Der Landesparteitag möge beschließen:
Die SPD RLP setzt sich dafür ein, dass alle Ausbildungen pädagogischer und pflegerischer Berufe ein verpflichtendes Modul enthalten, dass die menschenrechtlichen Grundkenntnisse im Themenfeld LSBTI (Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans* und Inter*Personen) vermittelt auf der Grundlage von Gleichberechtigung und Gleichwertigkeit.
Es gibt vereinzelt Fortschritte in den letzten Jahren bei der Vermittlung menschenrechtlicher Grundkenntnis im Themenfeld LSBTI ( Coming- out; Nicht-Diskriminierungspolitik etc.)
Dies geschah im Wesentlichen auf freiwilliger Basis und erreichte daher vor allem die (teil) Kompetenten.
Entscheidend für die allgemeine Akzeptanz von LSBTI ist, dass Artikel 1 und 3 des Grundgesetzes für alle gelten, das bedeutet im pädagogischen und pflegerischen Bereich die Verpflichtung Gleichberechtigung und Gleichwertigkeit aller zu vertreten.
Hierzu ist eine Auseinandersetzung mit eigenen „Vorbehalten“ nötig. Dies geschieht am ehesten, wenn die menschenrechtlichen Grundkenntnisse im Themenfeld LSBTI verpflichtend für alle sind.
Die SPD RLP setzt sich dafür ein, dass alle Ausbildungen pädagogischer und pflegerischer Berufe ein verpflichtendes Modul enthalten, dass die menschenrechtlichen Grundkenntnisse im Themenfeld LSBTI (Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans* und Inter*Personen) vermittelt auf der Grundlage von Gleichberechtigung und Gleichwertigkeit.