2022/GS/2 Verbesserung der land- und hausärztlichen Versorgung

Status:
Überweisung

Die räumlich und zeitlich angemessene Versorgung von Patient*innen durch Haus-, Land- und Fachärzt*innen soll landesweit gesichert und verbessert werden. Dabei sollen bevorzugt medizinische Versorgungszentren (MVZ) durch Kommunen eingerichtet und getragen werden.

Begründung:

Immer mehr Arztpraxen werden altersbegingt aufgegeben. Nachfolger*innen fehlen oft. Die Hausärztliche Versorgung sollte grundsätzlich verbessert werden, nicht nur auf dem Land. Ein Arztwechsel ist auch in Städten fast unmöglich. Die Praxen sind voll, es können keine zusätzlichen Patient*innen mehr aufgenommen werden. Durch den Mangel an Ärtz*innen wird die vermeintliche „Freie Arztwahl“ durch die Hintertür ausgehebelt. Und das nicht nur für Hausärzt*innen, sondern auch für Facharztpraxen. Es muss eine bessere Versorgungslage geschaffen werden. Konkurrenz belebt das Geschäft und kann zu einer qualitativen Verbesserung der Behandlung führen. Ein großes Angebot an Hausärzt*innen in den Städten kann für Allgemeinmediziner auch ein Anreiz sein, aufs Land auszuweichen, zusätzlich zur „Landarztquote“. Wenn nicht, muss der bisherige Weg der Landarztquote konsequent fortgesetzt und intensiviert werden. Kommunal geführte „Ärztehäuser“ können zur Verbesserung der ländlichen Versorgung beitragen. Die Ärzt*innen tragen durch Angestelltenverhältnis kein finanzielles Risiko, haben feste Arbeitszeiten und dadurch auch ein familienfreundlicheres Arbeitsumfeld.

Dabei geht es nicht nur um die Versorgung mit Hausärzt*innen. Auch Fachärzt*innen können so für den ländlichen Raum gewonnen werden.
Die Vernetzung der Haus- und Fachärzte schafft Synergien, die natürlich den Patient*innen zugutekommen.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Bundesparteitag, Bundestagsfraktion, Landtagsfraktion
Beschluss: Überweisung an Bundesparteitag, Bundeskonvent, Bundestagfraktion und Landtagsfraktion
Text des Beschlusses:

Die räumlich und zeitlich angemessene Versorgung von Patient*innen durch Haus-, Land- und Fachärzt*innen soll landesweit gesichert und verbessert werden. Dabei sollen bevorzugt medizinische Versorgungszentren (MVZ) durch Kommunen eingerichtet und getragen werden.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Der Antrag wurde am 28.07.2022 weitergeleitet.