2018/O/02 Antrag zum §10 Landesparteirat der Satzung der Landes SPD

Status:
geändert angenommen

Der Landesparteitag möge beschließen:

Paragraf 10 Abs.3 Ziff. C Landesparteirat der Satzung wird wie folgt geändert:
„Neu unter C: Den Vorsitzenden der Landesarbeitsgemeinschaften“ einfügen.
und die bisherige Ziffer C wird neu Ziffer D

unter Ziffer D „die Vorsitzenden ….. der anerkannten Arbeitsgemeinschaften…“ streichen.

Damit heißt die geänderte Fassung:

„(3) Der Landesparteirat setzt sich zusammen aus:

a.) 60 von den Unterbezirksparteitagen in geheimer Abstimmung zu wählenden Vertreterinnen und Vertretern. Die Zahl der auf jeden Unterbezirk entfallenden Vertreterinnen und Vertretern bzw. den Ersatzdelegierten richtet sich nach dem allgemeinen Schlüssel für die Errechnung der Delegiertenzahlen auf dem Landesparteitag, wobei jeder Unterbezirk mindestens ein Mandat erhält.

b.) Den Mitgliedern des Präsidiums.

c.) Den Vorsitzenden der Landesarbeitsgemeinschaften

d.) Mit beratender Stimme nehmen teil:

  • Die weiteren Mitglieder des Landesvorstandes,
  • Die rheinland-pfälzischen Mitglieder der SPD, die der Landesregierung oder der Bundesregierung angehören,
  • Der geschäftsführende Vorstand der SPD Landtagsfraktion
  • Die Mitglieder der Landesregierung welche der SPD Rheinland Pfalz angehören
  • Die rheinland-pfälzischen Mitglieder der SPD Bundestagsfraktion
  • Die rheinland-pfälzischen SPD Europaabgeordneten
  • Die Stellv. Vorsitzenden der anerkannten Arbeitsgemeinschaften der SPD auf Landesebene.
  • Der oder die Vorsitzende der SGK Rheinland Pfalz sowie deren Geschäftsführer/in
  • Der oder die Vorsitzende des Betriebsrates der SPD Rheinland Pfalz“
Begründung:

Die Arbeitsgemeinschaften haben innerhalb der SPD eine wesentliche Funktion. Sie nehmen besondere Aufgaben in Partei und Öffentlichkeit wahr und stehen als Bindeglied zu den gesellschaftlichen Gruppen, die sich in den politischen Bereichen engagieren, für die die Arbeitsgemeinschaften in der SPD zuständig sind. Die Arbeitsgemeinschaften bieten die Möglichkeit, die unterschiedlichsten Schichten und Gruppen der Gesellschaft anzusprechen, sie verfügen über Kompetenz und Kontakte in diese Bereiche. Nach den Grundsätzen der Partei sollen die Arbeitsgemeinschaften durch ihre Tätigkeit Einfluss auf die politische Willensbildung nehmen. Aus diesem Grunde ist ihnen auch das Stimmrecht durch ihre Vorsitzenden im Landesparteirat zu gewähren und die Satzung entsprechend zu ändern.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Version der Antragskommission
Version der Antragskommission:

Siehe Empfehlung der Antragskommission:

Antrag 2018/O/01

Beschluss: Annahme in der Fassung der Antragskommission
Text des Beschlusses:

Wir schlagen die Einsetzung einer Kommission zur Modernisierung der Satzung und Erarbeitung neuer Konzepte der Beteiligung vor. Der Kommission sollen neben Vertreterinnen und Vertreter des Landesvorstandes auch Mitglieder der antragsberechtigten Gliederungen angehören. Sie wird bis zum nächsten ordentlichen Landesparteitag einen breiten Diskussionsprozess in Gang setzen und dann einen entsprechenden Vorschlag vorlegen.

Beschluss-PDF: