2020/A/5 Für eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente

Status:
Überweisung

Erwerbsminderungsrente deutlich verbessern und Berufsunfähigkeitsrente wiedereinführen

Viele Tausend Beschäftigte müssen jedes Jahr aus gesundheitlichen Gründen ihren Beruf aufgeben. Erwerbsminderung bedroht oft die Existenz. Dagegen können sich Beschäftigte allerdings privat absichern.

Die Berufsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wurde zum 31.12.2000 abgeschafft und durch die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ( Erwerbsminderungsrente) ersetzt. Die Berufsunfähigkeitsrente wird jedoch weiterhin gezahlt, wenn der Anspruch darauf vor dem 01.01.2001 entstanden ist, solange die Anspruchsvoraussetzungen, die für die Bewilligung der Rente maßgebend waren, weiterhin vorliegen. Sie beträgt zwei Drittel der Erwerbsunfähigkeitsrente, die – allerdings unter zusätzlicher Berücksichtigung einer Zurechnungszeit – wie eine Altersrente berechnet wird.

Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren und berufsunfähig im Sinne des bis zum 31.12.2000 geltenden Rechts sind, können ab 01.01.2001 im Rahmen einer Vertrauensschutzregelung eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten.

Ein Versicherter ist berufsunfähig, wenn seine Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung im Vergleich zu einem gesunden Versicherten mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten auf weniger als die Hälfte – für die Feststellung von Berufsunfähigkeit im Zusammenhang mit einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ab 01.01.2001 auf weniger als 6 Stunden täglich – gesunken ist und er in keinem anderen zumutbaren Beruf in größerem Maße erwerbstätig sein kann. Welcher andere Beruf dem Versicherten dabei noch zugemutet werden kann, hängt von seiner Ausbildung, von seinem bisherigen beruflichen Werdegang und seiner tariflichen Einstufung ab.

Die Rente kann befristet als Zeitrente oder auf Dauer gewährt werden.

Die Abschläge bei der Erwerbsminderungsrente sind mit nichts zu rechtfertigen. Das gesundheitliche Schicksal der Erwerbsgeminderten darf nicht zusätzlich über unsoziale Abschläge bestraft werden. Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Erwerbsminderungsrenten sind deutlich niederschwelliger zu definieren als nach den seit 2001 geltenden Vorschriften. Der Schutz der im Arbeitsleben erworbenen beruflichen Qualifikationen und dem damit erreichten Einkommensniveau, darf nicht durch krankheitsbedingte Beeinträchtigungen vollständig verloren gehen.

Private Versicherungen springen in diese durch Gesetz geschaffene Versorgungslücke und bieten teure Berufsunfähigkeitsversicherungen an. Absicherung gegen Berufsunfähigkeit darf in einem Sozialstaat nicht zur Privatsache gemacht werden.

Wir fordern deshalb die SPD Gremien, insbesondere die SPD-Bundestagsfraktion auf, sich dafür einzusetzen bzw. gesetzlich auf den Weg zu bringen, dass die Abschläge bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Erwerbsminderungsrente komplett abgeschafft werden und die Voraussetzungen für die Gewährung von Erwerbsminderungsrenten deutlich vereinfacht werden.

Außerdem muss die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente wieder eingeführt werden.

 

 

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Bundestagsfraktion
Version der Antragskommission:

sowie die Programmkommission zur Erstellung des Bundestagswahlprogramms

Beschluss: Überweisung an die Bundestagsfraktion
Text des Beschlusses:

Erwerbsminderungsrente deutlich verbessern und Berufsunfähigkeitsrente wiedereinführen

Viele Tausend Beschäftigte müssen jedes Jahr aus gesundheitlichen Gründen ihren Beruf aufgeben. Erwerbsminderung bedroht oft die Existenz. Dagegen können sich Beschäftigte allerdings privat absichern.

Die Berufsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wurde zum 31.12.2000 abgeschafft und durch die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ( Erwerbsminderungsrente) ersetzt. Die Berufsunfähigkeitsrente wird jedoch weiterhin gezahlt, wenn der Anspruch darauf vor dem 01.01.2001 entstanden ist, solange die Anspruchsvoraussetzungen, die für die Bewilligung der Rente maßgebend waren, weiterhin vorliegen. Sie beträgt zwei Drittel der Erwerbsunfähigkeitsrente, die – allerdings unter zusätzlicher Berücksichtigung einer Zurechnungszeit – wie eine Altersrente berechnet wird.

Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren und berufsunfähig im Sinne des bis zum 31.12.2000 geltenden Rechts sind, können ab 01.01.2001 im Rahmen einer Vertrauensschutzregelung eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten.

Ein Versicherter ist berufsunfähig, wenn seine Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung im Vergleich zu einem gesunden Versicherten mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten auf weniger als die Hälfte – für die Feststellung von Berufsunfähigkeit im Zusammenhang mit einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ab 01.01.2001 auf weniger als 6 Stunden täglich – gesunken ist und er in keinem anderen zumutbaren Beruf in größerem Maße erwerbstätig sein kann. Welcher andere Beruf dem Versicherten dabei noch zugemutet werden kann, hängt von seiner Ausbildung, von seinem bisherigen beruflichen Werdegang und seiner tariflichen Einstufung ab.

Die Rente kann befristet als Zeitrente oder auf Dauer gewährt werden.

Die Abschläge bei der Erwerbsminderungsrente sind mit nichts zu rechtfertigen. Das gesundheitliche Schicksal der Erwerbsgeminderten darf nicht zusätzlich über unsoziale Abschläge bestraft werden. Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Erwerbsminderungsrenten sind deutlich niederschwelliger zu definieren als nach den seit 2001 geltenden Vorschriften. Der Schutz der im Arbeitsleben erworbenen beruflichen Qualifikationen und dem damit erreichten Einkommensniveau, darf nicht durch krankheitsbedingte Beeinträchtigungen vollständig verloren gehen.

Private Versicherungen springen in diese durch Gesetz geschaffene Versorgungslücke und bieten teure Berufsunfähigkeitsversicherungen an. Absicherung gegen Berufsunfähigkeit darf in einem Sozialstaat nicht zur Privatsache gemacht werden.

Wir fordern deshalb die SPD Gremien, insbesondere die SPD-Bundestagsfraktion auf, sich dafür einzusetzen bzw. gesetzlich auf den Weg zu bringen, dass die Abschläge bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Erwerbsminderungsrente komplett abgeschafft werden und die Voraussetzungen für die Gewährung von Erwerbsminderungsrenten deutlich vereinfacht werden.

Außerdem muss die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente wieder eingeführt werden.

Beschluss-PDF: