Der Landesparteitag möge beschließen:
In einer Zeit, in der soziale Ungleichheit und wirtschaftliche Unsicherheit zunehmen, ist es unerlässlich, dass wir uns für faire Arbeitsbedingungen, eine stärkere Tarifbindung und soziale Gerechtigkeit einsetzen. Die Welt verändert sich vor unseren Augen, beunruhigend und verheißungsvoll zugleich. Unermessliche globale Märkte sind entstanden, ein eifriger, wissenschaftlich-technischer Fortschritt verändert unsere Arbeitswelt, unser Leben von Grund auf. Klimawandel, Energiewende, Elektromobilität, Globalisierung, Industrie 4.0, Digitalisierung, Demografie, und vieles mehr verändern erheblich alle Bereiche unserer Wirtschaft und Gesellschaft.
Aktuelle Krisen und Herausforderungen für Wirtschaft und Gesellschaft in unserem Land und Europa sondern haben den Strukturwandel beschleunigt und die Unsicherheiten vergrößert.
Der Ukraine-Krieg und die Energiekrise haben nicht nur Probleme bei der Energieversorgung und in Lieferketten geschaffen. Preissteigerungen und die seit Jahren sinkenden Reallöhne drücken auch die Konsumnachfrage. Prekäre Beschäftigung steigt, mit ihr die Zahl der Menschen in Armut. Menschen, angetrieben von Ängsten und vertrauen nicht mehr der Politik, – Fake-Nachrichten beschleunigen dies. Das gefährdet unsere Demokratie. Deshalb sind Reformen und Maßnahmen erforderlich, um wirtschaftliche und politische Stabilität und nachhaltige Entwicklung auf lange Sicht zu gewährleisten.
Der Bundesfinanzminister strebt die notwendige „Rückkehr zu finanzpolitischer Normalität“ an. Für ihn ist scheinbar die Krise vorbei, der Staat müsse nicht mehr stabilisieren, sondern sparen. – Das Gegenteil ist richtig: Der Krieg in der Ukraine und die Energiekrise belasten die deutsche Konjunktur nach wie vor, denn die Wirtschaftsleistung bei unveränderter Geld- und Fiskalpolitik wird gut 3 Prozent unter dem früher erwarteten Niveau liegen.
Unser Land ist nach wie vor mit erheblichen Krisen konfrontiert. Allein deshalb wäre es sinnvoll, die Schuldenbremse erneut auszusetzen und fiskalpolitisch gegenzusteuern, anstatt die Rezession durch einen Sparkurs noch zu befördern. Hinzu kommen die immer deutlicher werdenden Mängel in der öffentlichen Infrastruktur, neue globale Herausforderungen und der immer drängendere sozial-ökologische Umbau.
Soziale Ungleichheit ist eines der größten Probleme unserer Zeit und sie wächst. Während die meisten Menschen unter den Folgen der jüngsten Krisen ächzen, profitierten einige wenige massiv von Pandemie, Inflation, steigenden Zinsen und Kriegsgeschehen, so der jährliche Bericht zur sozialen Ungleichheit der internationalen Entwicklungsorganisation Oxfam.
Die wachsende ökonomische Ungleichheit in unserem Land wollen wir aufhalten und umkehren und für mehr Gerechtigkeit sorgen! Um die brennenden sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Herausforderungen zu meistern und die Konjunktur zu stabilisieren, müssen Wandel und Krisen sozial gerecht, wirtschaftlich vernünftig und im Interesse der Menschen gestaltet werden. Wir werden in Zukunft noch stärker dafür kämpfen müssen, dass wir unserem Ziel einer menschlichen, solidarischen und vielfältigen Gesellschaft näherkommen.
Überlassen wir den Wandel allein den Gesetzen von Markt und Profit, wird dieser Prozess nicht gelingen. Damit Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen im Wandel nicht unter die Räder geraten, bedarf es einer zielgerichteten politischen Gestaltung aller Prozesse. Zudem dürfen Altersvorsorge, Gesundheit und Pflege nicht weiter der Profitmaximierung und den Finanzmärkten ausgeliefert werden. Sie sind Aufgabe des Sozialstaates in Form der Erwerbstätigen- und Bürgerversicherung.
WIR BRAUCHEN EINE NEUE STRATEGIE FÜR FAIRE ARBEIT:
In den nächsten Jahren und Jahrzehnte müssen diese dynamischen Veränderungsprozesse in geordnete Bahnen gelenkt werden, damit sie zu fairen Lebens-und Arbeitsbedingungen der Menschen beitragen, statt noch mehr Unsicherheit, Ungleichheit und Ungerechtigkeit auszulösen. Diese bringen sozialen Zusammenhalt und fördern gleichwertige Lebensbedingungen in ganz Deutschland. Sie sichern die Zukunftsfähigkeit der Wirtschaft – und damit Wertschöpfung und gute und faire Arbeitsplätze von morgen.
Der Mensch soll im Mittelpunkt stehen! Reguläre Arbeitsverhältnisse mit guten Bedingungen und einer besseren Vereinbarkeit von Arbeit und Leben, eine hohe Tarifbindung, Qualifizierungschancen- und rechte und eine starke Mitbestimmung sollen selbstverständlich sein. Eine neue Arbeitsmarktpolitik in Verbindung mit einem sozial, ökologisch und demokratisch gestalteten technologischen und demografischen Wandel soll den Weg in eine Arbeitswelt, Wirtschaft und Gesellschaft eröffnen, in denen die Menschen sichere Zukunftsperspektiven haben, ihr Leben verlässlich und selbstbestimmt planen können, in denen soziale Gerechtigkeit herrscht und das Zusammenleben durch Weltoffenheit, Vielfalt und Solidarität geformt ist.
WIR BRAUCHEN SOZIALE GERECHTIGKEIT:
Politik muss sicherstellen, dass der Wandel sozial gerecht erfolgt und niemand zurückgelassen wird. Dazu müssen Vermögen und Spitzeneinkommen höher besteuert werden. Das stärkt die öffentlichen Einnahmen und reduziert die soziale Ungleichheit. Dazu gehört auch die Förderung von Aus- und Weiterbildung sowie die Unterstützung von Umschulungsprogrammen für Arbeitnehmer, die von Umstrukturierungen betroffen sind.
Investitionen in die infrastrukturellen Rahmenbedingungen des sozial-ökologischen Strukturwandels werden mit den derzeitigen fiskalpolitischen Spielräumen nicht zu finanzieren sein. Eine Abkehr von der schwarzen Null ebenso wie eine gerechtere Besteuerung von höheren Einkommen und Vermögen müssen Grundlage einer nachhaltigen Investitionspolitik werden. Wir setzen dabei auf eine höhere Besteuerung von Vermögen, Erbschaften und auf einen konsequenten Steuervollzug.
Deshalb ist insbesondere…
– die Vermögenssteuer einzuführen, ab einem Vermögen von 250 000,00 €. Selbstgenutztes Wohneigentum bleibt ausgenommen.
– eine Transaktionssteuer ist einführen: 0,8 % auf den Handel mit Aktien und 0,1 % für Derivate von Aktien einschließlich der Spotmarktgeschäfte.
– eine Übergewinnsteuer, mit der Übergewinne mit einer einmalig erhobenen, sogenannten Windfall-Tax besteuert werden. Eine Vielzahl von Unternehmen nutzen die derzeitige Krise aus, um ihre Profite auf Kosten von Kunden und Verbraucher:innen zu steigern. Eine profitgetriebene Inflation zulasten ohnehin gebeutelter Verbraucher:innen muss unbedingt verhindert werden.
– es muss zudem sichergestellt werden, dass die Entlastungen durch beschlossene Steuersenkungen oder Reduzierungen von Umlagen durch eine Verpflichtung der Anbieter an die Verbraucher:innen weitergeben werden müssen.
– die Personelle Basis im Steuervollzug ist aufzustocken
Die Steuerpolitik der vergangenen Jahre hat die Verteilungsungerechtigkeit vergrößert und den Handlungs- und Gestaltungsspielraum des Staates eingeengt. Das Steuersystem orientiert sich nicht hinreichend an der finanziellen Leistungsfähigkeit der Steuerzahler:innen, sondern begünstigt hohe Einkommen, Unternehmensgewinne und große Vermögen. Gerade Menschen, die über viel Geld verfügen, zahlen also im Verhältnis weniger in die öffentlichen Kassen als mittlere und kleine Einkommen. Angesichts der aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen, ist dies aus unserer Sicht nicht länger haltbar. Auch hier stehen wir an der Seite der Gewerkschaften. Wir brauchen ein sozial gerechtes Steuersystem als ein wichtiger Baustein für eine gerechtere Gesellschaft und das insgesamt höhere Staatseinnahmen als heute sichert.
Es braucht öffentliche Investitionen an allen Ecken und Enden. Für den Breitbandausbau, eine nachhaltige Verkehrsinfrastruktur, eine beschleunigte und bezahlbare Energiewende, den Klima- und Umweltschutz, Smarte Städte, in Forschung und Entwicklung, unter anderem für mehr Personal in den Behörden, Gesundheits-ämtern, Krankenhäusern, der Pflegebranche und dem Bildungswesen, die bessere Ausstattung von Schulen mit digitalen Geräten, die Unterstützung der Wirtschaft mit Hilfsgeldern. Klar ist: Von diesen Investitionen profitieren alle. Wie können sie gerecht aus Steuergeldern finanziert werden?
Wir wollen, dass Beschäftigte und Familien entlastet und große Vermögen wieder stärker in die Verantwortung genommen werden. Wir brauchen eine Reform der Lohn- und Einkommensteuer, um die Steuerzahler:innen angemessen und nach ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit zu beteiligen. Wir unterstützen die Pläne des DGBs und seiner Einzelgewerkschaften. Danach müssten 95 Prozent der Steuerpflichtigen weniger zahlen und nur Spitzenverdiener:innen mehr. Damit würde die Einnahmebasis des Staates um insgesamt etwa 60 Milliarden Euro gestärkt.
Wir unterstützen das steuerpolitische Gesamtkonzept des DGB und fordern:
– Arbeitnehmer:innen sollen von einem höheren Grundfreibetrag profitieren, deshalb die Anhebung des Grundfreibetrags auf 14.500 Euro
– gleichmäßiger Anstieg der Steuerprogression
– Spitzensteuersatz ab 85.000 Euro auf 49 Prozent anheben. Der Spitzensteuersatz soll erhöht werden, dafür erst später greifen, die Reichensteuer dafür früher
– Reichensteuersatz von 52 Prozent ab 135.000 Euro
– Pendlerpauschale zu Mobilitätsgeld umgestalten
– Kindergrundsicherung statt Kinderfreibeträge
– Ehegattensplitting überwinden
– Rentenbesteuerung vereinfachen und Doppelbesteuerung beenden
– Dividenden sollen wie Arbeitseinkommen behandelt werden. Die pauschale Abgeltungssteuer von 25 Prozent soll abgeschafft werden und für alle Kapitaleinkünfte der persönliche Steuersatz gelten.
– Spitzenverdiener:innen und Vermögende müssen wieder mehr zum Gemeinwesen beitragen, von dem auch sie profitieren. Deswegen soll die Vermögensteuer auf Netto-Vermögen ab einer Million wieder erhoben werden, die seit 25 Jahre ausgesetzt ist. So könnten 28 Milliarden Euro im Jahr mobilisiert werden
– Erbschaften und Schenkungen gerecht besteuern. Sieben Milliarden würde eine Erbschaft- und Schenkungsteuer auf Betriebsvermögen bringen.
– Steuervergünstigungen für Unternehmen befristen
– Die Körperschaftsteuer auf Unternehmensgewinne soll mittelfristig auf 25 Prozent angehoben werden. Dies würde acht Milliarden mehr Steuereinnahmen bringen
– Finanztransaktionsteuer unverzüglich einführen, die alle Finanzmärkte, -produkte und -akteure umfasst, würde weitere 17 Milliarden Mehreinnahmen erzielen.
– Eine bessere personelle Ausstattung der Finanzverwaltung
Das öffentliche Auftragswesen bietet dem Staat ein großes ökonomisches Steuerungs-potenzial, um gute Arbeitsbedingungen zu fördern. In der Praxis werden die hiermit verbundenen Möglichkeiten derzeit jedoch nur eingeschränkt genutzt. Dies gilt sowohl für die vergabespezifischen Mindestlöhne als auch für die Regelungen zur Tariftreue.
Die Arbeitsbedingungen sind ein wichtiger Faktor für die Lebensqualität und das Wohlbefinden der Menschen. Eine faire Gestaltung der Arbeitsbedingungen ist daher unerlässlich, um eine gerechte und menschenwürdige Arbeitswelt zu schaffen.
Die Gestaltung der Arbeitswelt durch Tarifverträge muss der Standard in unserem Wirtschafts- und Gesellschaftssystem sein. Deutschland ist weit entfernt von einer Tarifbindung, wie es die europäische Mindestlohnrichtlinie fordert. Die im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen werden nicht ausreichen, um 80 Prozent Tarifbindung zu erreichen. Wir brauchen deshalb verbindliche Maßnahmen und eine schnelle wirksame Umsetzung.
Dazu braucht es stärkere Mitbestimmungsrechte der Betriebs- und Personalräte, damit betriebliche Zukunftsvereinbarungen, die mittel-und langfristige Investitionsentscheidungen, Standortsicherung, Kündigungsschutz und verbindliche Personal- und Qualifizierungsplanung und -entwicklung beinhalten, wenn nötig auch erzwingbar vereinbart werden können, – und damit unsichere Arbeitsverhältnisse wie Leiharbeit und Befristungen eingedämmt werden.
Das ist die Chance, um den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Demokratie in Deutschland und Europa zu sichern. Angesichts des vor uns liegenden Wandels und der beschriebenen Situation wollen wir, dass der Wandel in Arbeitswelt und Gesellschaft
– sozial gerecht und sicher
– im Sinne guter Arbeit,
– ökologisch nachhaltig,
– demokratisch im Sinne von mehr politisch-gewerkschaftlicher Lenkung und Mitbestimmung gestaltet wird und somit Angst und Unsicherheiten bei den Menschen verhindert.
Es ist dringend erforderlich, dass die Arbeitnehmerschaft und ihre Gewerkschaften zu Akteuren der Veränderungen werden. Wir wollen die Stimmen der Menschen hören, die täglich für ihren Lebensunterhalt kämpfen, und gemeinsam mit ihnen politisch handeln, um den Wandel zu gestalten.
Ohne reale Veränderungen hin zur Demokratisierung der Unternehmen und der gesamten Wirtschaft, ohne eine Umverteilung von Macht und Einkommen wird es keinen ökologisch-sozialen Umbau unserer Volkswirtschaft geben können. Im Kern kann der Umbau nur im Produktions- und Dienstleistungssektor, also in Betrieben, Forschungseinrichtungen und Verwaltungen umgesetzt werden, dort wo die menschliche Arbeit geleistet wird.
Die Arbeitgeber in Industrie und Dienstleistung müssen ihre Strategien zur Bewältigung des Wandels offenlegen und sie müssen ihre Belegschaften an der Gestaltung der Veränderungen beteiligen.
Der Umbau unserer Wirtschaft, der Wandel in der Gesellschaft und der Klimawandel sind aber auch soziale Fragen: Neoliberale, Konservative und teilweise grüne Kräfte treffen sich an einem zentralen Punkt: die Kosten der Transformation sollen über Preise auf die Masse der Verbraucher abgewälzt und ihre beschäftigungspolitischen „Kollateralschäden“ als Nebenwiderspruch der wissenschaftlichen Wahrheit in Kauf genommen werden. Umgekehrt werden Störungen auf den entfesselten Weltmärkten, internationale Konflikte, Spekulationen und tatsächliche Knappheiten der Klimaschutzpolitik angelastet. Bisher ist noch nicht erkennbar, ob und wie Kosten und Nutzen des Wandels gerecht verteilt werden können
Es ist die historische Aufgabe und das Alleinstellungsmerkmal der Sozialdemokratie, die soziale und humane Gestaltung des Wandels im Bündnis mit den Gewerkschaften und unter Einbeziehung der gesamten Arbeitnehmerschaft politisch zu planen, programmatisch voranzutreiben und mehrheitsfähig zu machen. Die Bundesregierung hat vieles auf den Weg gebracht. Jetzt gilt es, die heimischen Kompetenzen zu stärken, Wertschöpfungsketten zu stabilisieren und neu aufzubauen und Beschäftigung mit guten Arbeitsbedingungen zu schaffen.
Durch die Digitalisierung werden in vielen Branchen die Arbeitsplatzeffekte durch gegenläufige Prozesse geprägt: Wachstum durch neue digitale Angebote sichert und schafft Arbeitsplätze – Effizienzgewinne durch Digitalisierung interner Prozesse gefährden Beschäftigung. Noch stärker als direkte Produktionsbereiche werden möglicherweise die indirekten/klassischen Büro- und Informationstätigkeiten (wie Buchhaltung, Sachbearbeitung, Engineering etc.) unter Druck geraten.
Vereinbarungen zum Schutz der Beschäftigten sind notwendig, damit die Digitalisierung in ihren Auswirkungen auf Leistungs- und Verhaltenskontrollen eingedämmt wird. In allen Bereichen bedarf es erheblicher Qualifizierungsanstrengungen, weil wir die Beschäftigten auf neue Tätigkeiten vorbereiten müssen.
WIR BRAUCHEN EIN VERLÄSSLICHES ÖFFENTLICHES MODERNISIERUNGSPROGRAMM UND MASSIVE ÖFFENTLICHE INVESTITIONEN:
Damit die sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Herausforderungen bewältigt werden können und auch die Konjunktur stabilisiert wir, ist ein groß angelegtes, verlässliches öffentliches Modernisierungsprogramm unausweichlich. Ohne massive öffentliche Investitionen lässt sich der enorme Investitionsstau in Deutschland nicht auflösen. Öffentliche Investitionen stärken den sozialen Zusammenhalt, fördern gleichwertige Lebensbedingungen in ganz Deutschland und tragen zu Resilienz und Zukunftsfähigkeit der Wirtschaft und der öffentlichen Daseinsvorsorge bei – und sichern damit Wertschöpfung und die guten Arbeitsplätze von morgen.
Verpasst Deutschland den Anschluss im Wandel und im Klimaschutz, wäre das eine weitaus größere Bürde für künftige Generationen als ein temporär gestiegener Verschuldungsgrad der öffentlichen Hand. Die investitionsfeindliche Schuldenbremse passt nicht zu den enormen Herausforderungen unserer Zeit und muss abgeschafft werden.
Es gibt breite gesellschaftliche Mehrheiten dafür, diese längst überfälligen Investitionen zu realisieren. Diese sind allerdings nur finanzierbar, wenn die ideologischen Schuldenregeln flexibilisiert werden. Vor allem in den Bereichen, die für den gesellschaftlichen Zusammenhalt entscheidend sind, wie lebenswerte Städte und Gemeinden, bezahlbarer Wohnraum, bedarfsorientierter Nahverkehr, Krankenhäuser, Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie ein hochwertiges Bildungssystem, wurde in den letzten Jahren viel zu wenig getan. Der akute Handlungsbedarf, gerade auch im Gesundheits- und Bildungswesen, wurde durch die Corona-Pandemie schonungslos offengelegt.
Eine Vielzahl von Kommunen können die steigenden Energiepreise gar nicht oder kaum noch tragen. Mögliche Folgen: Schulen und öffentliche Gebäude wie Bibliotheken oder Verwaltungen konnten nicht mehr so stark beheizt werden, energieintensive Infrastrukturen wie Schwimmbäder oder Turnhallen konnten unter Umständen nur eingeschränkt betrieben oder mussten ganz geschlossen werden.
Personalausgaben können und sollten über ein gerechteres Steuersystem finanziert werden, während Investitionen in Infrastruktur sinnvollerweise über Kredite finanziert werden.
Die Tilgung der Schulden, die zur Bewältigung der Krisen aufgenommenen wurden, darf deshalb nicht zu Sozialabbau führen, für Einsparungen im öffentlichen Dienst missbraucht werden oder wichtige Investitionen in die Daseinsvorsorge und die sozial-ökologische Transformation behindern.
Angesichts der gewaltigen Investitionsbedarfe ist mit einer Politik der schwarzen Null und weiterer Investitionszurückhaltung der Unternehmen die Verkehrs- und Energiewende nicht zu bewältigen. In Anbetracht riesiger Kapitalanlagen und günstiger Finanzierungsbedingungen (Investmentfonds halten Billionensummen bereit, die Aktienkurse liegen auf Rekordniveau, die Gewinne im letzten Jahrzehnt waren exorbitant, die Zinsen sind extrem niedrig und die Eigenkapitalausstattung ist hoch), müssen Staat und Politik vor allem einen berechenbaren Rahmen und entsprechende Investitionsanreize für die Industrie setzen, auch durch entsprechende öffentliche Nachfrage. (Öffentliche Verkehrsmittel, Beschaffung, kommunale Finanzen…) Steuergelder, die an Unternehmen gezahlt werden, müssen an verbindliche Standards, Vorgaben und Rückzahlungen gebunden werden. Ansonsten soll deren Einsatz an Beschäftigungssicherung, Qualifizierung, und soziale Absicherung beschränkt bleiben.
Gewerkschaften und betriebliche Interessenvertretungen werden in die Kontrolle wirtschafts- und strukturpolitischer Fördermaßnahmen bislang nicht einbezogen. Dies ist inakzeptabel, weil das struktur- und wirtschaftspolitische Handeln des Staates u.a. mit beschäftigungspolitischen Argumenten begründet wird. Gewerkschaften und Betriebsräte haben die Kompetenz, zu überprüfen, ob Arbeitnehmerschutzrechte – die per Gesetz festgeschrieben sind – in dem zu fördernden Betrieb eingehalten werden. Insofern wäre es nur konsequent, wenn die Beteiligung der Gewerkschaften und der Betriebsräte verpflichtend für alle Maßnahmen der nationalstaatlichen und europäischen Wirtschaftsförderung eingebunden werden. Es gilt, ein Verfahren zu entwickeln, das Unternehmen verpflichtet, an allen Standorten Betriebsräte über beantragte Subventionen zu informieren und das alle Subventionen gewährende Stellen verpflichtet, vor Bewilligung die Arbeitnehmervertreter über ihre Gewerkschaften anzuhören und zu beteiligen.
WIR BRAUCHEN SICHERE ARBEITSPLÄTZE IN EINER STARKEN INDUSTRIE:
Aktive Industriepolitik bedeutet nicht nur politische Rahmenbedingungen für Investitionen zu setzen, sondern auch aktives und strategisches Handeln des Staates. Es genügt nicht, gute Arbeitsbedingungen als Mittel zum Zweck der Fachkräftesicherung zu behandeln. Vielmehr muss die gesamte Strategie als zentrales Ziel auf „Gute Arbeit“ ausgerichtet sein. Daher müssen staatliche Förderungen für Unternehmen an Bedingungen geknüpft werden. Förderung dürfen nur bewilligt werden, wenn Unternehmen alle Bedingungen erfüllen, d. h. Beschäftigungs-, Standortgarantien und Garantien für Gute Arbeit (d. h. Mitbestimmung, Tarifbindung, Ausbildung). Die bewährten Strukturen wie die Tarifautonomie und Mitbestimmung können und sollten genutzt werden.
Aktive Industriepolitik muss den Weg von einer rein marktorientierten Klimapolitik hin zu einem integrativen Ansatz weisen, der Klima- und Energiepolitik mit industrie- und strukturpolitischen Instrumenten verbindet und die beschäftigungspolitische Dimension in den Blick nimmt. Auch Subventionen an Unternehmen, die Ihre Wertschöpfungsketten klimaneutral transformieren wollen, sollten nur mit den oben genannten Bedingungen der Guten Arbeit verknüpft werden.
Eine zukunftsfähige industrielle Basis einschließlich eines starken Dienstleistungssektors, eines modernen Handwerks und einer leistungsfähigen öffentlichen Infrastruktur bleibt die Erfolgsvoraussetzung unserer Wirtschaft. Die regionale Wertschöpfung hat den wirtschaftlichen Nutzen, der durch die Produktion und Verarbeitung von Rohstoffen und Produkten in einer bestimmten Region entsteht. Sie ermöglicht, dass die Wirtschaft und Gesellschaft in der Region wachsen und sich entwickeln kann, ohne dass Wohlstand von außerhalb der Region abfließt.
WIR WOLLEN, DASS DIE POLITIK … – den Wandel aktiv begleitet und gestaltet, mit Blick auf gute Arbeit der Zukunft und Klimaschutz.
Im Zentrum guter Industriepolitik stehen stabile Arbeitsplätze und gute tarifvertraglich abgesicherte Arbeitsbedingungen.
– alles daran setzt, die klimaneutrale Industrie der Zukunft zu bauen. Es gilt, sie hier bei uns in Deutschland und Europa zu halten, damit industrielle Wertschöpfung und Beschäftigung in Deutschland eine Zukunft haben – und der Wandel unseren sozialen und ökologischen Standards gerecht wird.
– als industriepolitisches Augenmerk auf die Stabilisierung von Lieferketten legt. Dazu braucht es gesamteuropäische Konzepte, um Abhängigkeiten und Umwelt- und soziale Schäden zu reduzieren.
– die Transformation nicht den freien Marktkräften überlässt, sondern sozial, ökologisch und demokratisch gestaltet, mit den Beschäftigten gemeinsam. Sonst drohen massive gesellschaftliche Verwerfungen und Wohlstandsverluste.
– Eine aktive Industriepolitik vorantreibt, mit Planungssicherheit, als kluge und verlässliche Regulierung.
– Die Umsetzung des deutschen Lieferkettengesetzes und der europäischen Lieferkettenrichtlinie durchsetzt. Sie sind Instrumente, die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten entlang globaler Wertschöpfungsketten im Sinne der Beschäftigten zu beeinflussen.
– Die aktive deutsche Industriepolitik in eine gesamtheitliche europäische Industriepolitik einbettet, nach dem Vorbild des IRA in den USA
– weiter Förderinstrumente auf den Weg bringt, die Standorte, Beschäftigung und gute Arbeit sichern und zukunftsfest weiterentwickeln, die an Kriterien sozial verantwortlicher und nachhaltiger Unternehmensführung orientiert sind, den ökologischen Umbau fördern und vollständige industrielle Wertschöpfungsketten in Deutschland bzw. Europa zum Ziel haben.
– dass Herausforderungen insbesondere der Digitalisierung und des Klimawandels mit Technologien „Made in Germany“ und mit „Guter Arbeit“ bewältigt werden. Diese Chancen sind sicherzustellen.
WIR BRAUCHEN MEHR TARIFBINDUNG:
Die Tarifbindung ist ein zentrales Element für die Sicherung fairer Arbeitsbedingungen. Wir setzen uns dafür ein, dass die Tarifbindung in allen Branchen gestärkt wird, denn das deutsche Modell der Tarif- und Betriebspartnerschaft ist ein Erfolgsmodell. Gerade auch in Zeiten von Krisen. Die Beschäftigten verstehen das und sie erleben es jeden Tag in vielen unterschiedlichen Wirtschaftsbranchen, denn gute Arbeit gibt es nur mit guten Tarifverträgen. Im Schnitt bekommen Arbeitnehmende 844 Euro mehr Entgelt, wenn sie in einem Betrieb mit Tarifvertrag beschäftigt sind. Auch die Arbeitsbedingungen sind mit Tarifvertrag deutlich besser. Tarifverträge regeln wesentlich mehr als nur Lohn und Gehalt.
Sie bieten den Arbeitnehmenden etwa bei Arbeitszeit und Urlaub deutlich bessere Konditionen als die gesetzlichen Vorgaben und sorgen auch bei Qualifizierung oder Altersversorgung, Zahlung von Zulagen und Zuschlägen, beim Krankengeldzuschuss oder tariflichen Regelungen für Eltern oder pflegende Angehörige für bessere Bedingungen oder sie regeln Personalbemessung und sichern Beschäftigung. Tarifverträge ermöglichen eine stabile Unternehmensplanung und sichern die Innovationsfähigkeit der Unternehmen. Und sie sind viel besser geeignet, die unterschiedlichen Realitäten in den Betrieben und Branchen abzubilden, als es jede gesetzliche Regelung könnte. Tarifverträge sind so flexibel wie unsere Arbeitswelt divers ist.
Gegen alle Vernunft hat die Tarifbindung aber in Deutschland weiter abgenommen. Nur die Hälfte der Beschäftigten fallen heute noch unter den Schutz von Tarifverträgen. Nur noch in einem Viertel aller deutschen Betriebe gibt es überhaupt noch einen Tarifvertrag. Diese Entwicklung ist bedrohlich, denn mit ihr ist eine fühlbare Schlechterstellung der Beschäftigten verbunden. Betriebe ohne Tarifvertrag haben deutlich schlechtere Lohn- und Arbeitsbedingungen als vergleichbare Betriebe mit Tarifbindung.
Nach einer Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung arbeiten Vollzeitbeschäftigte in tariflosen Betrieben wöchentlich im Durchschnitt fast eine Stunde länger und verdienen zudem 11 Prozent weniger als Beschäftigte in vergleichbaren Betrieben mit Tarifbindung. Dieser Entwicklung muss entschlossen entgegengetreten werden.
Wir fordern ein eindeutiges, klares Signal an die Menschen in unserem Land, dass es 2024 einen Aufbruch für mehr Gerechtigkeit und Fairness in der Arbeitswelt geben wird. Heute setzen FDP und Arbeitgeber alles daran, dieses Ziel über einen möglichst hohen Schwellenwert zu torpedieren. Wer Tariftreue nur bei Aufträgen über 50.000 Euro und mehr für angemessen hält, der entzieht in Wirklichkeit staatliche Aufträge im Wert von zig Millionen Euro dem Tarifgebot. Dies ist völlig inakzeptabel. Denn Tarifflucht verursacht heute schon einen volkswirtschaftlichen Schaden von 130 Mrd. Euro jedes Jahr. Wir brauchen schnell ein Tariftreuegesetz für die Stabilität der Arbeits- und Lebensverhältnisse, für die Zustimmung zu unserer Demokratie und für die Akzeptanz der Sozialen Marktwirtschaft ohne Schlupflöcher und Ausnahmen, wie etwa für Subunternehmer oder Start-ups.
Auf europäischer Ebene hat der Rat der Europäischen Union bereits am 4. Oktober 2022 mit einer EU-Richtlinie über angemessene Mindestlöhne (EU-RL 2022/2041) die Mitgliedstaaten verpflichtet, bei einer Tarifbindungsquote von unter 80%, einen nationalen Aktionsplan zur Förderung von Tarifverträgen zu erstellen. Wir setzen uns dafür ein, dass die Tarifbindung in allen Branchen gestärkt wird. Dies kann durch gesetzliche Regelungen geschehen, die Unternehmen dazu verpflichten, Tarifverträge einzuhalten und tarifgebundene Löhne zu zahlen. Zudem sollten Anreize geschaffen werden, um Unternehmen zur Tarifbindung zu bewegen. Die AfA hat dazu ein 10-Punkte-Aktionsprogramm mit Maßnahmen zur aktiven Förderung der Tarifbindung vorgeschlagen.
Insbesondere fordern wir, dass umgehend nachfolgende Maßnahmen umgesetzt werden:
– KRITERIEN GUTER ARBEIT BEI ÖFFENTLICHE AUFTRAGSVERGABE ZWINGEND BERÜCKSICHTIGEN.
Das öffentliche Auftragswesen bietet dem Staat ein großes ökonomisches Steuerungs-potenzial, um gute Arbeitsbedingungen zu fördern. In der Praxis werden die hiermit verbundenen Möglichkeiten derzeit jedoch nur eingeschränkt genutzt. Dies gilt sowohl für die vergabespezifischen Mindestlöhne als auch für die Regelungen zur Tariftreue. Wir fordern Tariftreuevorgaben, die sich auf repräsentative Tarifverträge beziehen und eine gesetzlich stärkere Bindung zur Tariftreueregelung sowie zu Kriterien unbefristeter Beschäftigung, Ausbildung und Standortperspektiven bei Auftragsvergaben auf Bundes-, Länder- und Kommunalebene
– KEIN STAATLICHER EURO OHNE TARIFVERTRAG
Bei der Tarifbindung werden Bund, Länder und Kommunen als Arbeit- und Auftraggeber mit gutem Beispiel vorangehen. Staatliche Ausgaben dürfen nicht länger für Lohn- und Sozialdumping missbraucht werden. Deshalb werden wir ein Bundestariftreuegesetz, in dem Auftragsvergaben des Bundes entlang der Wertschöpfungskette an die Einhaltung der Mindeststandards der einschlägigen Tarifregelung der betreffenden Branche gekoppelt werden, verabschieden. Auch auf kommunaler und Landesebene müssen Tariftreueregelungen verpflichtend werden. Staatliche Subventionen und Förderungen werden fortan an die Tariftreue von Unternehmen gekoppelt.
– VERBANDSKLAGERECHT FÜR GEWERKSCHAFTEN EINFÜHREN
Wir werden ein arbeitsrechtliches Verbandsklagerecht für zuständige, ggf. im Betrieb vertretene Gewerkschaften geben, um kollektiv die Einhaltung von Tarifverträgen oder gesetzlichen Mindeststandards einklagen zu können. Immer wieder gibt es Arbeitgeber, die tarifvertragliche Regelungen und gesetzliche Mindeststandards des Arbeitsrechts verletzten. Arbeitnehmende dürfen nicht darauf verwiesen werden, auf Verbesserungen selbst hinwirken und diese selbst einklagen zu müssen.
WIR BRAUCHEN DIE STÄRKUNG DER ARBEITNEHMER:INNEN IN DEN BETRIEBS-, PERSONAL- UND AUFSICHTSRÄTEN.
Wir fordern, dass die Mitbestimmung der Beschäftigten in Unternehmen gestärkt wird. Arbeitnehmervertretungen müssen in Entscheidungsprozesse einbezogen werden, um die Interessen der Beschäftigten zu wahren. Dies sollte auch die Förderung von Betriebs- und Personalräten und anderen Formen der Mitbestimmung umfassen. Deshalb brauchen wir stärkere Mitbestimmungsrechte der Betriebs- und Personalräte, damit betriebliche Zukunftsvereinbarungen, die mittel- und langfristige Investitionsentscheidungen, Standortsicherung, Kündigungsschutz und verbindliche Personal- und Qualifizierungsplanung- und Entwicklung beinhalten, wenn nötig auch erzwingbar vereinbart werden können. Insbesondere fordern wir,
– ein eigenständiges Recht der Betriebsräte auf Erstellung eines Zukunfts- und ggf. Restrukturierungskonzepts mit externer Beratung
– zwingendes Mitbestimmungsrecht beim Interessenausgleich und bei Beschäftigungssicherungsmaßnahmen
– eine Erweiterung der Mitbestimmung von Betriebsräten bei Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung, bei Betriebsänderungen (Umorganisation, Produktionsverlagerungen, Beschäftigungsabbau) und durch ein zwingendes Mitbestimmungsrecht beim Interessenausgleich
– dass Maßnahmen der Beschäftigungssicherung, z.B. eine Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft, als Teil des Sozialplanes vom Betriebsrat durchgesetzt werden können.
– dass die Widerspruchsgründe bei Kündigungen, z.B. bei Entlassungen trotz „schwarzer Zahlen“ erweitert werden
– die Stärkung der Wirtschaftsdemokratie. Mitbestimmung ist ein Pluspunkt im deutschen System und leistet ihren Beitrag zur nachhaltigen Gestaltung unserer Industrie. Sie wirkt im Interesse der Beschäftigten auf die Unternehmenspolitik ein und stärkt so mittel- bis langfristige Invest-itionsentscheidungen, die für Innovationsprozesse von großer Bedeutung sind. Eine Gestaltung der industriellen Beziehungen nach wirtschaftsdemokratischen Prinzipien ist nicht nur in den Betrieben, sondern auch in Branchen bzw. in Clustern und darüber hinaus erforderlich.
– eine härtere Bestrafung von Behinderung gewerkschaftlicher Arbeit und bei Behinderung von Betriebsräten sowie Betriebsratsgründungen
Empfänger:
SPD-Bundesparteitag
SPD-Parteikonvent
SPD-Parteivorstand
SPD-Bundestagsfraktion,
SPD-Landesparteitag RLP
SPD-Landtagsfraktion RLP
SPD-Landesvorstand RLP
Zeile 153: die Vermögenssteuer einzuführen, …
streichen: ab einem Vermögen von 250 000,00 €. Selbstgenutztes Wohneigentum bleibt ausgenommen.
einfügen: von 1 Prozent auf Netto-Vermögen ab einem Freibetrag von 1 Million Euro. Bei sehr hohen Vermögen (über 1 Milliarde Euro) soll der Steuersatz auf 2 Prozent steigen. Selbstgenutztes Wohneigentum würde bis zu einem bestimmten Freibetrag von dieser Steuer ausgenommen.
Zeile 157: eine …
streichen: Transaktionssteuer ist einführen: 0,8 % auf den Handel mit Aktien und 0,1 % für Derivate von Aktien einschließlich der Spotmarktgeschäfte.
einfügen: eine Finanztransaktionssteuer ist einzuführen, die alle Finanzmärkte, -produkte und -akteure einschließt.
Zeile 233: Grundfreibetrag aktualisiert: 15.100 Euro
Zeile 236: Spitzensteuersatz aktualisiert: 87.000 Euro
Zeile 241: Reichensteuersatz aktualisiert: 140.000 Euro
In einer Zeit, in der soziale Ungleichheit und wirtschaftliche Unsicherheit zunehmen, ist es unerlässlich, dass wir uns für faire Arbeitsbedingungen, eine stärkere Tarifbindung und soziale Gerechtigkeit einsetzen. Die Welt verändert sich vor unseren Augen, beunruhigend und verheißungsvoll zugleich. Unermessliche globale Märkte sind entstanden, ein eifriger, wissenschaftlich-technischer Fortschritt verändert unsere Arbeitswelt, unser Leben von Grund auf. Klimawandel, Energiewende, Elektromobilität, Globalisierung, Industrie 4.0, Digitalisierung, Demografie, und vieles mehr verändern erheblich alle Bereiche unserer Wirtschaft und Gesellschaft.
Aktuelle Krisen und Herausforderungen für Wirtschaft und Gesellschaft in unserem Land und Europa sondern haben den Strukturwandel beschleunigt und die Unsicherheiten vergrößert.
Der Ukraine-Krieg und die Energiekrise haben nicht nur Probleme bei der Energieversorgung und in Lieferketten geschaffen. Preissteigerungen und die seit Jahren sinkenden Reallöhne drücken auch die Konsumnachfrage. Prekäre Beschäftigung steigt, mit ihr die Zahl der Menschen in Armut. Menschen, angetrieben von Ängsten und vertrauen nicht mehr der Politik, – Fake-Nachrichten beschleunigen dies. Das gefährdet unsere Demokratie. Deshalb sind Reformen und Maßnahmen erforderlich, um wirtschaftliche und politische Stabilität und nachhaltige Entwicklung auf lange Sicht zu gewährleisten.
Der Bundesfinanzminister strebt die notwendige „Rückkehr zu finanzpolitischer Normalität“ an. Für ihn ist scheinbar die Krise vorbei, der Staat müsse nicht mehr stabilisieren, sondern sparen. – Das Gegenteil ist richtig: Der Krieg in der Ukraine und die Energiekrise belasten die deutsche Konjunktur nach wie vor, denn die Wirtschaftsleistung bei unveränderter Geld- und Fiskalpolitik wird gut 3 Prozent unter dem früher erwarteten Niveau liegen.
Unser Land ist nach wie vor mit erheblichen Krisen konfrontiert. Allein deshalb wäre es sinnvoll, die Schuldenbremse erneut auszusetzen und fiskalpolitisch gegenzusteuern, anstatt die Rezession durch einen Sparkurs noch zu befördern. Hinzu kommen die immer deutlicher werdenden Mängel in der öffentlichen Infrastruktur, neue globale Herausforderungen und der immer drängendere sozial-ökologische Umbau.
Soziale Ungleichheit ist eines der größten Probleme unserer Zeit und sie wächst. Während die meisten Menschen unter den Folgen der jüngsten Krisen ächzen, profitierten einige wenige massiv von Pandemie, Inflation, steigenden Zinsen und Kriegsgeschehen, so der jährliche Bericht zur sozialen Ungleichheit der internationalen Entwicklungsorganisation Oxfam.
Die wachsende ökonomische Ungleichheit in unserem Land wollen wir aufhalten und umkehren und für mehr Gerechtigkeit sorgen! Um die brennenden sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Herausforderungen zu meistern und die Konjunktur zu stabilisieren, müssen Wandel und Krisen sozial gerecht, wirtschaftlich vernünftig und im Interesse der Menschen gestaltet werden. Wir werden in Zukunft noch stärker dafür kämpfen müssen, dass wir unserem Ziel einer menschlichen, solidarischen und vielfältigen Gesellschaft näherkommen.
Überlassen wir den Wandel allein den Gesetzen von Markt und Profit, wird dieser Prozess nicht gelingen. Damit Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen im Wandel nicht unter die Räder geraten, bedarf es einer zielgerichteten politischen Gestaltung aller Prozesse. Zudem dürfen Altersvorsorge, Gesundheit und Pflege nicht weiter der Profitmaximierung und den Finanzmärkten ausgeliefert werden. Sie sind Aufgabe des Sozialstaates in Form der Erwerbstätigen- und Bürgerversicherung.
WIR BRAUCHEN EINE NEUE STRATEGIE FÜR FAIRE ARBEIT:
In den nächsten Jahren und Jahrzehnte müssen diese dynamischen Veränderungsprozesse in geordnete Bahnen gelenkt werden, damit sie zu fairen Lebens-und Arbeitsbedingungen der Menschen beitragen, statt noch mehr Unsicherheit, Ungleichheit und Ungerechtigkeit auszulösen. Diese bringen sozialen Zusammenhalt und fördern gleichwertige Lebensbedingungen in ganz Deutschland. Sie sichern die Zukunftsfähigkeit der Wirtschaft – und damit Wertschöpfung und gute und faire Arbeitsplätze von morgen.
Der Mensch soll im Mittelpunkt stehen! Reguläre Arbeitsverhältnisse mit guten Bedingungen und einer besseren Vereinbarkeit von Arbeit und Leben, eine hohe Tarifbindung, Qualifizierungschancen- und rechte und eine starke Mitbestimmung sollen selbstverständlich sein. Eine neue Arbeitsmarktpolitik in Verbindung mit einem sozial, ökologisch und demokratisch gestalteten technologischen und demografischen Wandel soll den Weg in eine Arbeitswelt, Wirtschaft und Gesellschaft eröffnen, in denen die Menschen sichere Zukunftsperspektiven haben, ihr Leben verlässlich und selbstbestimmt planen können, in denen soziale Gerechtigkeit herrscht und das Zusammenleben durch Weltoffenheit, Vielfalt und Solidarität geformt ist.
WIR BRAUCHEN SOZIALE GERECHTIGKEIT:
Politik muss sicherstellen, dass der Wandel sozial gerecht erfolgt und niemand zurückgelassen wird. Dazu müssen Vermögen und Spitzeneinkommen höher besteuert werden. Das stärkt die öffentlichen Einnahmen und reduziert die soziale Ungleichheit. Dazu gehört auch die Förderung von Aus- und Weiterbildung sowie die Unterstützung von Umschulungsprogrammen für Arbeitnehmer, die von Umstrukturierungen betroffen sind.
Investitionen in die infrastrukturellen Rahmenbedingungen des sozial-ökologischen Strukturwandels werden mit den derzeitigen fiskalpolitischen Spielräumen nicht zu finanzieren sein. Eine Abkehr von der schwarzen Null ebenso wie eine gerechtere Besteuerung von höheren Einkommen und Vermögen müssen Grundlage einer nachhaltigen Investitionspolitik werden. Wir setzen dabei auf eine höhere Besteuerung von Vermögen, Erbschaften und auf einen konsequenten Steuervollzug.
Deshalb ist insbesondere…
– die Vermögenssteuer einzuführen von 1 Prozent auf Netto-Vermögen ab einem Freibetrag von 1 Million Euro. Bei sehr hohen Vermögen (über 1 Milliarde Euro) soll der Steuersatz auf 2 Prozent steigen. Selbstgenutztes Wohneigentum würde bis zu einem bestimmten Freibetrag von dieser Steuer ausgenommen.
– eine Finanztransaktionssteuer ist einzuführen, die alle Finanzmärkte, -produkte und -akteure einschließt.
– eine Übergewinnsteuer, mit der Übergewinne mit einer einmalig erhobenen, sogenannten Windfall-Tax besteuert werden. Eine Vielzahl von Unternehmen nutzen die derzeitige Krise aus, um ihre Profite auf Kosten von Kunden und Verbraucher:innen zu steigern. Eine profitgetriebene Inflation zulasten ohnehin gebeutelter Verbraucher:innen muss unbedingt verhindert werden.
– es muss zudem sichergestellt werden, dass die Entlastungen durch beschlossene Steuersenkungen oder Reduzierungen von Umlagen durch eine Verpflichtung der Anbieter an die Verbraucher:innen weitergeben werden müssen.
– die Personelle Basis im Steuervollzug ist aufzustocken
Die Steuerpolitik der vergangenen Jahre hat die Verteilungsungerechtigkeit vergrößert und den Handlungs- und Gestaltungsspielraum des Staates eingeengt. Das Steuersystem orientiert sich nicht hinreichend an der finanziellen Leistungsfähigkeit der Steuerzahler:innen, sondern begünstigt hohe Einkommen, Unternehmensgewinne und große Vermögen. Gerade Menschen, die über viel Geld verfügen, zahlen also im Verhältnis weniger in die öffentlichen Kassen als mittlere und kleine Einkommen. Angesichts der aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen, ist dies aus unserer Sicht nicht länger haltbar. Auch hier stehen wir an der Seite der Gewerkschaften. Wir brauchen ein sozial gerechtes Steuersystem als ein wichtiger Baustein für eine gerechtere Gesellschaft und das insgesamt höhere Staatseinnahmen als heute sichert.
Es braucht öffentliche Investitionen an allen Ecken und Enden. Für den Breitbandausbau, eine nachhaltige Verkehrsinfrastruktur, eine beschleunigte und bezahlbare Energiewende, den Klima- und Umweltschutz, Smarte Städte, in Forschung und Entwicklung, unter anderem für mehr Personal in den Behörden, Gesundheits-ämtern, Krankenhäusern, der Pflegebranche und dem Bildungswesen, die bessere Ausstattung von Schulen mit digitalen Geräten, die Unterstützung der Wirtschaft mit Hilfsgeldern. Klar ist: Von diesen Investitionen profitieren alle. Wie können sie gerecht aus Steuergeldern finanziert werden?
Wir wollen, dass Beschäftigte und Familien entlastet und große Vermögen wieder stärker in die Verantwortung genommen werden. Wir brauchen eine Reform der Lohn- und Einkommensteuer, um die Steuerzahler:innen angemessen und nach ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit zu beteiligen. Wir unterstützen die Pläne des DGBs und seiner Einzelgewerkschaften. Danach müssten 95 Prozent der Steuerpflichtigen weniger zahlen und nur Spitzenverdiener:innen mehr. Damit würde die Einnahmebasis des Staates um insgesamt etwa 60 Milliarden Euro gestärkt.
Wir unterstützen das steuerpolitische Gesamtkonzept des DGB und fordern:
– Arbeitnehmer:innen sollen von einem höheren Grundfreibetrag profitieren, deshalb die Anhebung des Grundfreibetrags auf 15.100 Euro
– gleichmäßiger Anstieg der Steuerprogression
– Spitzensteuersatz ab 87.000 Euro auf 49 Prozent anheben. Der Spitzensteuersatz soll erhöht werden, dafür erst später greifen, die Reichensteuer dafür früher
– Reichensteuersatz von 52 Prozent ab 140.000 Euro
– Pendlerpauschale zu Mobilitätsgeld umgestalten
– Kindergrundsicherung statt Kinderfreibeträge
– Ehegattensplitting überwinden
– Rentenbesteuerung vereinfachen und Doppelbesteuerung beenden
– Dividenden sollen wie Arbeitseinkommen behandelt werden. Die pauschale Abgeltungssteuer von 25 Prozent soll abgeschafft werden und für alle Kapitaleinkünfte der persönliche Steuersatz gelten.
– Spitzenverdiener:innen und Vermögende müssen wieder mehr zum Gemeinwesen beitragen, von dem auch sie profitieren. Deswegen soll die Vermögensteuer auf Netto-Vermögen ab einer Million wieder erhoben werden, die seit 25 Jahre ausgesetzt ist. So könnten 28 Milliarden Euro im Jahr mobilisiert werden
– Erbschaften und Schenkungen gerecht besteuern. Sieben Milliarden würde eine Erbschaft- und Schenkungsteuer auf Betriebsvermögen bringen.
– Steuervergünstigungen für Unternehmen befristen
– Die Körperschaftsteuer auf Unternehmensgewinne soll mittelfristig auf 25 Prozent angehoben werden. Dies würde acht Milliarden mehr Steuereinnahmen bringen
– Finanztransaktionsteuer unverzüglich einführen, die alle Finanzmärkte, -produkte und -akteure umfasst, würde weitere 17 Milliarden Mehreinnahmen erzielen.
– Eine bessere personelle Ausstattung der Finanzverwaltung
Das öffentliche Auftragswesen bietet dem Staat ein großes ökonomisches Steuerungs-potenzial, um gute Arbeitsbedingungen zu fördern. In der Praxis werden die hiermit verbundenen Möglichkeiten derzeit jedoch nur eingeschränkt genutzt. Dies gilt sowohl für die vergabespezifischen Mindestlöhne als auch für die Regelungen zur Tariftreue.
Die Arbeitsbedingungen sind ein wichtiger Faktor für die Lebensqualität und das Wohlbefinden der Menschen. Eine faire Gestaltung der Arbeitsbedingungen ist daher unerlässlich, um eine gerechte und menschenwürdige Arbeitswelt zu schaffen.
Die Gestaltung der Arbeitswelt durch Tarifverträge muss der Standard in unserem Wirtschafts- und Gesellschaftssystem sein. Deutschland ist weit entfernt von einer Tarifbindung, wie es die europäische Mindestlohnrichtlinie fordert. Die im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen werden nicht ausreichen, um 80 Prozent Tarifbindung zu erreichen. Wir brauchen deshalb verbindliche Maßnahmen und eine schnelle wirksame Umsetzung.
Dazu braucht es stärkere Mitbestimmungsrechte der Betriebs- und Personalräte, damit betriebliche Zukunftsvereinbarungen, die mittel-und langfristige Investitionsentscheidungen, Standortsicherung, Kündigungsschutz und verbindliche Personal- und Qualifizierungsplanung und -entwicklung beinhalten, wenn nötig auch erzwingbar vereinbart werden können, – und damit unsichere Arbeitsverhältnisse wie Leiharbeit und Befristungen eingedämmt werden.
Das ist die Chance, um den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Demokratie in Deutschland und Europa zu sichern. Angesichts des vor uns liegenden Wandels und der beschriebenen Situation wollen wir, dass der Wandel in Arbeitswelt und Gesellschaft
– sozial gerecht und sicher
– im Sinne guter Arbeit,
– ökologisch nachhaltig,
– demokratisch im Sinne von mehr politisch-gewerkschaftlicher Lenkung und Mitbestimmung gestaltet wird und somit Angst und Unsicherheiten bei den Menschen verhindert.
Es ist dringend erforderlich, dass die Arbeitnehmerschaft und ihre Gewerkschaften zu Akteuren der Veränderungen werden. Wir wollen die Stimmen der Menschen hören, die täglich für ihren Lebensunterhalt kämpfen, und gemeinsam mit ihnen politisch handeln, um den Wandel zu gestalten.
Ohne reale Veränderungen hin zur Demokratisierung der Unternehmen und der gesamten Wirtschaft, ohne eine Umverteilung von Macht und Einkommen wird es keinen ökologisch-sozialen Umbau unserer Volkswirtschaft geben können. Im Kern kann der Umbau nur im Produktions- und Dienstleistungssektor, also in Betrieben, Forschungseinrichtungen und Verwaltungen umgesetzt werden, dort wo die menschliche Arbeit geleistet wird.
Die Arbeitgeber in Industrie und Dienstleistung müssen ihre Strategien zur Bewältigung des Wandels offenlegen und sie müssen ihre Belegschaften an der Gestaltung der Veränderungen beteiligen.
Der Umbau unserer Wirtschaft, der Wandel in der Gesellschaft und der Klimawandel sind aber auch soziale Fragen: Neoliberale, Konservative und teilweise grüne Kräfte treffen sich an einem zentralen Punkt: die Kosten der Transformation sollen über Preise auf die Masse der Verbraucher abgewälzt und ihre beschäftigungspolitischen „Kollateralschäden“ als Nebenwiderspruch der wissenschaftlichen Wahrheit in Kauf genommen werden. Umgekehrt werden Störungen auf den entfesselten Weltmärkten, internationale Konflikte, Spekulationen und tatsächliche Knappheiten der Klimaschutzpolitik angelastet. Bisher ist noch nicht erkennbar, ob und wie Kosten und Nutzen des Wandels gerecht verteilt werden können
Es ist die historische Aufgabe und das Alleinstellungsmerkmal der Sozialdemokratie, die soziale und humane Gestaltung des Wandels im Bündnis mit den Gewerkschaften und unter Einbeziehung der gesamten Arbeitnehmerschaft politisch zu planen, programmatisch voranzutreiben und mehrheitsfähig zu machen. Die Bundesregierung hat vieles auf den Weg gebracht. Jetzt gilt es, die heimischen Kompetenzen zu stärken, Wertschöpfungsketten zu stabilisieren und neu aufzubauen und Beschäftigung mit guten Arbeitsbedingungen zu schaffen.
Durch die Digitalisierung werden in vielen Branchen die Arbeitsplatzeffekte durch gegenläufige Prozesse geprägt: Wachstum durch neue digitale Angebote sichert und schafft Arbeitsplätze – Effizienzgewinne durch Digitalisierung interner Prozesse gefährden Beschäftigung. Noch stärker als direkte Produktionsbereiche werden möglicherweise die indirekten/klassischen Büro- und Informationstätigkeiten (wie Buchhaltung, Sachbearbeitung, Engineering etc.) unter Druck geraten.
Vereinbarungen zum Schutz der Beschäftigten sind notwendig, damit die Digitalisierung in ihren Auswirkungen auf Leistungs- und Verhaltenskontrollen eingedämmt wird. In allen Bereichen bedarf es erheblicher Qualifizierungsanstrengungen, weil wir die Beschäftigten auf neue Tätigkeiten vorbereiten müssen.
WIR BRAUCHEN EIN VERLÄSSLICHES ÖFFENTLICHES MODERNISIERUNGSPROGRAMM UND MASSIVE ÖFFENTLICHE INVESTITIONEN:
Damit die sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Herausforderungen bewältigt werden können und auch die Konjunktur stabilisiert wir, ist ein groß angelegtes, verlässliches öffentliches Modernisierungsprogramm unausweichlich. Ohne massive öffentliche Investitionen lässt sich der enorme Investitionsstau in Deutschland nicht auflösen. Öffentliche Investitionen stärken den sozialen Zusammenhalt, fördern gleichwertige Lebensbedingungen in ganz Deutschland und tragen zu Resilienz und Zukunftsfähigkeit der Wirtschaft und der öffentlichen Daseinsvorsorge bei – und sichern damit Wertschöpfung und die guten Arbeitsplätze von morgen.
Verpasst Deutschland den Anschluss im Wandel und im Klimaschutz, wäre das eine weitaus größere Bürde für künftige Generationen als ein temporär gestiegener Verschuldungsgrad der öffentlichen Hand. Die investitionsfeindliche Schuldenbremse passt nicht zu den enormen Herausforderungen unserer Zeit und muss abgeschafft werden.
Es gibt breite gesellschaftliche Mehrheiten dafür, diese längst überfälligen Investitionen zu realisieren. Diese sind allerdings nur finanzierbar, wenn die ideologischen Schuldenregeln flexibilisiert werden. Vor allem in den Bereichen, die für den gesellschaftlichen Zusammenhalt entscheidend sind, wie lebenswerte Städte und Gemeinden, bezahlbarer Wohnraum, bedarfsorientierter Nahverkehr, Krankenhäuser, Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie ein hochwertiges Bildungssystem, wurde in den letzten Jahren viel zu wenig getan. Der akute Handlungsbedarf, gerade auch im Gesundheits- und Bildungswesen, wurde durch die Corona-Pandemie schonungslos offengelegt.
Eine Vielzahl von Kommunen können die steigenden Energiepreise gar nicht oder kaum noch tragen. Mögliche Folgen: Schulen und öffentliche Gebäude wie Bibliotheken oder Verwaltungen konnten nicht mehr so stark beheizt werden, energieintensive Infrastrukturen wie Schwimmbäder oder Turnhallen konnten unter Umständen nur eingeschränkt betrieben oder mussten ganz geschlossen werden.
Personalausgaben können und sollten über ein gerechteres Steuersystem finanziert werden, während Investitionen in Infrastruktur sinnvollerweise über Kredite finanziert werden.
Die Tilgung der Schulden, die zur Bewältigung der Krisen aufgenommenen wurden, darf deshalb nicht zu Sozialabbau führen, für Einsparungen im öffentlichen Dienst missbraucht werden oder wichtige Investitionen in die Daseinsvorsorge und die sozial-ökologische Transformation behindern.
Angesichts der gewaltigen Investitionsbedarfe ist mit einer Politik der schwarzen Null und weiterer Investitionszurückhaltung der Unternehmen die Verkehrs- und Energiewende nicht zu bewältigen. In Anbetracht riesiger Kapitalanlagen und günstiger Finanzierungsbedingungen (Investmentfonds halten Billionensummen bereit, die Aktienkurse liegen auf Rekordniveau, die Gewinne im letzten Jahrzehnt waren exorbitant, die Zinsen sind extrem niedrig und die Eigenkapitalausstattung ist hoch), müssen Staat und Politik vor allem einen berechenbaren Rahmen und entsprechende Investitionsanreize für die Industrie setzen, auch durch entsprechende öffentliche Nachfrage. (Öffentliche Verkehrsmittel, Beschaffung, kommunale Finanzen…) Steuergelder, die an Unternehmen gezahlt werden, müssen an verbindliche Standards, Vorgaben und Rückzahlungen gebunden werden. Ansonsten soll deren Einsatz an Beschäftigungssicherung, Qualifizierung, und soziale Absicherung beschränkt bleiben.
Gewerkschaften und betriebliche Interessenvertretungen werden in die Kontrolle wirtschafts- und strukturpolitischer Fördermaßnahmen bislang nicht einbezogen. Dies ist inakzeptabel, weil das struktur- und wirtschaftspolitische Handeln des Staates u.a. mit beschäftigungspolitischen Argumenten begründet wird. Gewerkschaften und Betriebsräte haben die Kompetenz, zu überprüfen, ob Arbeitnehmerschutzrechte – die per Gesetz festgeschrieben sind – in dem zu fördernden Betrieb eingehalten werden. Insofern wäre es nur konsequent, wenn die Beteiligung der Gewerkschaften und der Betriebsräte verpflichtend für alle Maßnahmen der nationalstaatlichen und europäischen Wirtschaftsförderung eingebunden werden. Es gilt, ein Verfahren zu entwickeln, das Unternehmen verpflichtet, an allen Standorten Betriebsräte über beantragte Subventionen zu informieren und das alle Subventionen gewährende Stellen verpflichtet, vor Bewilligung die Arbeitnehmervertreter über ihre Gewerkschaften anzuhören und zu beteiligen.
WIR BRAUCHEN SICHERE ARBEITSPLÄTZE IN EINER STARKEN INDUSTRIE:
Aktive Industriepolitik bedeutet nicht nur politische Rahmenbedingungen für Investitionen zu setzen, sondern auch aktives und strategisches Handeln des Staates. Es genügt nicht, gute Arbeitsbedingungen als Mittel zum Zweck der Fachkräftesicherung zu behandeln. Vielmehr muss die gesamte Strategie als zentrales Ziel auf „Gute Arbeit“ ausgerichtet sein. Daher müssen staatliche Förderungen für Unternehmen an Bedingungen geknüpft werden. Förderung dürfen nur bewilligt werden, wenn Unternehmen alle Bedingungen erfüllen, d. h. Beschäftigungs-, Standortgarantien und Garantien für Gute Arbeit (d. h. Mitbestimmung, Tarifbindung, Ausbildung). Die bewährten Strukturen wie die Tarifautonomie und Mitbestimmung können und sollten genutzt werden.
Aktive Industriepolitik muss den Weg von einer rein marktorientierten Klimapolitik hin zu einem integrativen Ansatz weisen, der Klima- und Energiepolitik mit industrie- und strukturpolitischen Instrumenten verbindet und die beschäftigungspolitische Dimension in den Blick nimmt. Auch Subventionen an Unternehmen, die Ihre Wertschöpfungsketten klimaneutral transformieren wollen, sollten nur mit den oben genannten Bedingungen der Guten Arbeit verknüpft werden.
Eine zukunftsfähige industrielle Basis einschließlich eines starken Dienstleistungssektors, eines modernen Handwerks und einer leistungsfähigen öffentlichen Infrastruktur bleibt die Erfolgsvoraussetzung unserer Wirtschaft. Die regionale Wertschöpfung hat den wirtschaftlichen Nutzen, der durch die Produktion und Verarbeitung von Rohstoffen und Produkten in einer bestimmten Region entsteht. Sie ermöglicht, dass die Wirtschaft und Gesellschaft in der Region wachsen und sich entwickeln kann, ohne dass Wohlstand von außerhalb der Region abfließt.
WIR WOLLEN, DASS DIE POLITIK … – den Wandel aktiv begleitet und gestaltet, mit Blick auf gute Arbeit der Zukunft und Klimaschutz.
Im Zentrum guter Industriepolitik stehen stabile Arbeitsplätze und gute tarifvertraglich abgesicherte Arbeitsbedingungen.
– alles daran setzt, die klimaneutrale Industrie der Zukunft zu bauen. Es gilt, sie hier bei uns in Deutschland und Europa zu halten, damit industrielle Wertschöpfung und Beschäftigung in Deutschland eine Zukunft haben – und der Wandel unseren sozialen und ökologischen Standards gerecht wird.
– als industriepolitisches Augenmerk auf die Stabilisierung von Lieferketten legt. Dazu braucht es gesamteuropäische Konzepte, um Abhängigkeiten und Umwelt- und soziale Schäden zu reduzieren.
– die Transformation nicht den freien Marktkräften überlässt, sondern sozial, ökologisch und demokratisch gestaltet, mit den Beschäftigten gemeinsam. Sonst drohen massive gesellschaftliche Verwerfungen und Wohlstandsverluste.
– Eine aktive Industriepolitik vorantreibt, mit Planungssicherheit, als kluge und verlässliche Regulierung.
– Die Umsetzung des deutschen Lieferkettengesetzes und der europäischen Lieferkettenrichtlinie durchsetzt. Sie sind Instrumente, die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten entlang globaler Wertschöpfungsketten im Sinne der Beschäftigten zu beeinflussen.
– Die aktive deutsche Industriepolitik in eine gesamtheitliche europäische Industriepolitik einbettet, nach dem Vorbild des IRA in den USA
– weiter Förderinstrumente auf den Weg bringt, die Standorte, Beschäftigung und gute Arbeit sichern und zukunftsfest weiterentwickeln, die an Kriterien sozial verantwortlicher und nachhaltiger Unternehmensführung orientiert sind, den ökologischen Umbau fördern und vollständige industrielle Wertschöpfungsketten in Deutschland bzw. Europa zum Ziel haben.
– dass Herausforderungen insbesondere der Digitalisierung und des Klimawandels mit Technologien „Made in Germany“ und mit „Guter Arbeit“ bewältigt werden. Diese Chancen sind sicherzustellen.
WIR BRAUCHEN MEHR TARIFBINDUNG:
Die Tarifbindung ist ein zentrales Element für die Sicherung fairer Arbeitsbedingungen. Wir setzen uns dafür ein, dass die Tarifbindung in allen Branchen gestärkt wird, denn das deutsche Modell der Tarif- und Betriebspartnerschaft ist ein Erfolgsmodell. Gerade auch in Zeiten von Krisen. Die Beschäftigten verstehen das und sie erleben es jeden Tag in vielen unterschiedlichen Wirtschaftsbranchen, denn gute Arbeit gibt es nur mit guten Tarifverträgen. Im Schnitt bekommen Arbeitnehmende 844 Euro mehr Entgelt, wenn sie in einem Betrieb mit Tarifvertrag beschäftigt sind. Auch die Arbeitsbedingungen sind mit Tarifvertrag deutlich besser. Tarifverträge regeln wesentlich mehr als nur Lohn und Gehalt.
Sie bieten den Arbeitnehmenden etwa bei Arbeitszeit und Urlaub deutlich bessere Konditionen als die gesetzlichen Vorgaben und sorgen auch bei Qualifizierung oder Altersversorgung, Zahlung von Zulagen und Zuschlägen, beim Krankengeldzuschuss oder tariflichen Regelungen für Eltern oder pflegende Angehörige für bessere Bedingungen oder sie regeln Personalbemessung und sichern Beschäftigung. Tarifverträge ermöglichen eine stabile Unternehmensplanung und sichern die Innovationsfähigkeit der Unternehmen. Und sie sind viel besser geeignet, die unterschiedlichen Realitäten in den Betrieben und Branchen abzubilden, als es jede gesetzliche Regelung könnte. Tarifverträge sind so flexibel wie unsere Arbeitswelt divers ist.
Gegen alle Vernunft hat die Tarifbindung aber in Deutschland weiter abgenommen. Nur die Hälfte der Beschäftigten fallen heute noch unter den Schutz von Tarifverträgen. Nur noch in einem Viertel aller deutschen Betriebe gibt es überhaupt noch einen Tarifvertrag. Diese Entwicklung ist bedrohlich, denn mit ihr ist eine fühlbare Schlechterstellung der Beschäftigten verbunden. Betriebe ohne Tarifvertrag haben deutlich schlechtere Lohn- und Arbeitsbedingungen als vergleichbare Betriebe mit Tarifbindung.
Nach einer Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung arbeiten Vollzeitbeschäftigte in tariflosen Betrieben wöchentlich im Durchschnitt fast eine Stunde länger und verdienen zudem 11 Prozent weniger als Beschäftigte in vergleichbaren Betrieben mit Tarifbindung. Dieser Entwicklung muss entschlossen entgegengetreten werden.
Wir fordern ein eindeutiges, klares Signal an die Menschen in unserem Land, dass es 2024 einen Aufbruch für mehr Gerechtigkeit und Fairness in der Arbeitswelt geben wird. Heute setzen FDP und Arbeitgeber alles daran, dieses Ziel über einen möglichst hohen Schwellenwert zu torpedieren. Wer Tariftreue nur bei Aufträgen über 50.000 Euro und mehr für angemessen hält, der entzieht in Wirklichkeit staatliche Aufträge im Wert von zig Millionen Euro dem Tarifgebot. Dies ist völlig inakzeptabel. Denn Tarifflucht verursacht heute schon einen volkswirtschaftlichen Schaden von 130 Mrd. Euro jedes Jahr. Wir brauchen schnell ein Tariftreuegesetz für die Stabilität der Arbeits- und Lebensverhältnisse, für die Zustimmung zu unserer Demokratie und für die Akzeptanz der Sozialen Marktwirtschaft ohne Schlupflöcher und Ausnahmen, wie etwa für Subunternehmer oder Start-ups.
Auf europäischer Ebene hat der Rat der Europäischen Union bereits am 4. Oktober 2022 mit einer EU-Richtlinie über angemessene Mindestlöhne (EU-RL 2022/2041) die Mitgliedstaaten verpflichtet, bei einer Tarifbindungsquote von unter 80%, einen nationalen Aktionsplan zur Förderung von Tarifverträgen zu erstellen. Wir setzen uns dafür ein, dass die Tarifbindung in allen Branchen gestärkt wird. Dies kann durch gesetzliche Regelungen geschehen, die Unternehmen dazu verpflichten, Tarifverträge einzuhalten und tarifgebundene Löhne zu zahlen. Zudem sollten Anreize geschaffen werden, um Unternehmen zur Tarifbindung zu bewegen. Die AfA hat dazu ein 10-Punkte-Aktionsprogramm mit Maßnahmen zur aktiven Förderung der Tarifbindung vorgeschlagen.
Insbesondere fordern wir, dass umgehend nachfolgende Maßnahmen umgesetzt werden:
– KRITERIEN GUTER ARBEIT BEI ÖFFENTLICHE AUFTRAGSVERGABE ZWINGEND BERÜCKSICHTIGEN.
Das öffentliche Auftragswesen bietet dem Staat ein großes ökonomisches Steuerungs-potenzial, um gute Arbeitsbedingungen zu fördern. In der Praxis werden die hiermit verbundenen Möglichkeiten derzeit jedoch nur eingeschränkt genutzt. Dies gilt sowohl für die vergabespezifischen Mindestlöhne als auch für die Regelungen zur Tariftreue. Wir fordern Tariftreuevorgaben, die sich auf repräsentative Tarifverträge beziehen und eine gesetzlich stärkere Bindung zur Tariftreueregelung sowie zu Kriterien unbefristeter Beschäftigung, Ausbildung und Standortperspektiven bei Auftragsvergaben auf Bundes-, Länder- und Kommunalebene
– KEIN STAATLICHER EURO OHNE TARIFVERTRAG
Bei der Tarifbindung werden Bund, Länder und Kommunen als Arbeit- und Auftraggeber mit gutem Beispiel vorangehen. Staatliche Ausgaben dürfen nicht länger für Lohn- und Sozialdumping missbraucht werden. Deshalb werden wir ein Bundestariftreuegesetz, in dem Auftragsvergaben des Bundes entlang der Wertschöpfungskette an die Einhaltung der Mindeststandards der einschlägigen Tarifregelung der betreffenden Branche gekoppelt werden, verabschieden. Auch auf kommunaler und Landesebene müssen Tariftreueregelungen verpflichtend werden. Staatliche Subventionen und Förderungen werden fortan an die Tariftreue von Unternehmen gekoppelt.
– VERBANDSKLAGERECHT FÜR GEWERKSCHAFTEN EINFÜHREN
Wir werden ein arbeitsrechtliches Verbandsklagerecht für zuständige, ggf. im Betrieb vertretene Gewerkschaften geben, um kollektiv die Einhaltung von Tarifverträgen oder gesetzlichen Mindeststandards einklagen zu können. Immer wieder gibt es Arbeitgeber, die tarifvertragliche Regelungen und gesetzliche Mindeststandards des Arbeitsrechts verletzten. Arbeitnehmende dürfen nicht darauf verwiesen werden, auf Verbesserungen selbst hinwirken und diese selbst einklagen zu müssen.
WIR BRAUCHEN DIE STÄRKUNG DER ARBEITNEHMER:INNEN IN DEN BETRIEBS-, PERSONAL- UND AUFSICHTSRÄTEN.
Wir fordern, dass die Mitbestimmung der Beschäftigten in Unternehmen gestärkt wird. Arbeitnehmervertretungen müssen in Entscheidungsprozesse einbezogen werden, um die Interessen der Beschäftigten zu wahren. Dies sollte auch die Förderung von Betriebs- und Personalräten und anderen Formen der Mitbestimmung umfassen. Deshalb brauchen wir stärkere Mitbestimmungsrechte der Betriebs- und Personalräte, damit betriebliche Zukunftsvereinbarungen, die mittel- und langfristige Investitionsentscheidungen, Standortsicherung, Kündigungsschutz und verbindliche Personal- und Qualifizierungsplanung- und Entwicklung beinhalten, wenn nötig auch erzwingbar vereinbart werden können. Insbesondere fordern wir,
– ein eigenständiges Recht der Betriebsräte auf Erstellung eines Zukunfts- und ggf. Restrukturierungskonzepts mit externer Beratung
– zwingendes Mitbestimmungsrecht beim Interessenausgleich und bei Beschäftigungssicherungsmaßnahmen
– eine Erweiterung der Mitbestimmung von Betriebsräten bei Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung, bei Betriebsänderungen (Umorganisation, Produktionsverlagerungen, Beschäftigungsabbau) und durch ein zwingendes Mitbestimmungsrecht beim Interessenausgleich
– dass Maßnahmen der Beschäftigungssicherung, z.B. eine Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft, als Teil des Sozialplanes vom Betriebsrat durchgesetzt werden können.
– dass die Widerspruchsgründe bei Kündigungen, z.B. bei Entlassungen trotz „schwarzer Zahlen“ erweitert werden
– die Stärkung der Wirtschaftsdemokratie. Mitbestimmung ist ein Pluspunkt im deutschen System und leistet ihren Beitrag zur nachhaltigen Gestaltung unserer Industrie. Sie wirkt im Interesse der Beschäftigten auf die Unternehmenspolitik ein und stärkt so mittel- bis langfristige Invest-itionsentscheidungen, die für Innovationsprozesse von großer Bedeutung sind. Eine Gestaltung der industriellen Beziehungen nach wirtschaftsdemokratischen Prinzipien ist nicht nur in den Betrieben, sondern auch in Branchen bzw. in Clustern und darüber hinaus erforderlich.
– eine härtere Bestrafung von Behinderung gewerkschaftlicher Arbeit und bei Behinderung von Betriebsräten sowie Betriebsratsgründungen
Der Antrag wurde in der Sitzung des Landesparteirates am 29.09.2025 beschlossen.