2020/U/4 Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Energiewende: Bundesebene

Status:
Überweisung

Die Bedrohung der natürlichen Lebensgrundlagen für Menschen, Tiere und Pflanzen, durch den vom Menschen verursachten Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen für die Gesellschaft in der Gegenwart und der nahen Zukunft.

Auf dem Spiel steht die Überlebensgrundlage vieler Arten!

Wir alle, von der UN über die EU, den Bund, die Bundesländer, die Kommunen und die Wirtschaft bis hin zu den Bürgerinnen und Bürgern, sind verantwortlich für die Maßnahmenfindung und -umsetzung zum Klimaschutz und für die Energiewende, um die Bedrohung so gering wie möglich zu halten. Deshalb stellen wir folgende Forderungen:

  1. Klimaschutz/Energiewende-Gesetzgebung

Das neue EU-Gesetzespaket „Saubere Energie für alle Europäer“ vom Juni 2018 muss zügig in nationales Recht im Klimaschutzgesetz umgesetzt werden.

Der Klimaschutzplan muss effektiv gestalten und umgesetzt werden: Zielvereinbarungen mit Bundesländern abschließen, nationale CO2-Steuer z.B. nach Vorbild der Schweiz (Bonus-Malus-System) einführen.

Die Wirtschaft muss gesetzlich, entsprechend ihrer mengenmäßigen Bedeutung, zu mehr Klimaschutz/Energiewende verpflichtet werden. Um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, ist auf europäischer Ebene eine Lösung zu finden. Notwendig wäre eine weltweite Vereinbarung.

  1. Ausbau Erneuerbare Energien

Die Deckelung nach EEG §4 muss aus dem Gesetz gestrichen werden (Marktwirtschaft für EE herstellen!), weil sich die Wettbewerbsposition der Erneuerbaren (Wind, Sonne) ggü. den Fossilen umgekehrt hat, obwohl externe Kosten (Klimaschäden, Gesundheitsschäden etc.) noch nicht berücksichtigt sind.

Der Ausbaupfad muss quantitativ und qualitativ so entwickelt werden, dass der gesamte Energiebedarf zu 100 % aus Regenerativen gedeckt wird.

Die bestehenden Netze müssen optimiert werden, intelligentere und dezentrale Alternativen sind vorrangig zu realisieren.

Die EEG-Umlage muss auf alle Schultern verteilt werden. Es darf, wenn überhaupt, nur noch ganz wenige Ausnahmen geben. Der Ausbau der EE muss so gesteuert werden, dass Investitionen, Nutzen und Kosten sozialverträglich auf alle Schultern verteilt werden.

  1. Ausbau des Eigenverbrauchs
    Die Abgabenbelastung und die Bürokratie beim Eigenverbrauch sind zu eliminieren gemäß EU-Gesetzespaket „Saubere Energie für alle Europäer“ vom Juni 2018. Dabei soll es keine Deckelung auf 30 kWp geben.
  2. Verpflichtung der Wirtschaft
    Die Politik muss das Wohl der Allgemeinheit einfordern: „Eigentum verpflichtet“ GG Art. 14.

Der Gesetzgeber muss die Wirtschaft zu wirksamen Vereinbarungen mit Sanktionen drängen. Darüber hinaus muss auch die direkte Projekt-Förderung gestärkt werden, z.B. durch Ausbau der Mittelstandsinitiative Energiewende, die sich nicht auf Dialog, Beratung und Qualifizierung beschränken sollte. Ohne finanzielle Steuerungsanreize (direkte/steuerliche Förderung in Verbindung mit Abgaben) wird es in Industrie und Gewerbe keine nennenswerte Energiewende geben.

Begründung:

zu 1. Klimaschutz/Energiewende-Gesetzgebung

Die Energieagenda der Bundesregierung ist sehr komplex: Die Gesetzes- und Verordnungsparagrafen haben sich, seit der Liberalisierung (1998) von 500 auf heute mehr als 10.000 verzwanzigfacht!

Erneuerbare werden zugunsten fossiler „Dinosaurier“ ausgebremst.

CO2-Reduktionsziele 2020 (40 %) werden verfehlt. Der Nationale Klimaschutzplan ist bisher wenig effektiv.

Das europäische Emissionshandelssystem EU-ETS war trotz einiger Anpassungen wenig erfolgreich. Erkannte und dringend notwendige Reformen scheiterten bisher am Widerstand der EU-Länder.

Die Wirtschaft ist nicht ihrer Bedeutung nach beim Klimaschutz/Energiewende gesetzlich eingebunden (siehe auch Pkt. 2. und 4)

zu 2. Ausbau Erneuerbare Energien

Der Ausbau der Erneuerbaren bleibt weit hinter dem Notwendigen zurück, insbesondere das EEG 2017 behindert den Ausbau: Der Ausbaupfad nach EEG §4 mit „Obergrenzen“ ist ein Rückfall in die Planwirtschaft. D.h., die kostengünstigste Energieerzeugung wird durch die Deckelung ausgebremst.

Mit diesem Ausbaupfad werden wir erst ca. 2150 den vollständigen Energiebedarf mit Regenerativen decken können.

Auch ein verzögerter Netzausbau ist kein Grund, den Ausbau der EE zu verzögern.

Die EEG-Umlage wird hauptsächlich von den Haushalten, der Kleinindustrie und GDH getragen. Die Industrie mit großem Energiebedarf wird aus „internationalen Wettbewerbsgründen“ von der Umlage befreit, profitiert jedoch als „Großeinkäufer“ von den durch die Regenerativen verursachten niedrigen Börsenpreisen.

zu 3. Ausbau des Eigenverbrauchs

Der Eigenverbrauch ist mit Steuern und Abgaben belastet und damit behindert.

zu 4. Verpflichtung der Wirtschaft
Der Endenergieverbrauch in D (2016) beträgt 9.152 PJ (entspricht 2542 TWh). Davon entfallen auf die 4 Sektoren: Industrie 28,2%, Verkehr 29,5%, Haushalte 26,2% und GDH (Gewerbe, Dienstleistungen, Handel) 16,2%. Der Wirtschaft sind davon fast 60% zuzuordnen: Industrie 28,2%, Verkehr ca.15%, und GDH 16,2%. D.h., die Wirtschaft ist damit auch der größte Verursacher für die CO2-Produktion.

Profit-Maximierungsziele haben klaren Vorrang vor Klimaschutz-/Energiewendezielen. Festgelegte Ziele und Vereinbarungen werden häufig nicht eingehalten (z.B. im Mobilitätsbereich).
Verlust von Arbeitsplätzen oder Verlagerung von Produktionsstandorten ins Ausland dienen als Drohkulisse.

Die aufgeführten Maßnahmen mit Begründungen wurden bei der Klausurtagung der AG 60plus-RLP am 22./23.10,2018 zusammengestellt und basieren auf der „Landauer Erklärung“, die gemeinsam mit Bundestags-/Landtagsabgeordneten und Vertretern der kommunalen Ebene sowie Energieexperten aus der Südpfalz beim Runden Tisch am 21.09.2018 verabschiedet wurden.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Bundestagsfraktion
Beschluss: Überwiesen an die Bundestagsfraktion
Text des Beschlusses:

Die Bedrohung der natürlichen Lebensgrundlagen für Menschen, Tiere und Pflanzen, durch den vom Menschen verursachten Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen für die Gesellschaft in der Gegenwart und der nahen Zukunft.

Auf dem Spiel steht die Überlebensgrundlage vieler Arten!

Wir alle, von der UN über die EU, den Bund, die Bundesländer, die Kommunen und die Wirtschaft bis hin zu den Bürgerinnen und Bürgern, sind verantwortlich für die Maßnahmenfindung und -umsetzung zum Klimaschutz und für die Energiewende, um die Bedrohung so gering wie möglich zu halten. Deshalb stellen wir folgende Forderungen:

  1. Klimaschutz/Energiewende-Gesetzgebung

Das neue EU-Gesetzespaket „Saubere Energie für alle Europäer“ vom Juni 2018 muss zügig in nationales Recht im Klimaschutzgesetz umgesetzt werden.

Der Klimaschutzplan muss effektiv gestalten und umgesetzt werden: Zielvereinbarungen mit Bundesländern abschließen, nationale CO2-Steuer z.B. nach Vorbild der Schweiz (Bonus-Malus-System) einführen.

Die Wirtschaft muss gesetzlich, entsprechend ihrer mengenmäßigen Bedeutung, zu mehr Klimaschutz/Energiewende verpflichtet werden. Um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, ist auf europäischer Ebene eine Lösung zu finden. Notwendig wäre eine weltweite Vereinbarung.

  1. Ausbau Erneuerbare Energien

Die Deckelung nach EEG §4 muss aus dem Gesetz gestrichen werden (Marktwirtschaft für EE herstellen!), weil sich die Wettbewerbsposition der Erneuerbaren (Wind, Sonne) ggü. den Fossilen umgekehrt hat, obwohl externe Kosten (Klimaschäden, Gesundheitsschäden etc.) noch nicht berücksichtigt sind.

Der Ausbaupfad muss quantitativ und qualitativ so entwickelt werden, dass der gesamte Energiebedarf zu 100 % aus Regenerativen gedeckt wird.

Die bestehenden Netze müssen optimiert werden, intelligentere und dezentrale Alternativen sind vorrangig zu realisieren.

Die EEG-Umlage muss auf alle Schultern verteilt werden. Es darf, wenn überhaupt, nur noch ganz wenige Ausnahmen geben. Der Ausbau der EE muss so gesteuert werden, dass Investitionen, Nutzen und Kosten sozialverträglich auf alle Schultern verteilt werden.

  1. Ausbau des Eigenverbrauchs
    Die Abgabenbelastung und die Bürokratie beim Eigenverbrauch sind zu eliminieren gemäß EU-Gesetzespaket „Saubere Energie für alle Europäer“ vom Juni 2018. Dabei soll es keine Deckelung auf 30 kWp geben.
  2. Verpflichtung der Wirtschaft
    Die Politik muss das Wohl der Allgemeinheit einfordern: „Eigentum verpflichtet“ GG Art. 14.

Der Gesetzgeber muss die Wirtschaft zu wirksamen Vereinbarungen mit Sanktionen drängen. Darüber hinaus muss auch die direkte Projekt-Förderung gestärkt werden, z.B. durch Ausbau der Mittelstandsinitiative Energiewende, die sich nicht auf Dialog, Beratung und Qualifizierung beschränken sollte. Ohne finanzielle Steuerungsanreize (direkte/steuerliche Förderung in Verbindung mit Abgaben) wird es in Industrie und Gewerbe keine nennenswerte Energiewende geben.

Beschluss-PDF: