2018/KL/19 Bahnlärm im Mittelrheintal - Höherstufung der Alternativtrasse / Gefahrgut

Status:
Annahme

Der Landesparteitag möge beschließen:

Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz wird aufgefordert, sich bei der Bundesregierung für die Höherstufung der Alternativtrasse für den Schienengüterverkehr im Bundesverkehrswegeplan 2030 einzusetzen. Weiterhin sollen keine Gefahrguttransporte mehr durchs Rheintal geführt werden.

Begründung:

Lärm ist in unserem dichtbevölkerten Land generell ein großes Problem. Dies gilt insbesondere für das Mittelrheintal. Die Lärmproblematik im Mittelrheintal hat sich besonders wegen der stark erhöhten Anzahl lauter Güterzüge in den vergangenen Jahren stetig vergrößert. Dieser massive Lärmpegelanstieg ist feststellbar, obwohl vereinzelte Lärmschutzmaßnahmen in der Vergangenheit umgesetzt und laute Güterwagen durch lärmarme Güterwagen ersetzt wurden. Der Bau von relativ niedrigen Lärmschutzwänden in Teilen der Ortschaften entlang der Bahnstrecke hat nur eine begrenzte bzw. lokale Wirkung. Die ungünstige Schallausbreitung im engen Rheintal lässt die durchgeführten Lärmschutzmaßnahmen weitestgehend ins Leere laufen. Darüber hinaus stellen, aufgrund der mittlerweile sehr schweren Güterzüge, massive Erschütterungen ein weiteres Problem dar.

Im Hinblick auf die zurecht gestellte Forderung aus der Politik, mehr Güterverkehr auf umweltfreundliche Schiene zu verlagern, ist eine nachhaltige bzw. auch spürbare Entlastung der vom Bahnlärm geplagten Bevölkerung im gesamten Mittelrheintal nur durch eine Alternativtrasse zu erreichen.

Deshalb wurde die Alternativtrasse für den Schienengüterverkehr im Mittelrheintal in den Bundesverkehrswegeplan 2030 auch aufgenommen. Die bisherige Einstufung der Alternativtrasse in der Dringlichkeitsstufe „weiterer Bedarf“ bedeutet, dass eine realistische Durchführung der Maßnahme so gut wie ausgeschlossen wäre, da nur die prioritären Projekte auskömmlich finanziert werden. Deshalb ist eine Höherstufung der Alternativtrasse in den „vordringlichen Bedarf“ unter allen Umständen erforderlich. Das eine Höherstufung machbar ist, zeigt das Beispiel des geplanten 123 Kilometer langen Bahntunnels zur Entlastung des Elbtals. Diese Maßnahme wurde bereits im Bundesverkehrswegeplan höhergestuft, obwohl dort weitaus weniger Güterzüge verkehren als im Mittelrheintal.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Beschluss: Annahme und Überweisung an die Landtagsfraktion
Text des Beschlusses:

Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz wird aufgefordert, sich bei der Bundesregierung für die Höherstufung der Alternativtrasse für den Schienengüterverkehr im Bundesverkehrswegeplan 2030 einzusetzen. Weiterhin sollen keine Gefahrguttransporte mehr durchs Rheintal geführt werden.

Beschluss-PDF: