2020/A/1 Tarifverträge und Mitbestimmung stärken: Öffentliche Gelder nur für tarifgebundene Unternehmen!

Status:
Annahme

In den letzten Jahren sind die beiden Hauptsäulen des „deutschen Modells“ der industriellen Beziehungen gleichermaßen unter Druck geraten: weitgehende Tarifbindung der Arbeitsverhältnisse und die betriebliche Mitbestimmung.

Inzwischen sind in Rheinland-Pfalz nur noch 35% (2000: 52%) der Betriebe tarifgebunden und nur noch 61% (72%) der Beschäftigten arbeiten in tariflich abgesicherten Arbeitsverhältnissen. Gleichzeitig werden nur noch 44% der Beschäftigen durch einen Betriebsrat vertreten. Nur noch 7% der Betrieb habe damit eine innerbetriebliche Interessenvertretung.

Die Ursachen für diesen Rückgang sind vielfältig. Insbesondere ist allerdings der wirtschaftliche Strukturwandel mit seiner Verlagerung der Beschäftigung aus industriellen Großbetrieben und die dadurch entstandenen kleinteiligeren Strukturen im Dienstleistungssektor hierfür verantwortlich. Dieser macht es für Gewerkschaften heute schwieriger effektiv Mitglieder zu organisieren und die notwendige Organisationsmacht aufzubauen.

Zusätzlich trägt die Tarifflucht von Arbeitgeber*innen zur Erosion der Tarifbindung bei. So spricht Gesamtmetall innerhalb der Metall- und Elektro-Industrie von „schleichenden Organisationsverlusten“ seit den 1970er Jahren. Durch die Einführung von OT-Mitgliedschaften (d.h. ohne Tarifbindung) haben viele Arbeitgeber*innenverbände dieser Entwicklung zusätzlich Vorschub geleistet.

Für die Beschäftigten hat dies aufgrund der strukturell ungleichen Machtverteilung am Arbeitsmarkt weitreichende Folgen. Tarifverträge waren in der deutschen Wirtschaftsgeschichte oftmals die Quelle von Innovationen und Verbesserungen der Beschäftigungsbedingungen: Über sie wurden sukzessive kürzere Wochenarbeitszeiten durchgesetzt, Entgeltsteigerungen festgeschrieben oder neuerdings Wahlmöglichkeiten zwischen mehr Geld oder mehr Freizeit eingeführt. Gleichzeitig ist klar, dass Tarifverträge nur dort ihre volle Wirkung entfalten können, wo sie von den Arbeitgebern auch verbindlich angewendet werden. Die abnehmende Tarifbindung schwächt daher die Prägekraft tariflicher Normen, gefährdet erreichte Standards der Arbeits- und Entlohnungsbedingungen und reduziert gewerkschaftliche Handlungsspielräume im Interesse der Beschäftigten.

Um dem entgegenzusteuern, werden wir als SPD in Rheinland-Pfalz in der Regierungsverantwortung für eine Reform des Vergabegesetzes und eine Reform der Wirtschaftsförderung einsetzen. Unsere Politik folgt dem Grundsatz, dass öffentliches Geld nur für Unternehmen ausgegeben werden darf, die grundlegende Tarifstandards einhalten. Um glaubwürdig zu sein, muss die öffentliche Hand dabei mit gutem Beispiel vorangehen und für ihre eigenen Beteiligungen die Tarifbindung sicherstellen.

Wir haben dazu in Rheinland-Pfalz als eines der ersten Länder nach dem EuGH Urteil ein modernisiertes Vergaberecht auf den Weg gebracht. Denn der Staat darf nicht selbst dazu beitragen, dass Tarifflucht gestärkt wird. Tariftreueregelungen sorgen aus unserer Sicht dafür, dass der Wettbewerb gerechter wird und nicht auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen wird. In einem nächsten Schritt müssen wir die Kontrolle stärken und einen vergabespezifischen Mindestlohn einführen, der perspektivisch ein armutsfestes Niveau erreicht. Es darf nicht reichen, bei der Ausschreibung zu sagen, dass ein Tarifvertrag angewendet wird, es muß dazu regelmäßige Kontrollen geben. Eine entsprechende Infrastruktur ist aufzubauen.

Ein weiterer Ansatzpunkt für die Stärkung der Tarifbindung bieten die Programme der staatlichen Wirtschafts- und Regionalförderung. Daher werden wir den rechtlichen Rahmen so ausgestalten, dass staatliche Zuwendungen nur noch an tarifgebundene Unternehmen vergeben werden. Ein Ansatz dafür zeigt das Land Mecklenburg-Vorpommern auf, das in seinen jüngsten Wirtschaftsförderungsrichtlinien tarifgebunden Unternehmen einen höheren Fördersatz einräumt und das außerdem größere Unternehmen, mit mehr als 250 Beschäftigten, komplett von jeglicher Förderung ausschließt, wenn deren Löhne und Gehälter unterhalb des Tarifniveaus liegen.

Beide Punkte werden wir im Landesrecht regeln und über Initiativen in den Bundesrat einbringen, damit es in diesen Punkten bundeseinheitliche Regelungen gibt.

Darüberhinaus werden wir eine Bundesratsinitiative starten, die das Gesetz zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen reformiert. Das trägt einerseits dazu bei, dass der Abstand bei tariflichen Mindeststandards innerhalb einer Branche nicht zu groß wird und senkt damit auch den Nutzen, den eine etwaige Tarifflucht hätte. So wird im Idealfall verhindert, dass nicht-tarifgebundene Unternehmen allein durch niedrigere Löhne und schlechtere Arbeitsbedingungen Wettbewerbsvorteile erlangen und über „Schmutzkonkurrenz“ die Tarifordnung einer Branche in Frage stellen.

Unsere Reform des AVE-Gesetzes im Jahr 2014 hat entgegen unserer ausdrücklichen Zielsetzung nicht dazu geführt, dass es mehr allgemeinverbindliche Tarifverträge in Deutschland gibt. Deshalb werden wir die

  • Die Praxistauglichkeit des Gesetzes ausbauen und AVE-Verfahren dahingehend reformieren, dass vollständig von einem quantitativen Repräsentativitätskriterium abgesehen und stattdessen eine Präzisierung inhaltlicher Argumente für ein „öffentliches Interesse“ vorgenommen wird.
  • Blockadehaltung der Arbeitgeber*innen aufbrechen. Diese akzeptieren die AVE lediglich als Ausnahmeinstrument und blockieren so im Tarifausschuss weitestgehend aus dogmatischen Gründen weitere AVEn. Diese Vetomacht im Tarifausschuss – die sowohl AG als auch Gewerkschaften haben, werden wir durch ein System ablösen, das die Ablehnung eines Antrags der betroffenen Tarifparteien auf eine AVE nur noch durch einen Mehrheitsbeschluss ermöglicht.

Wir als SPD bekennen uns ausdrücklich zu Flächentarifverträgen als Hebel, um bessere Arbeitsbedingungen und bessere Löhne durchzusetzen.

Ohne Flächentarifverträge würden wir den Grundsatz „Gleiches Geld für gleiche Arbeit“ noch weiter aufgeben. Ziel unserer Politik ist es aber diesem Grundsatz wieder mehr Bedeutung zu verschaffen – auch wenn der Druck auf dieses Prinzip auch auf eine Ausweitung der Leiharbeit unter Rot-Grün zurückzuführen ist.

Mit der Abnahme der Tarifbindung geht i.d.R. Folgendes einher:

  • Geringes Entgelt (strukturbereinigt ist das Entgelt in Bundesvergleich bei tarifgebundenen Unternehmen rund 15% höher, als bei nicht-tarifgebundenen. Das gilt auch für Unternehmen, die sich an einem TV orientieren, ohne ihn anzuwenden. In Rheinland-Pfalz betrug nach Berechnungen des WSI der Unterschied des mittleren Bruttomonatsentgelts 743 Euro.
  • Die Arbeitszeit liegt in tarifgebundenen Unternehmen deutlich unterhalb der von nicht-tarifgebundenen Unternehmen. In Rheinland-Pfalz betrug die wöchentliche Mehrarbeit im Jahr 2017 60 Minuten bei beschäftigten ohne Tarifbindung – bereinigt um Struktureffekte noch 52 Minuten.
  • Rückgang von betrieblichen Interessenvertretungen und deren Bedeutung. Denn Tarifbindung funktioniert dort besonders gut, wo Betriebsräte sich um die Umsetzung der Tarifverträge kümmern.

Wenn Flächentarifverträge an Bedeutung verlieren wird auch die Tarifbindung sinken. Der FTV ist der Garant dafür, dass Tarifkonflikte nicht im Häuserkampf ausgetragen werden, sondern i.d.R. und mit Blick auf die gesamte Branche mit relativen geringen gesamtwirtschaftlichen Kosten verbunden ist. Dadurch ist er einer der tragenden Säulen des deutschen Modells.

Außerdem werden Reformimpulse im Bereich der Entwicklung der Arbeitsbeziehungen zurückgehen, weil mit einer Stärkung der betrieblichen Perspektive auch der Einfluss auf die Politik zurück gehen wird. So werden Unternehmen noch weniger Bereitschaft zeigen, innovative Ansätze zu testen, wenn nicht gleichzeitig auch die nationalen Mitbewerber*innen diese Ansätze ebenfalls umsetzen müssen. Tarifverträge würde so immer stärker auf das Entgelt begrenzt und weniger die Herstellung guter Arbeitsbedingungen.

Deshalb müssen die Tarifparteien gestärkt werden. Nur starke Tarifpartner haben auch die Kraft, bindende Beschlüsse durchzusetzen und die Tarifbindung zu stärken. Gewerkschaften haben mit dem Prinzip des Organisierens am Konflikt dazu in den letzten Jahren entsprechende Erfahrungen gesammelt. Bei AG-Verbänden wird dies wahrscheinlich nur dann gelingen, wenn die OT-Mitgliedschaft in Frage gestellt wird.

Aus diesem Verständnis heraus werden wir unterstützende Regelungen schaffen, die das Tarifsystem stabilisieren.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Version der Antragskommission:

und Überweisung an den Bundesparteitag

Beschluss: Annahme und Überweisung an den Bundesparteitag
Text des Beschlusses:

In den letzten Jahren sind die beiden Hauptsäulen des „deutschen Modells“ der industriellen Beziehungen gleichermaßen unter Druck geraten: weitgehende Tarifbindung der Arbeitsverhältnisse und die betriebliche Mitbestimmung.

Inzwischen sind in Rheinland-Pfalz nur noch 35% (2000: 52%) der Betriebe tarifgebunden und nur noch 61% (72%) der Beschäftigten arbeiten in tariflich abgesicherten Arbeitsverhältnissen. Gleichzeitig werden nur noch 44% der Beschäftigen durch einen Betriebsrat vertreten. Nur noch 7% der Betrieb habe damit eine innerbetriebliche Interessenvertretung.

Die Ursachen für diesen Rückgang sind vielfältig. Insbesondere ist allerdings der wirtschaftliche Strukturwandel mit seiner Verlagerung der Beschäftigung aus industriellen Großbetrieben und die dadurch entstandenen kleinteiligeren Strukturen im Dienstleistungssektor hierfür verantwortlich. Dieser macht es für Gewerkschaften heute schwieriger effektiv Mitglieder zu organisieren und die notwendige Organisationsmacht aufzubauen.

Zusätzlich trägt die Tarifflucht von Arbeitgeber*innen zur Erosion der Tarifbindung bei. So spricht Gesamtmetall innerhalb der Metall- und Elektro-Industrie von „schleichenden Organisationsverlusten“ seit den 1970er Jahren. Durch die Einführung von OT-Mitgliedschaften (d.h. ohne Tarifbindung) haben viele Arbeitgeber*innenverbände dieser Entwicklung zusätzlich Vorschub geleistet.

Für die Beschäftigten hat dies aufgrund der strukturell ungleichen Machtverteilung am Arbeitsmarkt weitreichende Folgen. Tarifverträge waren in der deutschen Wirtschaftsgeschichte oftmals die Quelle von Innovationen und Verbesserungen der Beschäftigungsbedingungen: Über sie wurden sukzessive kürzere Wochenarbeitszeiten durchgesetzt, Entgeltsteigerungen festgeschrieben oder neuerdings Wahlmöglichkeiten zwischen mehr Geld oder mehr Freizeit eingeführt. Gleichzeitig ist klar, dass Tarifverträge nur dort ihre volle Wirkung entfalten können, wo sie von den Arbeitgebern auch verbindlich angewendet werden. Die abnehmende Tarifbindung schwächt daher die Prägekraft tariflicher Normen, gefährdet erreichte Standards der Arbeits- und Entlohnungsbedingungen und reduziert gewerkschaftliche Handlungsspielräume im Interesse der Beschäftigten.

Um dem entgegenzusteuern, werden wir als SPD in Rheinland-Pfalz in der Regierungsverantwortung für eine Reform des Vergabegesetzes und eine Reform der Wirtschaftsförderung einsetzen. Unsere Politik folgt dem Grundsatz, dass öffentliches Geld nur für Unternehmen ausgegeben werden darf, die grundlegende Tarifstandards einhalten. Um glaubwürdig zu sein, muss die öffentliche Hand dabei mit gutem Beispiel vorangehen und für ihre eigenen Beteiligungen die Tarifbindung sicherstellen.

Wir haben dazu in Rheinland-Pfalz als eines der ersten Länder nach dem EuGH Urteil ein modernisiertes Vergaberecht auf den Weg gebracht. Denn der Staat darf nicht selbst dazu beitragen, dass Tarifflucht gestärkt wird. Tariftreueregelungen sorgen aus unserer Sicht dafür, dass der Wettbewerb gerechter wird und nicht auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen wird. In einem nächsten Schritt müssen wir die Kontrolle stärken und einen vergabespezifischen Mindestlohn einführen, der perspektivisch ein armutsfestes Niveau erreicht. Es darf nicht reichen, bei der Ausschreibung zu sagen, dass ein Tarifvertrag angewendet wird, es muß dazu regelmäßige Kontrollen geben. Eine entsprechende Infrastruktur ist aufzubauen.

Ein weiterer Ansatzpunkt für die Stärkung der Tarifbindung bieten die Programme der staatlichen Wirtschafts- und Regionalförderung. Daher werden wir den rechtlichen Rahmen so ausgestalten, dass staatliche Zuwendungen nur noch an tarifgebundene Unternehmen vergeben werden. Ein Ansatz dafür zeigt das Land Mecklenburg-Vorpommern auf, das in seinen jüngsten Wirtschaftsförderungsrichtlinien tarifgebunden Unternehmen einen höheren Fördersatz einräumt und das außerdem größere Unternehmen, mit mehr als 250 Beschäftigten, komplett von jeglicher Förderung ausschließt, wenn deren Löhne und Gehälter unterhalb des Tarifniveaus liegen.

Beide Punkte werden wir im Landesrecht regeln und über Initiativen in den Bundesrat einbringen, damit es in diesen Punkten bundeseinheitliche Regelungen gibt.

Darüberhinaus werden wir eine Bundesratsinitiative starten, die das Gesetz zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen reformiert. Das trägt einerseits dazu bei, dass der Abstand bei tariflichen Mindeststandards innerhalb einer Branche nicht zu groß wird und senkt damit auch den Nutzen, den eine etwaige Tarifflucht hätte. So wird im Idealfall verhindert, dass nicht-tarifgebundene Unternehmen allein durch niedrigere Löhne und schlechtere Arbeitsbedingungen Wettbewerbsvorteile erlangen und über „Schmutzkonkurrenz“ die Tarifordnung einer Branche in Frage stellen.

Unsere Reform des AVE-Gesetzes im Jahr 2014 hat entgegen unserer ausdrücklichen Zielsetzung nicht dazu geführt, dass es mehr allgemeinverbindliche Tarifverträge in Deutschland gibt. Deshalb werden wir die

  • Die Praxistauglichkeit des Gesetzes ausbauen und AVE-Verfahren dahingehend reformieren, dass vollständig von einem quantitativen Repräsentativitätskriterium abgesehen und stattdessen eine Präzisierung inhaltlicher Argumente für ein „öffentliches Interesse“ vorgenommen wird.
  • Blockadehaltung der Arbeitgeber*innen aufbrechen. Diese akzeptieren die AVE lediglich als Ausnahmeinstrument und blockieren so im Tarifausschuss weitestgehend aus dogmatischen Gründen weitere AVEn. Diese Vetomacht im Tarifausschuss – die sowohl AG als auch Gewerkschaften haben, werden wir durch ein System ablösen, das die Ablehnung eines Antrags der betroffenen Tarifparteien auf eine AVE nur noch durch einen Mehrheitsbeschluss ermöglicht.

Wir als SPD bekennen uns ausdrücklich zu Flächentarifverträgen als Hebel, um bessere Arbeitsbedingungen und bessere Löhne durchzusetzen.

Ohne Flächentarifverträge würden wir den Grundsatz „Gleiches Geld für gleiche Arbeit“ noch weiter aufgeben. Ziel unserer Politik ist es aber diesem Grundsatz wieder mehr Bedeutung zu verschaffen – auch wenn der Druck auf dieses Prinzip auch auf eine Ausweitung der Leiharbeit unter Rot-Grün zurückzuführen ist.

Mit der Abnahme der Tarifbindung geht i.d.R. Folgendes einher:

  • Geringes Entgelt (strukturbereinigt ist das Entgelt in Bundesvergleich bei tarifgebundenen Unternehmen rund 15% höher, als bei nicht-tarifgebundenen. Das gilt auch für Unternehmen, die sich an einem TV orientieren, ohne ihn anzuwenden. In Rheinland-Pfalz betrug nach Berechnungen des WSI der Unterschied des mittleren Bruttomonatsentgelts 743 Euro.
  • Die Arbeitszeit liegt in tarifgebundenen Unternehmen deutlich unterhalb der von nicht-tarifgebundenen Unternehmen. In Rheinland-Pfalz betrug die wöchentliche Mehrarbeit im Jahr 2017 60 Minuten bei beschäftigten ohne Tarifbindung – bereinigt um Struktureffekte noch 52 Minuten.
  • Rückgang von betrieblichen Interessenvertretungen und deren Bedeutung. Denn Tarifbindung funktioniert dort besonders gut, wo Betriebsräte sich um die Umsetzung der Tarifverträge kümmern.

Wenn Flächentarifverträge an Bedeutung verlieren wird auch die Tarifbindung sinken. Der FTV ist der Garant dafür, dass Tarifkonflikte nicht im Häuserkampf ausgetragen werden, sondern i.d.R. und mit Blick auf die gesamte Branche mit relativen geringen gesamtwirtschaftlichen Kosten verbunden ist. Dadurch ist er einer der tragenden Säulen des deutschen Modells.

Außerdem werden Reformimpulse im Bereich der Entwicklung der Arbeitsbeziehungen zurückgehen, weil mit einer Stärkung der betrieblichen Perspektive auch der Einfluss auf die Politik zurück gehen wird. So werden Unternehmen noch weniger Bereitschaft zeigen, innovative Ansätze zu testen, wenn nicht gleichzeitig auch die nationalen Mitbewerber*innen diese Ansätze ebenfalls umsetzen müssen. Tarifverträge würde so immer stärker auf das Entgelt begrenzt und weniger die Herstellung guter Arbeitsbedingungen.

Deshalb müssen die Tarifparteien gestärkt werden. Nur starke Tarifpartner haben auch die Kraft, bindende Beschlüsse durchzusetzen und die Tarifbindung zu stärken. Gewerkschaften haben mit dem Prinzip des Organisierens am Konflikt dazu in den letzten Jahren entsprechende Erfahrungen gesammelt. Bei AG-Verbänden wird dies wahrscheinlich nur dann gelingen, wenn die OT-Mitgliedschaft in Frage gestellt wird.

Aus diesem Verständnis heraus werden wir unterstützende Regelungen schaffen, die das Tarifsystem stabilisieren.

Beschluss-PDF: