2018/A/13 Waisenrente analog Kindergeld

Status:
geändert angenommen

Der Landesparteitag möge beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert über eine Bundesratsinitiative  §48 4 b) SGB VI zum Wohle der Kinder analog dem Kindergeld zu ändern.

Begründung:

Die Waisenrente wird heute bei mehr als 4 Monaten Unterbrechung zwischen zwei Ausbildungen sofort gestrichten, d.h. wenn absehbar ist, dass zwischen Abitur und Studium bzw. Ausbildungsbeginn mehr als 4 Monate liegen, dann wird mit Aushändigung des Abiturzeugnisses die Waisenrente sofort eingestellt. Beim Kindergeld wurde diese Regelung inzwischen geändert, d.h. das Kindergeld wird zwischen Abitur und Studium bzw. Ausbildungsbeginn weitergewährt.  Diese Regelung gilt auch analog für die Zeit zwischen Schulausbildungsende und Beginn eines freiwilligen sozialen Jahres. Hier besteht ebenfalls Handlungsbedarf.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Version der Antragskommission
Version der Antragskommission:

Die SPD Rheinland-Pfalz setzt sich dafür ein, §48 4 b) SGB VI zum Wohle der Kinder analog dem Kindergeld zu ändern.

Überweisung an die Bundestagsfraktion.

Beschluss: Annahme und Überweisung an die Bundestagsfraktion/Landtagsfraktion
Text des Beschlusses:

Die SPD Rheinland-Pfalz setzt sich dafür ein, §48 4 b) SGB VI zum Wohle der Kinder analog dem Kindergeld zu ändern.

Beschluss-PDF: