Der Landesparteitag möge beschließen:
Seitens des Bundesverfassungsgerichts gab es Einschränkungen der Regelungen des SGB III. Diese sind schwer zu erfassen. Die Änderung soll Klarheit schaffen. Es nimmt zu dem die Einschränkung des Streikrechtes durch die Kohlregierung zurück, indem ausgesperrte Arbeitnehmer*innen außerhalb eines bestreikten Tarifgebietes wieder Arbeitslosengeld erhalten würden.
Deshalb fordern wir
die Änderung des SGB III, hier Zahlung von Arbeitslosengeld I von ausgesperrten Arbeitnehmer*innen im § 160 SGB III
In dem § 160 (3) Ziff. 2 SGB III gestrichen wird.
Überweisung an Bundestagsfraktion
Seitens des Bundesverfassungsgerichts gab es Einschränkungen der Regelungen des SGB III. Diese sind schwer zu erfassen. Die Änderung soll Klarheit schaffen. Es nimmt zu dem die Einschränkung des Streikrechtes durch die Kohlregierung zurück, indem ausgesperrte Arbeitnehmer*innen außerhalb eines bestreikten Tarifgebietes wieder Arbeitslosengeld erhalten würden.
Deshalb fordern wir
die Änderung des SGB III, hier Zahlung von Arbeitslosengeld I von ausgesperrten Arbeitnehmer*innen im § 160 SGB III
In dem § 160 (3) Ziff. 2 SGB III gestrichen wird.