2020/U/6 Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Energiewende: kommunale Ebene

Status:
Überweisung

Die Bedrohung der natürlichen Lebensgrundlagen für Menschen, Tiere und Pflanzen, durch den vom Menschen verursachten Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen für die Gesellschaft in der Gegenwart und der nahen Zukunft.

Auf dem Spiel steht die Überlebensgrundlage vieler Arten!

Wir alle, von der UN über die EU, den Bund, die Bundesländer, die Kommunen und die Wirtschaft bis hin zu den Bürgerinnen und Bürgern, sind verantwortlich für die Maßnahmenfindung und -umsetzung zum Klimaschutz und für die Energiewende, um die Bedrohung so gering wie möglich zu halten. Deshalb stellen wir folgende Forderungen:

  1. Ziele für den Klimaschutz und die Energiewende für die kommunale Ebene

Quantifizierte und verbindliche Zielwerte sind im Rahmen von Klimaschutzkonzepten für die Landkreise, Städte und Verbandsgemeinden mit Verabschiedung in den jeweiligen Parlamenten bis Ende 2019 festzulegen.

  1. Umsetzung der Klimaschutzkonzepte

In jeder VG/Stadt wird eine Stelle für das Klimaschutzmanagement eingerichtet und dauerhaft im Personalplan verankert. Der/die Klimaschutzmanager/in setzt die Maßnahmen zur Erreichung der Ziele um. Dabei soll die Methode des Energiesteckbriefes angewendet werden.

Forderung an die Landesebene: Klimaschutz ist als kommunale Pflichtaufgabe gesetzlich festzulegen.

Eine entsprechende finanzielle Ausstattung der Kommunen wird gefordert.

  1. Bürgerkampagne Wärme und Strom im Haushalt

Breitenwirksam und zielgruppenspezifisch angelegte Informationskampagnen: „Bewusstsein schaffen für die Notwendigkeit des Klimaschutzes und dabei kostengünstig und klimafreundlich wohnen“ in allen Kommunen (konzertierte Aktion).

  1. ÖPNV-attraktiver machen

Forderung an Land/Bund: Ertüchtigung des kommunalen/regionalen ÖPNV

Begründung:

zu 1. Ziele für den Klimaschutz und die Energiewende für die Kommunale Ebene

Es gib derzeit keine flächendeckenden Ziele für die Landkreise und VGs in RLP. Klimaschutzkonzepte gibt es nur dort, wo engagierte Bürgermeister und Parlamente sich dem Klimaschutz und der Energiewende annehmen.

zu 2. Umsetzung der Klimaschutzkonzepte

Es fehlen personelle Kapazitäten in den meisten Städten/VGs und Perspektiven zur Verstetigung des Klimaschutzmanagements.

zu 3. Bürgerkampagne Wärme und Strom im Haushalt

Das große Einsparpotenzial durch suffizienten und effizienten Umgang mit Wärme und Strom im

Privathaushalt ist kaum bekannt und wird deshalb kaum genutzt. Dies führt zu hohen Strom- bzw. Wärmeverbräuchen und den damit verbundenen Kosten.

zu 4. ÖPNV attraktiver machen

Die großen Potenziale zur Verlagerung von Verkehr auf die Bahn werden kaum genutzt.

Die aufgeführten Maßnahmen mit Begründungen wurden bei der Klausurtagung der AG 60plus-RLP am 22./23.10,2018 zusammengestellt und basieren auf der „Landauer Erklärung“, die gemeinsam mit Bundestags-/Landtagsabgeordneten und Vertretern der kommunalen Ebene sowie Energieexperten aus der Südpfalz beim Runden Tisch am 21.09.2018 verabschiedet wurden.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: SGK RLP
Beschluss: Überwiesen an die SGK RLP
Text des Beschlusses:

Überwiesen an die SGK RLP

Die Bedrohung der natürlichen Lebensgrundlagen für Menschen, Tiere und Pflanzen, durch den vom Menschen verursachten Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen für die Gesellschaft in der Gegenwart und der nahen Zukunft.

Auf dem Spiel steht die Überlebensgrundlage vieler Arten!

Wir alle, von der UN über die EU, den Bund, die Bundesländer, die Kommunen und die Wirtschaft bis hin zu den Bürgerinnen und Bürgern, sind verantwortlich für die Maßnahmenfindung und -umsetzung zum Klimaschutz und für die Energiewende, um die Bedrohung so gering wie möglich zu halten. Deshalb stellen wir folgende Forderungen:

  1. Ziele für den Klimaschutz und die Energiewende für die kommunale Ebene

Quantifizierte und verbindliche Zielwerte sind im Rahmen von Klimaschutzkonzepten für die Landkreise, Städte und Verbandsgemeinden mit Verabschiedung in den jeweiligen Parlamenten bis Ende 2019 festzulegen.

  1. Umsetzung der Klimaschutzkonzepte

In jeder VG/Stadt wird eine Stelle für das Klimaschutzmanagement eingerichtet und dauerhaft im Personalplan verankert. Der/die Klimaschutzmanager/in setzt die Maßnahmen zur Erreichung der Ziele um. Dabei soll die Methode des Energiesteckbriefes angewendet werden.

Forderung an die Landesebene: Klimaschutz ist als kommunale Pflichtaufgabe gesetzlich festzulegen.

Eine entsprechende finanzielle Ausstattung der Kommunen wird gefordert.

  1. Bürgerkampagne Wärme und Strom im Haushalt

Breitenwirksam und zielgruppenspezifisch angelegte Informationskampagnen: „Bewusstsein schaffen für die Notwendigkeit des Klimaschutzes und dabei kostengünstig und klimafreundlich wohnen“ in allen Kommunen (konzertierte Aktion).

  1. ÖPNV-attraktiver machen

Forderung an Land/Bund: Ertüchtigung des kommunalen/regionalen ÖPNV

Beschluss-PDF: