2020/GS/1 Anerkennung der Lebensleistung bei Rettungsdienstmitarbeiter*innen – Gleichstellung mit Polizeikräften und Feuerwehrleuten

Status:
Überweisung

Wir fordern die Landes- und Bundesregierung dazu auf, die Lebensarbeitszeit im Rettungsdienst von 67 auf 60 Jahre zu reduzieren und damit der Regelung für Feuerwehrleute und Polizist*innen zu folgen.

Begründung:

In der integrierten Leitstelle für Feuerwehr und Rettungsdienst Trier arbeiten Feuerwehr- und Rotkreuzkolleg*innen zeitgleich und in einem vollkommen identischen Aufgabenbereich mit einem Unterschied: Die Berufsfeuerwehrleute arbeiten bis zum 60. Lebensjahr, die Rettungsdienstmitarbeiter*innen bis zum 67. Lebensjahr.

Die Arbeit im Rettungsdienst findet in Schichtarbeit statt. Zusätzlich zu der Belastung der Schichtarbeit findet im Rettungsdienst eine weitere Belastung der Gesundheit dadurch statt, schnell körperlich und geistig “hochzufahren”. In Rheinland-Pfalz muss sich das Rettungsdienstfahrzeug nachts innerhalb von 2 Minuten nach Alarmeingang auf der Anfahrt zum Einsatzort befinden, am Tag sogar innerhalb 1 Minute. Die besondere Belastung, blitzschnell, körperlich und geistig von „Tempo 20“ auf „Tempo 200“ hochzufahren, belastet die Gesundheit der Rettungsdienstmitarbeiter*innen außergewöhnlich hoch. Man muss in Notfallsituationen hoch belastbar sein, ein “langsameres Arbeiten” an einem Unfallort oder bei einer Reanimation ist schlichtweg nicht möglich. Außerdem wird es mit steigendem Alter immer schwerer, tagtägliche Aufgaben wie das Tragen eines Patienten auf der Liege aus dem 4. Stock in den Krankenwagen durchzuführen und auch die hohe psychische Belastung im Berufsalltag spricht für eine Änderung der Lebensarbeitszeit auf 60 Jahre, wie es bei den Kolleg*innen der Polizei und Feuerwehr schon lange Praxis ist.

Mit der Vollendung des 50. Lebensjahres werden die Mitarbeiter*innen der Berufsfeuerwehr aus dem belastenden Rettungsdienst zu 100% in den weniger belastenden Brandschutz versetzt oder leisten ihre Arbeit in einem Büro ab. Die Berufsfeuerwehrleute arbeiten dann bis zum 60. Lebensjahr belastungsfreier weiter und die Rettungsdienstmitarbeiter*innen der Hilfsorganisation bleiben bis zum 67. Lebensjahr im Rettungsdienst. Somit arbeiten die Mitarbeiter*innen der Hilfsorganisation bis zu 17 Jahre länger im besonders belastenden Rettungsdienst!

Wir verstehen nicht, wieso bei der Lebensarbeitszeit zwischen Rettungsdienst, Polizei und Feuerwehr unterschieden wird und sehen es als dringend notwendig an, hier Änderungen durchzuführen!

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Bundestagsfraktion
Beschluss: Überweisung an die Bundestagsfraktion
Text des Beschlusses:

Wir fordern die Landes- und Bundesregierung dazu auf, die Lebensarbeitszeit im Rettungsdienst von 67 auf 60 Jahre zu reduzieren und damit der Regelung für Feuerwehrleute und Polizist*innen zu folgen.

Beschluss-PDF: