2022/A/5 Sozialversicherung stärken - Arbeitgeber gerechter beteiligen

Status:
Überweisung

Unser Sozialversicherungssystem wird von Jahr zu Jahr mehr gefordert. Deshalb ist eine ausreichende Finanzierung sicher zu stellen. Im Rahmen einer Reform der Sozialversicherungssysteme muss diese finanziell gestärkt werden. Deshalb sind die SPD Gremien und –Gliederungen mit ihren Mandatsträger:innen aufgefordert, nachfolgende Vorschläge aufzunehmen und entsprechende Gesetzesinitiativen zu starten. Insbesondere ist:

  • die Höhe des bisherigen paritätischen Arbeitgeberbeitrages für die Renten,- Arbeitslosen und Krankenversicherung künftig im Bereich des Niedriglohnsektors mindestens an den der Branche auszurichten.
Begründung:

Wir wollen Sicherheit und sichere Sozialversicherungssysteme, die im Fall von Krankheit oder Pflegebedürftigkeit eine gute Versorgung ermöglichen. Dazu bedarf es einer gerechten Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme. Gerade im Niedriglohnbereich werden Arbeitgeber, die Lohndumping betreiben, noch zusätzlich durch die paritätische Beitragszahlung entlastet. Diese Situation führt zu erheblichem Schaden für die Sozialversicherungssysteme. Außerdem erhalten diese Lohndumper auch noch finanzielle Vorteile durch geringere Beitragszahlungen gegenüber Arbeitgebern, die auf Normalarbeitsverhältnisse setzen und tarifliche bzw. faire Entgelte bezahlen. Eine höhere, mindestens auf Branchenniveau ausgerichtete Beitragszahlung der Arbeitgeber für Beschäftigte im Niedriglohnbereich wäre ein Weg, die Sozialversicherungs-kassen längerfristig zu stärken und zu stabilisieren.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Bundesparteitag, Bundestagsfraktion
Beschluss: Überweisung an den Bundesparteitag und die Bundestagsfraktion
Text des Beschlusses:

Unser Sozialversicherungssystem wird von Jahr zu Jahr mehr gefordert. Deshalb ist eine ausreichende Finanzierung sicher zu stellen. Im Rahmen einer Reform der Sozialversicherungssysteme muss diese finanziell gestärkt werden. Deshalb sind die SPD Gremien und –Gliederungen mit ihren Mandatsträger:innen aufgefordert, nachfolgende Vorschläge aufzunehmen und entsprechende Gesetzesinitiativen zu starten. Insbesondere ist:

  • die Höhe des bisherigen paritätischen Arbeitgeberbeitrages für die Renten,- Arbeitslosen und Krankenversicherung künftig im Bereich des Niedriglohnsektors mindestens an den der Branche auszurichten.
Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Der Antrag wurde am 31.08.2022 nach Beschluss durch den Landesparteirat am 30.08.2023 weitergeleitet.