2018/A/12 Änderung der Anlagerichtlinien der Deutschen Rentenversicherung

Status:
Überweisung

Der Landesparteitag möge beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert eine Bundesratsinitiative zu starten und die Anlagerichtlinien für die ehem. LVA’s der DRV zu ändern. Ihnen soll erlaubt werden

  • Anlagen über die Dauer eines halben Jahres zu tätigen
  • eine eigene Bank zu gründen
  • in den sozialen Wohnungsbau investieren zu dürfen
  • einen Pensionsfond (wie der DRV BUND (ehem. BfA) schon möglich) zu gründen
Begründung:

Die Deutsche Rentenversicherung bezahlt auf Grund der Höhe der Geldmittel Strafzinsen. Es werden also derzeit mit Beitragsmitteln Banken finanziert. Dieser Zustand soll beendet und nicht länger geduldet werden.
Früher war es den LVA’s möglich in den sozialen Wohnungsbau zu investieren. Dies wurde geändert und sollte unserer Meinung nach wieder möglich gemacht werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an
Version der Antragskommission:

Überweisung des Materials an Landtagsfraktion und Bundestagsfraktion.

Beschluss: Überweisung an die Landtagsfraktion/Bundestagsfraktion.
Text des Beschlusses:

Die Landesregierung wird aufgefordert eine Bundesratsinitiative zu starten und die Anlagerichtlinien für die ehem. LVA’s der DRV zu ändern. Ihnen soll erlaubt werden

  • Anlagen über die Dauer eines halben Jahres zu tätigen
  • eine eigene Bank zu gründen
  • in den sozialen Wohnungsbau investieren zu dürfen
  • einen Pensionsfond (wie der DRV BUND (ehem. BfA) schon möglich) zu gründen
Beschluss-PDF: