2022/A/7 Minijobreform jetzt!

Status:
Überweisung

Die vor kurzem beschlossene Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ist begrüßenswert, war sie doch längst überfällig. Gleichzeitig sieht allerdings das „Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn“ vor, dass die Grenzen, bis zu denen die sogenannten Minijobs ohne Sozialabgabenpflicht möglich sind, dynamisch steigen. Die geplante Ausweitung der Geringfügigkeitsgrenze auf 520 € bedeutet mehr Minjobs, die kaum soziale Sicherheit für die Beschäftigten bieten.
Die vergangenen zwei Jahre der Pandemie haben gezeigt, wie im Ernstfall gerade die geringfügig Beschäftigten ohne sozialen Schutz vor Arbeitslosigkeit und Anspruch auf Krankengeld betroffen waren. Mehrere Studien haben nachweisen können, dass der gesetzliche Mindestlohn bei geringfügig Beschäftigten häufiger umgangen wird. Auch ist mittlerweile deutlich, dass Minijobs keine Brückenfunktion in Richtung einer sozialversicherungspflichtigen (Vollzeit-)Beschäftigung haben.
Stattdessen stellen sie oft genug eine Falle dar, aus der die geringfügig Beschäftigten durch Dequalifizierungseffekte nicht oder nur schwer in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wechseln können. Die Anhebung und Dynamisierung der Minijobgrenze ist ein gleichstellungspolitischer Rückschritt und verstärkt Fehlanreize, statt sie zu überwinden.
Wir erwarten von einer sozialdemokratisch geführten Regierung ein entschlossenes Handeln, um die bestehenden Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen, die ungleiche Verteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit, die fehlende Absicherung insbesondere im Alter für Frauen zu überwinden.
Wir fordern eine Reform, die geringfügiger Beschäftigung soziale Sicherheit und langfristige Stabilität gibt!
Wir fordern die Bundesregierung und den Bundesarbeitsminister auf, diese geplante Ausweitung der Minijobgrenze gekoppelt an die Dynamisierung des Mindestlohns zu stoppen!
Stattdessen sind entsprechend der Beschlusslage der SPD Minijobs in die Systeme der sozialen Sicherung zu überführen und ist die längst überfällige Minijobreform endlich – wie im Wahlprogramm beschlossen – anzugehen!

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Bundesparteitag, Bundestagsfraktion
Beschluss: Überweisen an Bundesparteitag, Bundeskonvent und Bundestagsfraktion
Text des Beschlusses:

Die vor kurzem beschlossene Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ist begrüßenswert, war sie doch längst überfällig. Gleichzeitig sieht allerdings das „Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn“ vor, dass die Grenzen, bis zu denen die sogenannten Minijobs ohne Sozialabgabenpflicht möglich sind, dynamisch steigen. Die geplante Ausweitung der Geringfügigkeitsgrenze auf 520 € bedeutet mehr Minjobs, die kaum soziale Sicherheit für die Beschäftigten bieten.
Die vergangenen zwei Jahre der Pandemie haben gezeigt, wie im Ernstfall gerade die geringfügig Beschäftigten ohne sozialen Schutz vor Arbeitslosigkeit und Anspruch auf Krankengeld betroffen waren. Mehrere Studien haben nachweisen können, dass der gesetzliche Mindestlohn bei geringfügig Beschäftigten häufiger umgangen wird. Auch ist mittlerweile deutlich, dass Minijobs keine Brückenfunktion in Richtung einer sozialversicherungspflichtigen (Vollzeit-)Beschäftigung haben.
Stattdessen stellen sie oft genug eine Falle dar, aus der die geringfügig Beschäftigten durch Dequalifizierungseffekte nicht oder nur schwer in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wechseln können. Die Anhebung und Dynamisierung der Minijobgrenze ist ein gleichstellungspolitischer Rückschritt und verstärkt Fehlanreize, statt sie zu überwinden.
Wir erwarten von einer sozialdemokratisch geführten Regierung ein entschlossenes Handeln, um die bestehenden Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen, die ungleiche Verteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit, die fehlende Absicherung insbesondere im Alter für Frauen zu überwinden.
Wir fordern eine Reform, die geringfügiger Beschäftigung soziale Sicherheit und langfristige Stabilität gibt!
Wir fordern die Bundesregierung und den Bundesarbeitsminister auf, diese geplante Ausweitung der Minijobgrenze gekoppelt an die Dynamisierung des Mindestlohns zu stoppen!
Stattdessen sind entsprechend der Beschlusslage der SPD Minijobs in die Systeme der sozialen Sicherung zu überführen und ist die längst überfällige Minijobreform endlich – wie im Wahlprogramm beschlossen – anzugehen!

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Der Antrag wurde am 28.07.2022 weitergeleitet.