2025/A/3 Bessere Arbeitgeberbezahlung statt ergänzendes Bürgergeld

Status:
Annahme

Der Landesparteitag möge beschließen:

In den letzten Jahren haben viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit stagnierenden Löhnen und steigenden Lebenshaltungskosten zu kämpfen. Dies führt dazu, dass viele auf ergänzende staatliche Leistungen angewiesen sind, um ihren Lebensunterhalt zu sichern.

Seit Anfang 2023 hat das Bürgergeld in Deutschland das Arbeitslosengeld II abgelöst, auch bekannt als Hartz IV. Bürgergeld ist nicht nur in der Arbeitslosigkeit erhältlich, sondern auch, wenn das Gehalt nicht die Lebenshaltungskosten deckt. Berufstätige dürfen einen sogenannten Ergänzungsbetrag beim Jobcenter beantragen, um ihr Gehalt aufzustocken.

Bedeutung des Bürgergelds in der Erwerbstätigkeit:

Der Zuschuss zum Lohn durch Bürgergeld ist eine Leistung, die Geringverdiener unterstützen soll. Selbst wenn du einer Arbeit nachgehst, reicht dein Einkommen möglicherweise nicht aus, um deinen Lebensunterhalt vollständig zu decken. In solchen Fällen greift das Bürgergeld als ergänzende Unterstützung. Der Staat leistet sozusagen einen Zuschuss, um das Einkommen auf ein angemessenes Niveau anzuheben.
Diese Leistung ist Teil des sogenannten ergänzenden Bürgergeldes, das gezielt Menschen unterstützt, deren Erwerbseinkommen unterhalb des Existenzminimums liegt. Dies gilt sowohl für Vollzeit- als auch für Teilzeitbeschäftigte.

Mehr als ein Viertel aller Empfänger*innen des Bürgergelds ist erwerbstätig, sowohl Arbeitnehmende als auch Selbstständige. Sie bilden die Gruppe der sogenannten Aufstocker*innen. Aufstocken bedeutet, dass das vorhandene Erwerbseinkommen nicht ausreicht, um Miete, Essen und andere lebensnotwendige Dinge zu bezahlen. Dies ist häufig bei Minijobs, Midijobs oder bei Zahlung des Mindestlohns der Fall. Durch eine finanzielle Förderung stocken die Bürgergeld-Beziehenden ihr geringes Einkommen bis zur Bedarfsobergrenze auf.

Wir, die AfA, sind der Überzeugung, dass die Lösung nicht in einer weiteren Aufstockung durch den Staat liegt, sondern in der Verantwortung der Arbeitgeber, faire und angemessene Löhne zu zahlen. Damit erreichen wir:

1. Erhöhung der Lebensqualität: Durch eine bessere Bezahlung können Beschäftigte ihre Grundbedürfnisse decken und ihre Lebensqualität nachhaltig verbessern.

2. Stärkung der Wirtschaft: Höhere Löhne führen zu einer stärkeren Kaufkraft, was sich positiv auf die lokale Wirtschaft auswirkt.

3. Reduzierung der Abhängigkeit von staatlicher Unterstützung: Eine faire Bezahlung verringert die Notwendigkeit für ergänzendes Bürgergeld und entlastet somit die öffentlichen Kassen.

4. Förderung von sozialer Gerechtigkeit: Eine gerechte Entlohnung ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr sozialer Gerechtigkeit und Chancengleichheit in der Gesellschaft.

Wir fordern:

– Es darf nicht sein, dass Arbeitgeber sich mithilfe des Staates „einen Teil ihrer Lohnkosten auf Kosten der steuerzahlenden Bürger gleichsam sozialisieren können – und sich damit gegenüber Unternehmen einen Vorteil verschaffen, die sich seriös verhalten und Tariflöhne zahlen.

– dass sich die politischen Entscheidungsträger für eine stärkere Tarifbindung dieser Betriebe einsetzen und nachfolgende Maßnahmen umsetzen:

1. Die Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen muss erleichtert werden, um der Tarifflucht von immer mehr Unternehmen in eigentlichen tarifgebundenen Branchen entgegenzuwirken. Wenn Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt werden, sind sie auch für tariflose Unternehmen in der Branche verpflichtend und auch auf Entsendefirmen anwendbar. Darüber hinaus muss das Veto-Recht für Arbeitgeber im Tarifausschuss aufgehoben und eine Klarstellung und Erweiterung der gesetzlichen Anforderungen geschaffen werden. Auch arbeitnehmerähnliche Personen sollten von Allgemeinverbindlicherklärungen erfasst werden können.

2. Bei der Tarifbindung werden Bund, Länder und Kommunen als Arbeit- und Auftraggeber mit gutem Beispiel vorangehen. Staatliche Ausgaben dürfen nicht länger für Lohn- und Sozialdumping missbraucht werden. Deshalb werden wir ein Bundestariftreuegesetz, in dem Auftragsvergaben des Bundes entlang der Wertschöpfungskette an die Einhaltung der Mindeststandards der einschlägigen Tarifregelung der betreffenden Branche gekoppelt werden, verabschieden. Auch auf kommunaler und Landesebene müssen Tariftreueregelungen verpflichtend werden. Staatliche Subventionen und Förderungen werden fortan an die Tariftreue von Unternehmen gekoppelt.

Wir sind überzeugt, dass eine bessere Arbeitgeberbezahlung eine nachhaltige Lösung darstellt, um die Lebensqualität der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu erhöhen und gleichzeitig die wirtschaftliche Stabilität zu fördern.

 

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme und Überweisung an den Bundesparteitag
Text des Beschlusses:

In den letzten Jahren haben viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit stagnierenden Löhnen und steigenden Lebenshaltungskosten zu kämpfen. Dies führt dazu, dass viele auf ergänzende staatliche Leistungen angewiesen sind, um ihren Lebensunterhalt zu sichern.

Seit Anfang 2023 hat das Bürgergeld in Deutschland das Arbeitslosengeld II abgelöst, auch bekannt als Hartz IV. Bürgergeld ist nicht nur in der Arbeitslosigkeit erhältlich, sondern auch, wenn das Gehalt nicht die Lebenshaltungskosten deckt. Berufstätige dürfen einen sogenannten Ergänzungsbetrag beim Jobcenter beantragen, um ihr Gehalt aufzustocken.

Bedeutung des Bürgergelds in der Erwerbstätigkeit:

Der Zuschuss zum Lohn durch Bürgergeld ist eine Leistung, die Geringverdiener unterstützen soll. Selbst wenn du einer Arbeit nachgehst, reicht dein Einkommen möglicherweise nicht aus, um deinen Lebensunterhalt vollständig zu decken. In solchen Fällen greift das Bürgergeld als ergänzende Unterstützung. Der Staat leistet sozusagen einen Zuschuss, um das Einkommen auf ein angemessenes Niveau anzuheben.
Diese Leistung ist Teil des sogenannten ergänzenden Bürgergeldes, das gezielt Menschen unterstützt, deren Erwerbseinkommen unterhalb des Existenzminimums liegt. Dies gilt sowohl für Vollzeit- als auch für Teilzeitbeschäftigte.

Mehr als ein Viertel aller Empfänger*innen des Bürgergelds ist erwerbstätig, sowohl Arbeitnehmende als auch Selbstständige. Sie bilden die Gruppe der sogenannten Aufstocker*innen. Aufstocken bedeutet, dass das vorhandene Erwerbseinkommen nicht ausreicht, um Miete, Essen und andere lebensnotwendige Dinge zu bezahlen. Dies ist häufig bei Minijobs, Midijobs oder bei Zahlung des Mindestlohns der Fall. Durch eine finanzielle Förderung stocken die Bürgergeld-Beziehenden ihr geringes Einkommen bis zur Bedarfsobergrenze auf.

Wir, die AfA, sind der Überzeugung, dass die Lösung nicht in einer weiteren Aufstockung durch den Staat liegt, sondern in der Verantwortung der Arbeitgeber, faire und angemessene Löhne zu zahlen. Damit erreichen wir:

1. Erhöhung der Lebensqualität: Durch eine bessere Bezahlung können Beschäftigte ihre Grundbedürfnisse decken und ihre Lebensqualität nachhaltig verbessern.

2. Stärkung der Wirtschaft: Höhere Löhne führen zu einer stärkeren Kaufkraft, was sich positiv auf die lokale Wirtschaft auswirkt.

3. Reduzierung der Abhängigkeit von staatlicher Unterstützung: Eine faire Bezahlung verringert die Notwendigkeit für ergänzendes Bürgergeld und entlastet somit die öffentlichen Kassen.

4. Förderung von sozialer Gerechtigkeit: Eine gerechte Entlohnung ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr sozialer Gerechtigkeit und Chancengleichheit in der Gesellschaft.

Wir fordern:

– Es darf nicht sein, dass Arbeitgeber sich mithilfe des Staates „einen Teil ihrer Lohnkosten auf Kosten der steuerzahlenden Bürger gleichsam sozialisieren können – und sich damit gegenüber Unternehmen einen Vorteil verschaffen, die sich seriös verhalten und Tariflöhne zahlen.

– dass sich die politischen Entscheidungsträger für eine stärkere Tarifbindung dieser Betriebe einsetzen und nachfolgende Maßnahmen umsetzen:

1. Die Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen muss erleichtert werden, um der Tarifflucht von immer mehr Unternehmen in eigentlichen tarifgebundenen Branchen entgegenzuwirken. Wenn Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt werden, sind sie auch für tariflose Unternehmen in der Branche verpflichtend und auch auf Entsendefirmen anwendbar. Darüber hinaus muss das Veto-Recht für Arbeitgeber im Tarifausschuss aufgehoben und eine Klarstellung und Erweiterung der gesetzlichen Anforderungen geschaffen werden. Auch arbeitnehmerähnliche Personen sollten von Allgemeinverbindlicherklärungen erfasst werden können.

2. Bei der Tarifbindung werden Bund, Länder und Kommunen als Arbeit- und Auftraggeber mit gutem Beispiel vorangehen. Staatliche Ausgaben dürfen nicht länger für Lohn- und Sozialdumping missbraucht werden. Deshalb werden wir ein Bundestariftreuegesetz, in dem Auftragsvergaben des Bundes entlang der Wertschöpfungskette an die Einhaltung der Mindeststandards der einschlägigen Tarifregelung der betreffenden Branche gekoppelt werden, verabschieden. Auch auf kommunaler und Landesebene müssen Tariftreueregelungen verpflichtend werden. Staatliche Subventionen und Förderungen werden fortan an die Tariftreue von Unternehmen gekoppelt.

Wir sind überzeugt, dass eine bessere Arbeitgeberbezahlung eine nachhaltige Lösung darstellt, um die Lebensqualität der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu erhöhen und gleichzeitig die wirtschaftliche Stabilität zu fördern.

 

Der Antrag wurde in der Sitzung des Landesparteirates am 29.09.2025 beschlossen.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: