2022/GS/3 Erreichbarkeit von Krankenhäusern garantieren, ländlichen Raum nicht benachteiligen

Status:
Überweisung

Die Erreichbarkeit eines Krankenhauses innerhalb von 30 Minuten muss gesetzlich festgeschrieben werden. Die Distanz zur nächsten Notaufnahme darf höchstens 50 Kilometer betragen. In sehr strukturschwachen Regionen muss unter Zuhilfenahme von Rettungshubschraubern Abhilfe geschaffen werden. Jedes Krankenhaus muss „Kerndisziplinen“ abdecken (Innere, Unfall-/Chirurgie, Intensivmedizin, Geburtsstationen und Stroke Unit).

Begründung:

Die Versorgung an Krankenhäusern in unserer Region ist noch gewährleistet. Dies muss allerdings auch so bleiben. Der im vergangenen Jahr heiß diskutierten Studie der Bertelsmann-Stiftung zufolge wäre es sinnvoll, die Hälfte aller deutschen Kliniken zu schließen und statt Quantität auf wenige sehr gut ausgestattete Kliniken zu setzen. Diesen Empfehlungen zu folgen wäre, vor allem für ländliche Regionen, ein Bärendienst. Die Unvergleichbarkeit der Infrastruktur von ländlichen bzw. urbanen Räumen lässt die garantierte Erreichbarkeit eines Krankenhauses innerhalb von maximal 30 Minuten nicht zu. Mehr als 50 km Entfernung zur nächsten Notaufnahme sind im Notfall eine Frage von Leben und Tod und für uns nicht verhandelbar. Auch in strukturschwachen Gebieten muss die schnelle Erreichbarkeit gewährleistet sein, z. B. durch die lokale Stationierung von Rettungshubschraubern. Durch weite Wege ist es gerade für ältere Menschen oft schwer, ihre Angehörigen im Krankenhaus zu besuchen. In der Folge vereinsamen die Patientinnen und Patienten während Ihres Aufenthalts im Krankenhaus. Diese Entwicklung ist derzeit in Klinken zu beobachten, die aufgrund von Zugangsbeschränkungen aufgrund von Corona den Besuch Angehöriger untersagen. Als Folge dieser Vereinsamung ist der Genesungsverlauf beeinträchtigt, was wiederrum mit einer Kostensteigerung verbunden ist. Auch fordern wir, dass das „normale“ Krankenhaus alle gängigen Disziplinen abdecken können muss, also beispielsweise Innere, (Unfall-)Chirurgie, Intensiv, Geburtsstation und Stroke Unit. Weniger oft benötigte Disziplinen wie beispielsweise HNO, Augen- oder auch Hautkliniken können ein größeres Einzugsgebiet abdecken.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Bundesparteitag, Bundestagsfraktion, Landtagsfraktion
Beschluss: Überweisung an Bundesparteitag, Bundeskonvent, Landtagsfraktion und Bundestagsfraktion
Text des Beschlusses:

Die Erreichbarkeit eines Krankenhauses innerhalb von 30 Minuten muss gesetzlich festgeschrieben werden. Die Distanz zur nächsten Notaufnahme darf höchstens 50 Kilometer betragen. In sehr strukturschwachen Regionen muss unter Zuhilfenahme von Rettungshubschraubern Abhilfe geschaffen werden. Jedes Krankenhaus muss „Kerndisziplinen“ abdecken (Innere, Unfall-/Chirurgie, Intensivmedizin, Geburtsstationen und Stroke Unit).

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Der Antrag wurde am 28.07.2022 weitergeleitet.