht
  • ab der nächsten Wahlperiode die Verankerung von Gleichstellung als Querschnittsaufgabe in den finanzpolitischen Entscheidungen, bei der Haushaltsaufstellung und beim Haushaltsvollzug (Gender Budgeting).

Unser Land durch Investitionen zukunftsfest machen
Deutschland braucht mehr Investitionen. Neben den Investitionen in Verkehrssysteme, Energiewende, IT-Infrastruktur und Gebäude gilt es, auch in soziale Infrastruktur zu investieren: in Gesundheit und Pflege, Bildung, Kultur, sozialen Wohnungsbau sowie gezielte Forschung in gesellschaftlich notwendige Projekte. Der Staat muss eine aktive Rolle beim sozialen und ökologischen Umbau der Volkswirtschaft spielen.
Deshalb fordern wir:

  • dass vom öffentlichen Sektor entscheidende Impulse ausgehen. Liberalisierung und Privatisierung sind keine Antwort auf die öffentliche Verschuldung und Finanzknappheit. Bund, Länder und insbesondere die Kommunen brauchen für ihre Aufgaben ausreichend eigene Mittel. Dies schließt auch einen „Masterplan Verkehr“ mit einer ökologischen Verkehrswende zugunsten von Schiene und öffentlichem Personen Nah- und Fernverkehr ein.
  • dass man sich mit der Schuldenbremse und dem Fiskalpakt in der gegenwärtigen Form nicht abfindet, denn beides wirkt in Deutschland und Europa als Investitionsbremse.
  • dass die Nachfrage durch Stärkung der Masseneinkommen zunimmt, da sich nur dann eine private Investitionsdynamik entfalten wird.

Durch Europa sozialen Frieden garantieren
Ungerechte Sparpolitik, Rückschritte in der europäischen Sozial- und Arbeitsmarktpolitik sowie das Aushebeln von Arbeitnehmerrechten haben Europa entsolidarisiert.
Das deutsche Beispiel gezeigt, dass Konjunkturprogramme und gleichberechtigtes Zusammenwirken der Tarif- und Betriebsparteien Krisen überwinden helfen. Daher sind Investitionen auf EU-Ebene in Energie, Forschung, Bildung, Kultur, Infrastruktur, den Schutz der Umwelt und den Arbeitsmarkt, vor allem für junge Menschen, ebenso unverzichtbar wie im Inland.
Deshalb fordern wir:

  • In allen Ländern Europas, insbesondere in Deutschland die Armut und im besonderen Maße die Kinderarmut aktiv bekämpfen
  • in allen Ländern Europas einen nachhaltigen Wachstumskurs fördern, nicht auf noch härteren Sparmaßnahmen setzen. Dies ist nicht nur wirtschaftlich richtig, sondern auch politisch unbedingt notwendig, da nur so die Menschen wieder Vertrauen in die europäische Idee und ihre europäischen Partner gewinnen können.

Eine europäische Sozialunion beinhaltet auch Mindeststandards für Arbeitnehmer*innenrechte, soziale Sicherungssysteme und Mitbestimmung sowie die Sicherung und Erstreckung des deutschen Mitbestimmungsrechts auf alle in Deutschland tätigen Unternehmen. Gleiche Arbeit am gleichen Ort ist gleich zu behandeln. Alle Anforderungen, die zu Handelsabkommen vom SPD-Parteitag beschlossen wurden gelten fort.
Die Zustimmung zu Handelsabkommen muss an Bedingungen geknüpft sein, die dies gewährleisten. Das gilt für den Schutz von Verbrauchern*innen, aber auch bei Finanzprodukten im Dienstleistungssektor sowie im Kultur- und Sportwesen. Freihandelsabkommen dürfen in keinem Fall Rechte von Arbeitnehmern*innen oder staatliche Regulationsmöglichkeiten aushöhlen. Die bisher erreichten Bedingungen bei Arbeits- und, Kündigungsschutz, Mitbestimmung, Streikrecht, Diskriminierungs- und Datenschutz sind in jeden Fall zu wahren. Ebenso das System der gesetzlichen Unfallversicherung sowie unser Sozialversicherungssystem.

Humanität und Verantwortung in der Politik für Geflüchtete zeigen – Friedenspolitik aktiv gestalten
Unsere Politik für Geflüchtete muss von Humanität und Verantwortung gegenüber Menschen in Not geprägt sein. Humanitäre Hilfe ist eine ethische Verpflichtung. Die SPD muss sich dafür einsetzen, dass legale und vor allem sichere Wege für Geflüchtete nach Europa geschaffen werden. Spezielles Augenmerk gilt hier besonders schutzbedürftigen Personen wie Frauen, Kindern und Menschen mit besonderen Bedürfnissen, ebenso bei deren Unterbringung. Geflüchteten muss die Möglichkeit gegeben werden, sich zügig integrieren zu können. Schlüssel für Integration sind gute Bildung, Ausbildung und Arbeit. Dies setzt wiederum gute Sprachkenntnisse voraus. Friedenspolitik, muss die Ursachen von Konflikten, Gewalt und Kriegen benennen und bekämpfen. Auch hier geht es um Gerechtigkeit, Ausgleich, Abbau von wirtschaftlichen und politischen Abhängigkeiten, Folgen von Handelsbeziehungen und Klimawandel.
Deshalb fordern wir:
Die SPD muss sich dafür einsetzen,

  • dass eine drastische Reduzierung der geplanten Aufrüstungspläne der Bundesverteidigungsministerin bis 2030 vorgenommen wird und
  • dass die eingegangenen Verpflichtungen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit umgesetzt werden.

Erneuerung beteiligungsorientiert mitgestalten
Glaubwürdigkeit und Vertrauen werden wir nur zurückgewinnen, wenn unser Handeln im politischen Alltag mit unserer grundsätzlichen Neuorientierung übereinstimmen und nicht von ständig neuen taktischen Erwägungen geprägt ist. Auch und gerade für den Fall einer Regierungsbeteiligung muss sich die SPD laufend fragen, ob die „roten Linien“, die Kriterien noch erfüllt sind.
Das zu überprüfen und gleichzeitig die programmatische und personelle Parteireform voranzutreiben, erfordert die breite Beteiligung der Mitglieder, FunktionärInnen und gesellschaftlichen Verbündeten. Die Kompetenzen der SPD-Arbeitsgemeinschaften und vorhandene Beteiligungsformen müssen gestärkt und zur Willensbildung von unten nach oben ermächtigt werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an
Version der Antragskommission:

Überweisung an Bundestagsfraktion

Beschluss: Überweisung an die Bundestagsfraktion und Landtagsfraktion
Text des Beschlusses:

– Unser Profil schärfen – sozialdemokratischen Aufbruch gemeinsam gestalten –
Die Bundesrepublik Deutschland steht im internationalen Vergleich gut da. Allerdings wachsen die sozialen Unterschiede in unserem Land und darüber hinaus trotz hoher Unternehmensgewinne, günstige Bedingungen auf den Finanzmärkten florierender Wirtschaft. Die sozialen Unterschiede wachsen. In Deutschland, in Europa und weltweit. Vermögen, Einkommen und Chancen sind ungleicher verteilt denn je.
Aus diesem Grund muss eine Sozialdemokratie, die klar für Gerechtigkeit steht, das Vertrauen in das sozialdemokratische Versprechen nach einer menschlicheren, gerechteren und friedlichen Gesellschaft unbedingt erneuern und die Bedingungen in unserem Land verbessern. Deshalb werden wir unsere konkreten Forderungen als Maßstäbe und Bedingungen in die programmatische Zielsetzung unserer Partei einbringen und wollen als größte Arbeitsgemeinschaft, in der sich rund 250.000 Betriebs- und Personalräte, Vertrauensleute sowie haupt- und ehrenamtliche Gewerkschafter und Mitstreiter in den Betriebsgruppen engagieren, an diesem Programmprozess aktiv mitwirken.
Klare Kante für mehr Gerechtigkeit und soziale Sicherung
Unser Profil muss geschärft – sozialdemokratischer Aufbruch muss gemeinsam gestaltet werden!
Die Angst vor dem sozialen Abstieg in die Armut betrifft nicht nur die unteren sozialen Schichten. Zudem sind weit mehr Menschen von Armut betroffen, als die Zahlen auf den ersten Blick vermuten lassen. Es sind etwa 12,5 Millionen betroffene Menschen, die arm sind – und das im fünftreichsten Land der Erde. Für uns in der AfA, stellt sich die die Situation armer Menschen, deshalb so dramatisch dar, weil infolge der Erosion von Solidarität auch die Hoffnungen dieser Menschen, nämlich von ihren staatsbürgerlichen Freiheiten und produktiven Fähigkeiten zukünftig wieder sinnvoll Gebrauch machen zu können, zerstört werden. Wir wollen deshalb mit unserem Leitantrag eine alternative Wirtschaftspolitik fordern, die für einen Wechsel in den ökonomischen Denk und Handlungsmustern steht und eine umfassende Reform der historisch überholten Wirtschafts- und Sozialpolitik hin zu mehr Gerechtigkeit und Solidarität betreibt.

Ausbildung und Weiterbildung
Wir wollen eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Bildungschancen und Zugang zu Aus- und Weiterbildung.
Wir wollen Frauen und Männer darin unterstützen, das traditionelle Berufs- und Studienfachwahlverhalten zu überwinden.
Wir wollen eine kostenlose (schulgeldfreie) Ausbildung für alle und gleichen Zugang für Frauen und Männer zu betrieblichen und überbetrieblichen Weiterbildung, für Teilzeitbeschäftigte und Eltern ebenso wie für Vollzeitbeschäftigte oder Ältere.
Deshalb fordern wir:

  • den Ausbau der frühkindlichen Ganztagsbetreuung und einen Rechtsanspruch auf einen Ganztagsschulplatz
  • bereits in der Sekundarstufe 1 in den Unterricht integrierte Informationen über berufliche Möglichkeiten in der dualen und universitären Ausbildung, die die Rollenstereotypen überwinden, auf die Ausbildung vorbereiten und die Zahl der Ausbildungsabbrüche zu reduzieren.
  • eine geschlechtsneutrale Berufsberatung durch die Bundesagentur für Arbeit
  • weitere geeignete Maßnahmen für mehr Frauen in MINT-Berufen und mehr Männer in den sozialen Berufen
  • die Schulgeld-, Lernmittel- und Studiengebührenfreiheit bis zum Abschluss der Ausbildung für alle gesetzlich geregelten Ausbildungsgänge, sowie die Meisterausbildung.
  • eine Mindestausbildungsvergütung
  • eine Ausbildungsplatzumlage zur Sicherstellung eines auswahlfähigen und bedarfsgerechten Angebotes an Ausbildungsplätzen und eine Ausbildungsgarantie
  • die Reform des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) mit
    o der Überführung der verschulten Ausbildungen in die duale Ausbildung oder in ein duales Studiumo Fahrkostenübernahme, Qualitätssicherung und Übernahmeregelungo der Einführung einheitlicher Rahmenbedingungen für das Duale Studiumo dem Ausbau in ein Weiterbildungssystem mit Qualitätssicherung und Zertifizierung, Freistellungs- und Rechtsansprüchen und Finanzierungsmechanismen. Das reformierte und ausgebaute BBiG muss auch die Rechte von Aus- und Weiterbildungsangeboten für alle Beschäftigten sichern. Insbesondere für Ältere, Teilzeitbeschäftige oder Beschäftigte mit familiären Verpflichtungen während Erziehungs- und Pflegezeiten. Dazu gehört im Bedarfsfall auch ein Kinderbetreuungsangebot.o der Ausweitung der Weiter- und Fortbildung, die unternehmens-unabhängig genutzt werden kann. Dabei wollen wir einheitliche Qualitätsstandards, die das heterogene Umfeld der Weiterbildungssysteme transparenter und qualitätsbezogener macht.
  • Bundeseinheitliche Regelungen der Weiterbildung
  • Das Recht auf berufliche Fortbildung muss gesetzlich verankert und ein öffentliches Weiterbildungs-und Beratungssystem im Verbund von Berufsschulen, Hochschulen und BA muss ausgebaut werden.
  • Zudem brauchen wir einen Anspruch auf Aufstiegs-Bafög auch für eine zweite Ausbildung.
  • Insgesamt brauchen wir eine bessere finanzielle Unterstützung für Berufswechsler/innen („zweite Chance“), Geringqualifizierte oder Ausgebildete mit Studienwunsch: Die Befreiung der Aufstockungsbeträge von der Sozialversicherung in der Bildungsteilzeit steht noch aus!
  • Eine Demokratisierung der Hochschulgremien verlangt auch, dass die Tarifpartner bei der Gestaltung der Lernziele und -inhalte von Hochschulen Einfluss nehmen können. Denn: Die Hälfte aller Berufstätigen kommt mittlerweile aus der Hochschule in unsere Betriebe.
  • Auch bei der betrieblichen Fortbildung brauchen wir mehr Mitbestimmung: ein Initiativrecht des Betriebsrats zur Durchsetzung von Qualifizierungsmaßnahmen und die Verankerung eines Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats über Lernangebote und deren Integration in die Arbeitsorganisation.
  • die Weiterentwicklung der Arbeitslosenversicherung zu einer Arbeitsversicherung, die Veränderungen der Arbeitswelt für ArbeitnehmerInnen bewältigbar macht und auch zweite, und weitere Chancen ermöglicht.
  • die Anwendung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) auch im Hochschulbereich
  • Gezielte Maßnahmen des Zugangs Geflüchteter zu Ausbildung und Integration in den Arbeitsmarkt.

Gute Arbeit – Gutes Leben
Wir wollen wieder Ordnung auf dem Arbeitsmarkt herstellen und den Beschäftigten wieder Sicherheit geben.
Wir wollen die Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt durchsetzen und damit mehr Menschen eine partnerschaftliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen. Gute Arbeit und an die Bedürfnisse der Beschäftigten ausgerichtete Arbeitszeiten sind Voraussetzung für ein gutes Leben und gleiche Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen.
Wir wollen Langzeitarbeitslosen eine Perspektive geben. Zu einem guten Leben und gesellschaftlicher Teilhabe für alle gehören auch bezahlbares Wohnen und eine gute medizinische und pflegerische Versorgung sowie gleichen Lebensbedingungen für alle.
Wir wollen die fortschreitende Digitalisierung zum Vorteil aller Beschäftigten mitgestalten, damit sie nicht zu schlechteren Arbeitsbedingungen führt.

Deshalb fordern wir:
Gute Arbeit

  • einen armutsfesten Mindestlohn – ohne Ausnahmen und mit wirkungsvollen Kontrollen bei entsprechender Ausstattung mit Kompetenzen und Personal
  • die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung sowie die Einschränkung der Befristungsgründe
  • die Einführung der befristeten Teilzeit mit einem Rückkehrrecht zur alten Arbeitszeit
  • die Reform der Minijobs auf Basis des DGB-Modells – Die Privilegierung von Minijobs muss beendet werden. Und es bedarf klarer Kriterien zur Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und (Solo)-Selbständigkeit.
  • eine intensivere und praxistaugliche Bekämpfung des Missbrauchs von Leiharbeit, Werkverträgen und Scheinselbstständigkeit. Der Grundsatz gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort muss eingehalten werden.
  • die Erhöhung der Tarifbindung, beispielsweise durch die Vereinfachung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen, u. A. durch Mehrheitserfordernis bei der Ablehnung eines entsprechenden Antrags und der Nachwirkung von Tarifverträgen bei Ausgründungen, Organisationsänderungen oder Verlassen des Tarifbereichs durch den Arbeitgeber.
  • die Durchsetzung von Recht und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt durch wirksame Kontrollen des Arbeits- und Sozialrechts sowie eine bessere und bundesweite Koordinierung. ein besserer arbeits- und sozialrechtlicher Rahmen für sichere Arbeit.
  • Präzisierung des Vergaberechts zum Schutz von Arbeits- und Sozialstandards, insbesondere bei Personalübergang bei Bahn und Bus

Vereinbarkeit

  • die Einführung der Familienarbeitszeit für Eltern und pflegende Angehörige, die als Lohnersatzleistung ausgestaltet werden soll.
  • die Einführung der Wahlarbeitszeit (Wahlarbeitsgesetz)
  • einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder bis zum 10. Lebensjahr, sowie für Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf
  • gebührenfreie Kita-Plätze
  • bis zur Verwirklichung der Gebührenfreiheit, die steuerliche Gleichbehandlung von Arbeitgeberzuschüssen zu Hortplätzen mit denen für Kita-Plätze

Entgeltgleichheit

  • die Weiterentwicklung des Lohntransparenzgesetzes zu einem Entgeltgleichheitsgesetz, in dem alle Beschäftigten erfasst werden, verbindliche Kriterien für Prüfverfahren, verbindliche Verfahren zur Herstellung der Entgeltgleichheit und zur Bewertung gleichwertiger Arbeit sowie ein Verbandsklagerecht vorgesehen werden
  • von den Tarifvertragsparteien ihre Tarifverträge auf direkte und indirekte Diskriminierung zu überprüfen und diskriminierungsfrei auszugestalten
  • die Aufwertung sozialer Berufe
  • ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft, mit dem der Anteil der Frauen in allen Unternehmensebenen gesteigert wird
  • eine feste Quote für börsennotierte oder mitbestimmte Unternehmen für Vorstände und Aufsichtsräte, mit dem Ziel in zwei Schritten Parität zu erreichen

Mitbestimmung/Tarifrecht

  • einen Ausbau der betrieblichen Mitbestimmung, sowie eine härtere Bestrafung von Behinderung gewerkschaftlicher Arbeit
  • die Verhinderung der Zergliederung der Betriebe in viele kleine neue Firmen. Beschäftigte dürfen durch Umstrukturierung nicht entrechtet werden.
  • die Stärkung und Unterstützung der Tarifvertragsparteien
  • Verbandsklagerecht der Gewerkschaften
  • einen wirksamen Schutz von Whistleblowern
  • die Beschäftigten bei den Kirchen müssen endlich arbeits-, tarif-, betriebs- und mitbestimmungsrechtlich mit allen ArbeitnehmerInnen gleichgestellt werden

Langzeitarbeitslosigkeit/Benachteiligte

  • einen öffentlich geförderten Beschäftigungssektor, sowie die finanzielle Förderung der regionalen Arbeitsmärkte
  • die Einführung der Bürgerversicherung Gesundheit und Pflege
  • mehr bezahlbaren Wohnraum durch einen deutlichen Ausbau des sozialen und genossenschaftlichen Wohnungsbaus und gezielt für Studierende und Auszubildende
  • Sanktionen für Arbeitslose auf Nutzen und Wirkung überprüfen
  • die Inklusion von Menschen mit Behinderung in die Welt
  • Konzepte für geflüchtete Menschen
  • die Paritätische Finanzierung der Sozialversicherung

Digitalisierung

  • Die Erfassung und Auswertung von Daten, darf einen Nutzer nicht für einen unverhältnismäßig geringen Nutzen, enteignet werden. Der Erwerb von Daten allein über AGB, muss ausgeschlossen werden, das Eigentum an Daten muss definiert und gewährleistet werden. Die ökonomische Nutzung von Daten ist an den Besitzer/Erzeuger der Daten zu koppeln und wird generell wie eine normale Ware behandelt. Das Recht zur Nutzung von Daten muss final immer beim Erzeuger der Daten liegen.
  • die Regulierung der Plattformarbeit
  • Regelungen, die das Erstellen von Algorithmen mitbestimmungsfähig machen und gewährleisten, dass sie sich nicht vollkommen vom menschlichen Willen entfremden.
  • mehr zeitgemäße Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte bei einem stärkeren Beschäftigten-Datenschutz
  • Die in der EU-Datenschutzgrundverordnung vorgesehene Möglichkeit, ein spezielles Beschäftigtendatenschutzgesetz zu erlassen, muss genutzt werden und ist einzuleiten. Ziel muss sein, das bestehende nationale Schutzniveau zu erhalten und insbesondere den Herausforderungen der Digitalisierung zu begegnen. Es muss gewährleistet sein, dass Datenschutzbeauftragte unabhängig sind, ausreichend mit Ressourcen ausgestattet und über wesentliche Vorgänge informiert werden. Transparenz ist für Betroffene herzustellen. Die Verletzung des Datenschutzes muss gravierende Strafen zur Folge haben. Sanktionen müssen deutlich spürbar sein, um Nachlässigkeiten oder Missbräuche zu vermeiden.
  • die Stärkung der Mitbestimmungsrechte der Betriebs- und Personalräte mit Blick auf die Digitalisierung
  • Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und andere Arbeitsgesetze müssen unter anderem durch Senkung der Schwellenwerte mehr Mitbestimmung in KMU-Betrieben ermöglichen.
  • eine geeignete Unterstützung des wirtschaftlichen Strukturwandels: Die Arbeitsagenturen müssen präventive Angebote zur Qualifizierung für die digitale Arbeitswelt fördern. Hierzu gehören auch der Erhalt und die Weiterentwicklung des Transfer-Kurzarbeitergelds (T-KUG) in ein Transformations- KUG. Einerseits geht es um eine Verlängerung der Bezugsdauer, um anerkannte Qualifizierungsabschlüsse erreichen zu können, andererseits um die Weiterentwicklung zur Arbeitsplatzsicherung bei Strukturbrüchen durch die Digitalisierung der Arbeitswelt. Das weiter entwickelte T-KUG kann dazu beitragen, dass Digitalisierung nicht zu Entlassungen führt, sondern die Weiterbeschäftigung im Betrieb in den Mittelpunkt stellt.

Soziale Sicherung – sicher, gerecht und selbstbestimmt

Wir wollen Sicherheit und sichere Sozialversicherungssysteme, die im Fall von Krankheit oder Pflegebedürftigkeit eine gute Versorgung ermöglichen. Wir wollen eine gerechte Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme: Das verlangt vor allem die paritätische Finanzierung durch Arbeitgeber/innen und Arbeitnehmer/innen. Gesamtgesellschaftliche Aufgaben müssen aus Steuern finanziert werden, die Arbeitgeber/innen müssen wieder zu gleichen Teilen an der Finanzierung der sozialen Sicherung beteiligt werden. Langfristig müssen alle Erwerbstätigen in die gesetzlichen Systeme einbezogen werden und ihren Beitrag leisten.
Deshalb fordern wir:
Arbeits- und Gesundheitsschutz

  • Die für alle Arbeitgeber bestehende Pflicht, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen und entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen zu dokumentieren, muss von weiteren Maßnahmen flankiert werden, um bestehende Umsetzungsdefizite abzubauen. Die erforderlichen Maßnahmen reichen von einer weiteren rechtlichen Konkretisierung und Systematisierung der Gefährdungstatbestände über eine Effektivierung behördlicher Überwachung bis hin zu wirksamen Sanktionsmaßnahmen. Eine Anti-Stress-Verordnung würde dazu beitragen, dass wirksame präventive Maßnahmen ergriffen werden.
  • Wir brauchen ein Initiativrecht und eine wirksame Mitbestimmung bei der Durchsetzung von Präventionsmaßnahmen im Betrieb durch den Betriebsrat.
  • Das Berufskrankheitenrecht muss reformiert werden. Die gesetzlichen Hürden für die Anerkennung einer Berufskrankheit müssen gesenkt werden. Regelungen zur Beweiserleichterung sind zu treffen.

Gesundheit und Pflege

  • Zur gerechten Finanzierung von Gesundheit und Pflege wurde die Beitragsparität in der gesetzlichen Krankenversicherung wiederhergestellt. Das ist gut so! Auf dem Weg zu einer solidarischen Bürgerversicherung sollte die Beitragsbemessungsgrenze in einem ersten Schritt auf das Niveau der Rentenversicherung angehoben und geprüft werden, wie andere Einkunftsarten (z.B. Kapitaleinkünfte) zur Finanzierung der Kranken- und Pflegeversicherung herangezogen werden können.
  • Wir brauchen eine hohe Qualität gesundheitlicher Versorgung und Pflegeleistungen, die unabhängig vom Geldbeutel ein Leben in Würde bieten. Dazu müssen die Leistungen der Pflegeversicherung verbessert und besondere Pflegebedürfnisse berücksichtigt werden.
  • Sofortprogramm für bessere und attraktivere Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in der Pflege, insbesondere durch eine Mindestpersonalausstattung.
  • Damit Beschäftigte sich auch neben der Arbeit der Pflege von Angehörigen widmen können, muss die Pflegezeit so weiterentwickelt werden, dass sie auch für Menschen mit geringeren Einkommen zugänglich wird.

Kurswechsel in der Rentenpolitik

Wir wollen die gesetzliche Rentenversicherung stärken und zukunftsfest machen. Wir wollen, dass langjährig Versicherte sowie Versicherte, die wegen Kindererziehung oder der Pflege naher Angehöriger ihre Erwerbstätigkeit zeitweise reduziert haben, im Alter eine Rente oberhalb der Grundsicherung und dadurch keine Nachteile haben.
Deshalb fordern wir:
Die gesetzliche Rente muss die alleinige Säule der Alterssicherung sein
Das System der gesetzlichen Alterssicherung ist so umzubauen, dass das Ziel der Lebensstandard-sicherung wieder ausschließlich durch das gesetzliche Rentensystem erreicht und damit die strukturelle Armut vermieden wird. Die gesetzliche Förderung privater Vorsorge muss entfallen. Für bestehende Verträge soll jedoch der Vertrauensschutz gelten. Die bestehenden und zukünftigen vereinbarten Regelungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden bezüglich Betriebsrente, sollen hier ausdrücklich unberührt bleiben. Die betriebliche Altersvorsorge soll als Ergänzung gestärkt und ihre Verbreitung deutlich erhöht werden. Dabei setzen wir auf arbeitgeberfinanzierte Modelle, die von den Tarifpartnern organisiert und über Tarifverträge abgesichert werden.
Eine Rentenversicherung für alle Erwerbstätigen
Der Umbau des Rentensystems hat durch Einbeziehung aller Erwerbstätigen und Einkommensarten zu erfolgen, d.h. Beitragszahler und Rentenempfänger sind neben Arbeitnehmern auch Beamte, Freiberufler, Selbstständige, Mandatsträger. Auch Vermögende und deren Kapitalerträge müssen in einem solidarischen Rentensystem herangezogen werden. Im neuen Rentensystem werden alle bisher bestehenden Alterssicherungssysteme zusammengeführt.
Bei der Umstellung auf das neue Rentensystem müssen insbesondere für Beamten und berufsständige Versorgungseinrichtungen angemessene Übergangsregelungen getroffen werden.

Das Rentensystem solidarisch finanzieren

  • Das Solidarprinzip und damit die volle Parität zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil ist wiederherzustellen.
  • Den derzeit möglichen individuellen Verzicht auf die Rentenversicherungspflicht bei Mini-Jobs ist zu streichen
  • Rentenbeiträge für Arbeitslose sind vollständig zu berücksichtigen und von der Arbeitslosenversicherung zu entrichten.
  • Die Beitragsbemessungsgrenze muss entfallen, und die Höhe der Rentenbezüge muss zu Gunsten der Gesamtfinanzierung des neuen Rentensystems nach oben begrenzt werden.
  • Statt Beitragssatzsenkungen: Aufbau einer Demographie-Reserve. Die Sicherung der Rentenzahlung ist durch den Aufbau einer Demografie-Reserve zu gewährleisten.
  • Ergänzend zum Aufbau einer Demografie-Reserve muss ein demografiebedingter Kostenanstieg vorübergehend durch Bundeszuschüsse zur gesetzlichen Rentenversicherung erfolgen.
  • Reduzierung der Doppelverbeitragung bei der betrieblichen Altersversorgung durch die Kranken- und Pflegeversicherung.

Das Niveau der gesetzlichen Rente anheben.
Das Rentenniveau der gesetzlichen Rente muss schrittweise wieder angehoben werden, um einen angemessenen lebensstandardsichernden Rentenanspruch zu gewährleisten. Als ersten Schritt ist das derzeitige Rentenniveau zu stabilisieren. Zeitnah muss in einem zweiten Schritt eine deutliche Anhebung erfolgen. Die Entwicklung der Renten in der Zukunft muss wieder der Entwicklung aller Einkünfte folgen. Der Altersvorsorgeanteil (AVA) aus der Rentenanpassungs-formel muss ersatzlos gestrichen werden.
Solidarrente mit Höherbewertung niedriger Einkommen einführen
Niedrige Einkommen müssen besser bewertet werden. Diese Solidarrente muss deutlich höher sein als das Sozialhilfeniveau (Grundsicherung).
Gleitende Übergänge in die Rente statt Anhebung des Rentenzugangsalters
Flexible Übergänge vom Arbeitsleben in den Ruhestand müssen gefördert werden.
Die Reform der Renten wegen Erwerbsminderung vollenden
Renten wegen voller Erwerbsminderung sind künftig in jedem Falle wieder ohne Abschläge zu gewähren. Die Berechnungsgrundlage für die Erwerbsminderungsrente soll das aktuelle Renteneintrittsalter des Versicherten sein.

Ausfallzeiten bei der Erwerbsbiografie besser bewerten

  • Für Erziehungs- und Pflegeleistung (finanziert durch Pflegeversicherung) erhalten die erziehenden bzw. pflegenden Personen so viele Rentenpunkte zusätzlich zu ihrem Rentenanspruch, als hätten sie in der Erziehungs- bzw. Pflegezeit Vollzeit gearbeitet.
  • Entsprechend erfolgt eine rentenrechtliche Bewertung von Aus- und Fortbildungszeiten.

Versicherungsfremde Leistungen solidarisch und gerecht über Steuermittel finanzieren.
Es entspricht der rentenpolitischen Beschlusslage der SPD, alle versicherungsfremden, aber sozial notwendige Leistungen über das allgemeine Steueraufkommen zu finanzieren. Dazu gehören zum Beispiel: einheitliche Mütterrente, Ost-West Angleichung, Erziehungs- und Pflegeleistungen. Es darf keine Finanzierung dieser Leistungen über die Rentenbeiträge geben.

Steuern und handlungsfähiger Staat

Wir wollen Steuergerechtigkeit wiederherstellen und mehr Handlungsspielraum zur Sicherung und zum Ausbau der staatlichen Daseinsvorsorge in den Bereichen der Bildung, der Betreuungs-, Verkehrs- und digitalen Infrastruktur, der finanziellen Ausstattung der Kommunen und zur Unterstützung der Aufgaben im Zusammenhang mit dem demographischen Wandel zu erlangen. Wir wollen damit die Grundlage für ein erfolgreiches und erfülltes Zusammenleben und gesellschaftliche Teilhabe für alle schaffen.
Deshalb fordern wir:

  • ein sozial gerechtes Steuersystem
    im Einkommenssteuerrecht:
  • den Umstieg vom Ehegattensplitting zur Individualbesteuerung, wobei die gegenseitige Unterhaltsverpflichtung steuerfrei bleibt. (Stichtagsregelung mit Bestandsschutz für vor Stichtag geschlossene Ehen)
  • die Steuerklasse IV mit Faktorverfahren als Regelbesteuerung und die Abschaffung der Steuerklassenkombination III/V
  • Verbesserungen für Alleinerziehende und insbesondere Geringverdienende
  • die Abschaffung der Zinsabgeltungssteuer, welche Kapitaleinkommen bevorzugt. Stattdessen fordern wir die gleiche Besteuerung von Arbeits- und Kapitaleinkünften.
  • die Beibehaltung des Solidaritätszuschlages zur Finanzierung der Maßnahmen zur Bewältigung des demographischen Wandels im Rahmen einer Gemeinschaftsaufgabe
  • eine Entlastung der unteren Einkommen, die vollständig durch Erhöhung des Spitzensteuersatzes und der Reichensteuer für sehr hohe Einkommen gegenfinanziert wird.
  • Die Wiederherstellung der paritätischen Finanzierung der Krankenversicherung
    bei der Vermögens- und Erbschaftssteuer
  • eine verfassungskonforme Wiederbelebung der Vermögenssteuer
  • stärkere Besteuerung großer Erbschaften.
  • das Erbschaftsteuerrecht zu vereinheitlichen und gerechter auszugestalten. Es muss gleiches Recht für alle Erbschaften gelten. Die Erbschaftssteuer ist grundsätzlich bei Erwerb zu zahlen. Zur Sicherung der Unternehmensfortführung sind (verzinste) Stundungen bis zu 10 Jahren möglich. Freibeträge bei Schenkungen und Erbschaften können pro Erwerber nur einmal in Anspruch genommen werden.
    Für Finanztransaktionen
  • die Einführung der Finanztransaktionssteuer.
  • das Verbot des Hochfrequenzhandels
    beim Steuervollzug
  • bessere personelle und materielle Ausstattung der Steuerprüfung und Steuerfahndung zur Eindämmung der Steuerhinterziehung
  • eine bessere internationale Kooperation im Steuerdatenaustausch und eine Harmonisierung von Unternehmensbesteuerung.
    im Haushaltsrecht
  • ab der nächsten Wahlperiode die Verankerung von Gleichstellung als Querschnittsaufgabe in den finanzpolitischen Entscheidungen, bei der Haushaltsaufstellung und beim Haushaltsvollzug (Gender Budgeting).

Unser Land durch Investitionen zukunftsfest machen
Deutschland braucht mehr Investitionen. Neben den Investitionen in Verkehrssysteme, Energiewende, IT-Infrastruktur und Gebäude gilt es, auch in soziale Infrastruktur zu investieren: in Gesundheit und Pflege, Bildung, Kultur, sozialen Wohnungsbau sowie gezielte Forschung in gesellschaftlich notwendige Projekte. Der Staat muss eine aktive Rolle beim sozialen und ökologischen Umbau der Volkswirtschaft spielen.
Deshalb fordern wir:

  • dass vom öffentlichen Sektor entscheidende Impulse ausgehen. Liberalisierung und Privatisierung sind keine Antwort auf die öffentliche Verschuldung und Finanzknappheit. Bund, Länder und insbesondere die Kommunen brauchen für ihre Aufgaben ausreichend eigene Mittel. Dies schließt auch einen „Masterplan Verkehr“ mit einer ökologischen Verkehrswende zugunsten von Schiene und öffentlichem Personen Nah- und Fernverkehr ein.
  • dass man sich mit der Schuldenbremse und dem Fiskalpakt in der gegenwärtigen Form nicht abfindet, denn beides wirkt in Deutschland und Europa als Investitionsbremse.
  • dass die Nachfrage durch Stärkung der Masseneinkommen zunimmt, da sich nur dann eine private Investitionsdynamik entfalten wird.

Durch Europa sozialen Frieden garantieren
Ungerechte Sparpolitik, Rückschritte in der europäischen Sozial- und Arbeitsmarktpolitik sowie das Aushebeln von Arbeitnehmerrechten haben Europa entsolidarisiert.
Das deutsche Beispiel gezeigt, dass Konjunkturprogramme und gleichberechtigtes Zusammenwirken der Tarif- und Betriebsparteien Krisen überwinden helfen. Daher sind Investitionen auf EU-Ebene in Energie, Forschung, Bildung, Kultur, Infrastruktur, den Schutz der Umwelt und den Arbeitsmarkt, vor allem für junge Menschen, ebenso unverzichtbar wie im Inland.
Deshalb fordern wir:

  • In allen Ländern Europas, insbesondere in Deutschland die Armut und im besonderen Maße die Kinderarmut aktiv bekämpfen
  • in allen Ländern Europas einen nachhaltigen Wachstumskurs fördern, nicht auf noch härteren Sparmaßnahmen setzen. Dies ist nicht nur wirtschaftlich richtig, sondern auch politisch unbedingt notwendig, da nur so die Menschen wieder Vertrauen in die europäische Idee und ihre europäischen Partner gewinnen können.

Eine europäische Sozialunion beinhaltet auch Mindeststandards für Arbeitnehmer*innenrechte, soziale Sicherungssysteme und Mitbestimmung sowie die Sicherung und Erstreckung des deutschen Mitbestimmungsrechts auf alle in Deutschland tätigen Unternehmen. Gleiche Arbeit am gleichen Ort ist gleich zu behandeln. Alle Anforderungen, die zu Handelsabkommen vom SPD-Parteitag beschlossen wurden gelten fort.
Die Zustimmung zu Handelsabkommen muss an Bedingungen geknüpft sein, die dies gewährleisten. Das gilt für den Schutz von Verbrauchern*innen, aber auch bei Finanzprodukten im Dienstleistungssektor sowie im Kultur- und Sportwesen. Freihandelsabkommen dürfen in keinem Fall Rechte von Arbeitnehmern*innen oder staatliche Regulationsmöglichkeiten aushöhlen. Die bisher erreichten Bedingungen bei Arbeits- und, Kündigungsschutz, Mitbestimmung, Streikrecht, Diskriminierungs- und Datenschutz sind in jeden Fall zu wahren. Ebenso das System der gesetzlichen Unfallversicherung sowie unser Sozialversicherungssystem.

Humanität und Verantwortung in der Politik für Geflüchtete zeigen – Friedenspolitik aktiv gestalten
Unsere Politik für Geflüchtete muss von Humanität und Verantwortung gegenüber Menschen in Not geprägt sein. Humanitäre Hilfe ist eine ethische Verpflichtung. Die SPD muss sich dafür einsetzen, dass legale und vor allem sichere Wege für Geflüchtete nach Europa geschaffen werden. Spezielles Augenmerk gilt hier besonders schutzbedürftigen Personen wie Frauen, Kindern und Menschen mit besonderen Bedürfnissen, ebenso bei deren Unterbringung. Geflüchteten muss die Möglichkeit gegeben werden, sich zügig integrieren zu können. Schlüssel für Integration sind gute Bildung, Ausbildung und Arbeit. Dies setzt wiederum gute Sprachkenntnisse voraus. Friedenspolitik, muss die Ursachen von Konflikten, Gewalt und Kriegen benennen und bekämpfen. Auch hier geht es um Gerechtigkeit, Ausgleich, Abbau von wirtschaftlichen und politischen Abhängigkeiten, Folgen von Handelsbeziehungen und Klimawandel.
Deshalb fordern wir:
Die SPD muss sich dafür einsetzen,

  • dass eine drastische Reduzierung der geplanten Aufrüstungspläne der Bundesverteidigungsministerin bis 2030 vorgenommen wird und
  • dass die eingegangenen Verpflichtungen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit umgesetzt werden.

Erneuerung beteiligungsorientiert mitgestalten
Glaubwürdigkeit und Vertrauen werden wir nur zurückgewinnen, wenn unser Handeln im politischen Alltag mit unserer grundsätzlichen Neuorientierung übereinstimmen und nicht von ständig neuen taktischen Erwägungen geprägt ist. Auch und gerade für den Fall einer Regierungsbeteiligung muss sich die SPD laufend fragen, ob die „roten Linien“, die Kriterien noch erfüllt sind.
Das zu überprüfen und gleichzeitig die programmatische und personelle Parteireform voranzutreiben, erfordert die breite Beteiligung der Mitglieder, FunktionärInnen und gesellschaftlichen Verbündeten. Die Kompetenzen der SPD-Arbeitsgemeinschaften und vorhandene Beteiligungsformen müssen gestärkt und zur Willensbildung von unten nach oben ermächtigt werden.

Überweisung an Landtagsfraktion/Bundestagsfraktion

Der Antrag wurde am 03. Dezember 2018 an die Landtagsfraktion/Bundestagsfraktion weitergeleitet.

Beschluss-PDF: