2020/A/3 Reguläre Beschäftigungsverhältnisse stärken

Status:
Annahme

Das reguläre Beschäftigungsverhältnis, das Normalarbeitsverhältnis, unbefristet, sozial abgesichert, tariflich bezahlt muss wieder zum Normalfall werden

Die SPD hat in den vergangenen Jahren neben vielen Verbesserungen den gesetzlichen Mindestlohn und die Regulierung bei Leiharbeit durchgesetzt. Dieser Weg muss konsequent weitergegangen werden.

Existenzsichernde Erwerbsarbeit ist die Voraussetzung für gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe und ein gutes Leben. Doch das Normalarbeitsverhältnis – Vollzeit, sozialversicherungspflichtig, tariflich abgesichert, unbefristet und Existenz sichernd – wird mehr und mehr durch prekäre Beschäftigung – Teilzeit, geringfügige und/oder befristete Beschäftigung, Leiharbeit sowie fehlende Tarifbindung zurückgedrängt.

Gesellschaftliche Teilhabe wird erschwert, Freizeitgestaltungsmöglichkeiten schwinden, auch die betriebliche Mitbestimmung wird untergraben. Vor allem durch den unsicheren Status der Beschäftigung werden prekär Beschäftigte zu Arbeitnehmern zweiter Klasse und stehen in ständiger Konkurrenz zu den „noch Gesicherten“. Dies erschwert nicht nur die Arbeit der Betriebs- und Personalräte und der Gewerkschaften, sondern führt zur sozialen Spaltung der Lohnabhängigen. Auf diesem Nährboden gedeiht letztlich Rechtspopulismus. Prekäre Beschäftigung trägt auch nicht dazu bei, Menschen den Sprung in den normalen Arbeitsplatz zu ermöglichen, wie oft und gerne von der Arbeitgeberlobby behauptet.

Zusätzlich erfordert der Wandel in der Arbeitswelt neben der Absicherung von Beschäftigungsverhältnissen auch neue Definitionen des regulären Beschäftigungs-Verhältnisses bzw. des Normalarbeitsverhältnisses.

Wir fordern, dass reguläre Beschäftigungsverhältnisse gestärkt werden:

Damit das Normalarbeitsverhältnis, unbefristet, sozial abgesichert, tariflich bezahlt, wieder zum Normalfall wird fordern wir deshalb die SPD Gremien, insbesondere die SPD-Bundestagsfraktion auf, sich dafür einzusetzen bzw. gesetzlich auf den Weg zu bringen, dass

  • prekäre Beschäftigung –, geringfügige Beschäftigung eingedämmt, insbesondere Befristungen ohne sachlichen Grund abgeschafft und Befristungsgründe eingeschränkt werden
  • ein armutsfester Mindestlohn – ohne Ausnahmen und mit wirkungsvollen Kontrollen bei entsprechender Ausstattung mit Kompetenzen und Personal eingeführt wird
  • die Reform der Minijobs auf Basis des DGB-Modells erfolgt und klare Kriterien zur Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und (Solo)-Selbständigkeit geschaffen werden
  • eine intensivere und praxistaugliche Bekämpfung des Missbrauchs von Leiharbeit, Werkverträgen und Scheinselbstständigkeit erfolgt. Der Grundsatz „gleicher

Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ muss eingehalten werden.

  • die Tarifbindung erhöht wird, beispielsweise durch die Vereinfachung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen, u. a. durch Mehrheits-erfordernis bei der Ablehnung eines entsprechenden Antrags und der Nachwirkung von Tarifverträgen bei Ausgründungen, Organisationsänderungen oder Verlassen des Tarifbereichs durch den Arbeitgeber
  • die betriebliche Mitbestimmung ausgebaut wird und eine härtere Bestrafung der Behinderung gewerkschaftlicher Arbeit erfolgt
  • die Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten muss gestärkt werden damit eine Zergliederung der Betriebe in viele kleine neue Firmen erfolgreich verhindert und Beschäftigte durch Umstrukturierung nicht entrechtet werden
  • Verbandsklagerecht der Gewerkschaften entwickelt wird
  • Recht und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt durch wirksame Kontrollen des Arbeits- und Sozialrechts und bessere und bundesweite Koordinierung durchgesetzt und ein besserer arbeits- und sozialrechtlicher Rahmen für sichere Arbeit geschaffen wird.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Version der Antragskommission:

und Überweisung an den Bundesparteitag sowie die Programmkommission zur Erstellung des Bundestagswahlprogramms

Beschluss: Annahme und Überweisung an den Bundesparteitag sowie die Programmkommission zur Erstellung des Bundestagswahlprogramms
Text des Beschlusses:

Das reguläre Beschäftigungsverhältnis, das Normalarbeitsverhältnis, unbefristet, sozial abgesichert, tariflich bezahlt muss wieder zum Normalfall werden

Die SPD hat in den vergangenen Jahren neben vielen Verbesserungen den gesetzlichen Mindestlohn und die Regulierung bei Leiharbeit durchgesetzt. Dieser Weg muss konsequent weitergegangen werden.

Existenzsichernde Erwerbsarbeit ist die Voraussetzung für gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe und ein gutes Leben. Doch das Normalarbeitsverhältnis – Vollzeit, sozialversicherungspflichtig, tariflich abgesichert, unbefristet und Existenz sichernd – wird mehr und mehr durch prekäre Beschäftigung – Teilzeit, geringfügige und/oder befristete Beschäftigung, Leiharbeit sowie fehlende Tarifbindung zurückgedrängt.

Gesellschaftliche Teilhabe wird erschwert, Freizeitgestaltungsmöglichkeiten schwinden, auch die betriebliche Mitbestimmung wird untergraben. Vor allem durch den unsicheren Status der Beschäftigung werden prekär Beschäftigte zu Arbeitnehmern zweiter Klasse und stehen in ständiger Konkurrenz zu den „noch Gesicherten“. Dies erschwert nicht nur die Arbeit der Betriebs- und Personalräte und der Gewerkschaften, sondern führt zur sozialen Spaltung der Lohnabhängigen. Auf diesem Nährboden gedeiht letztlich Rechtspopulismus. Prekäre Beschäftigung trägt auch nicht dazu bei, Menschen den Sprung in den normalen Arbeitsplatz zu ermöglichen, wie oft und gerne von der Arbeitgeberlobby behauptet.

Zusätzlich erfordert der Wandel in der Arbeitswelt neben der Absicherung von Beschäftigungsverhältnissen auch neue Definitionen des regulären Beschäftigungs-Verhältnisses bzw. des Normalarbeitsverhältnisses.

Wir fordern, dass reguläre Beschäftigungsverhältnisse gestärkt werden:

Damit das Normalarbeitsverhältnis, unbefristet, sozial abgesichert, tariflich bezahlt, wieder zum Normalfall wird fordern wir deshalb die SPD Gremien, insbesondere die SPD-Bundestagsfraktion auf, sich dafür einzusetzen bzw. gesetzlich auf den Weg zu bringen, dass

  • prekäre Beschäftigung –, geringfügige Beschäftigung eingedämmt, insbesondere Befristungen ohne sachlichen Grund abgeschafft und Befristungsgründe eingeschränkt werden
  • ein armutsfester Mindestlohn – ohne Ausnahmen und mit wirkungsvollen Kontrollen bei entsprechender Ausstattung mit Kompetenzen und Personal eingeführt wird
  • die Reform der Minijobs auf Basis des DGB-Modells erfolgt und klare Kriterien zur Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und (Solo)-Selbständigkeit geschaffen werden
  • eine intensivere und praxistaugliche Bekämpfung des Missbrauchs von Leiharbeit, Werkverträgen und Scheinselbstständigkeit erfolgt. Der Grundsatz „gleicher

Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ muss eingehalten werden.

  • die Tarifbindung erhöht wird, beispielsweise durch die Vereinfachung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen, u. a. durch Mehrheits-erfordernis bei der Ablehnung eines entsprechenden Antrags und der Nachwirkung von Tarifverträgen bei Ausgründungen, Organisationsänderungen oder Verlassen des Tarifbereichs durch den Arbeitgeber
  • die betriebliche Mitbestimmung ausgebaut wird und eine härtere Bestrafung der Behinderung gewerkschaftlicher Arbeit erfolgt
  • die Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten muss gestärkt werden damit eine Zergliederung der Betriebe in viele kleine neue Firmen erfolgreich verhindert und Beschäftigte durch Umstrukturierung nicht entrechtet werden
  • Verbandsklagerecht der Gewerkschaften entwickelt wird
  • Recht und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt durch wirksame Kontrollen des Arbeits- und Sozialrechts und bessere und bundesweite Koordinierung durchgesetzt und ein besserer arbeits- und sozialrechtlicher Rahmen für sichere Arbeit geschaffen wird.
Beschluss-PDF: