2018/KL/04 Lichtemissionen senken: Abschaltautomatik für die Nachtbeleuchtung bei Windenergieanlagen

Status:
Überweisung

Der Landesparteitag möge beschließen:

Der Ausbau von erneuerbaren Energien genießt in der Bevölkerung einen hohen Zuspruch. Ein negativer Aspekt, den die Anlagen momentan mit sich bringen, ist die Befeuerung, die als Teil Luftverkehrssicherung benötigt wird. Mecklenburg-Vorpommern brachte hierzu ein Gesetz auf den Weg, welches eine bedarfsgerechte Befeuerung zwingend vorschreibt. Hierzu werden Windenergieparks mit einem Primärradar ausgestattet. Durch dieses wird die Befeuerung aktiviert, sobald ein größeres Flugobjekt sich nähert.
Wir fordern daher, Neuinstallationen oder Repoweringmaßnahmen mit einem solchen Radar auszustatten. Da die Kosten von ungefähr 100.000€ für ein einzelnes Windrad nicht vertretbar wären, wird von allen Betreibern von Windparks, gestaffelt nach ihrer Größe und Umsatz, ein Beitrag erhoben. Dieser soll die Umrüstung von Bestandsanlagen finanzieren. Von Betreibern kleinerer Windparks wird ein Beitrag erhoben, der zur Finanzierung der Umrüstung von Bestandsanlagen eingesetzt wird. So stellen wir sicher, dass die Akzeptanz von Windenergieanlagen steigt, da die Befeuerung bedarfsgerecht eingesetzt wird.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an
Version der Antragskommission:

Landtagsfraktion

Beschluss: Überweisung an die Landtagsfraktion
Text des Beschlusses:

Der Ausbau von erneuerbaren Energien genießt in der Bevölkerung einen hohen Zuspruch. Ein negativer Aspekt, den die Anlagen momentan mit sich bringen, ist die Befeuerung, die als Teil Luftverkehrssicherung benötigt wird. Mecklenburg-Vorpommern brachte hierzu ein Gesetz auf den Weg, welches eine bedarfsgerechte Befeuerung zwingend vorschreibt. Hierzu werden Windenergieparks mit einem Primärradar ausgestattet. Durch dieses wird die Befeuerung aktiviert, sobald ein größeres Flugobjekt sich nähert.
Wir fordern daher, Neuinstallationen oder Repoweringmaßnahmen mit einem solchen Radar auszustatten. Da die Kosten von ungefähr 100.000€ für ein einzelnes Windrad nicht vertretbar wären, wird von allen Betreibern von Windparks, gestaffelt nach ihrer Größe und Umsatz, ein Beitrag erhoben. Dieser soll die Umrüstung von Bestandsanlagen finanzieren. Von Betreibern kleinerer Windparks wird ein Beitrag erhoben, der zur Finanzierung der Umrüstung von Bestandsanlagen eingesetzt wird. So stellen wir sicher, dass die Akzeptanz von Windenergieanlagen steigt, da die Befeuerung bedarfsgerecht eingesetzt wird.

Beschluss-PDF: