Der Landesparteitag möge beschließen:
Paragraf 12 Arbeitsgemeinschaften, Projektgruppen und Foren der Satzung wird wie folgt geändert:
Neu Absatz 3 einfügen:
Je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Arbeitsgemeinschaften gehören dem Vorstand der jeweiligen Parteigliederung bzw. des regionalen Zusammenschlusses an. Sie können nur auf Vorschlag der jeweiligen Arbeitsgemeinschaft gewählt werden.
Die Arbeitsgemeinschaften haben Antrags- und Personalvorschlagsrecht zu den Mitgliederversammlungen, Konferenzen oder Parteitagen der jeweiligen Gliederung.
Die Arbeitsgemeinschaften haben innerhalb der SPD auf jeder Ebene eine wesentliche Funktion. Sie nehmen besondere Aufgaben in Partei und Öffentlichkeit wahr und stehen als Bindeglied zu den gesellschaftlichen Gruppen, die sich in den politischen Bereichen engagieren, für die die Arbeitsgemeinschaften in der SPD zuständig sind. Die Arbeitsgemeinschaften bieten die Möglichkeit, die unterschiedlichsten Schichten und Gruppen der Gesellschaft anzusprechen, sie verfügen über Kompetenz und Kontakte in diese Bereiche. Nach den Grundsätzen der Partei sollen die Arbeitsgemeinschaften durch ihre Tätigkeit Einfluss auf die politische Willensbildung nehmen. Aus diesem Grunde ist ihnen auch die Beteiligung durch einen ihrer Vertreter oder Vertreterinnen im Vorstand der jeweiligen Parteigliederung bzw. des regionalen Zusammenschlusses zu gewähren und die Satzung entsprechend zu verändern.
Siehe Empfehlung der Antragskommission:
Antrag 2018/O/01
Wir schlagen die Einsetzung einer Kommission zur Modernisierung der Satzung und Erarbeitung neuer Konzepte der Beteiligung vor. Der Kommission sollen neben Vertreterinnen und Vertreter des Landesvorstandes auch Mitglieder der antragsberechtigten Gliederungen angehören. Sie wird bis zum nächsten ordentlichen Landesparteitag einen breiten Diskussionsprozess in Gang setzen und dann einen entsprechenden Vorschlag vorlegen.