2022/G/4 Schulen personell besser ausstatten

Status:
Überweisung

Die Schulen in Rheinland-Pfalz müssen mit ausreichend Personal ausgestattet werden, um ihrem Bildungsauftrag in allen Bereich voll umfänglich gerecht werden zu können. Dazu hat die jetzige Landesregierung mit einer Versorgung nahe 100% einen sehr wichtigen Beitrag geleistet. Damit Rheinland-Pfalz auch in Zukunft in der Bildung einen Spitzenplatz belegt, muss die Versorgung in den nächsten Jahren schrittweise auf 105 % des laut Frühjahresstatistik (Schuljahr 2019/2020) veranschlagten Personalbedarf angehoben werden.

Begründung:

Schulen brauchen eine Personaldecke, die auch temporäre Ausfälle des Schulpersonals kompensieren kann. Die derzeit bereits in Bezug auf die strukturelle Versorgung erreichte Quote von nahezu 100% sollte in Zukunft auch die temporäre Abwesenheit von Lehrkräften und Schulpersonal durch Krankenstand, Fort- und Weiterbildung und sonstigen schulorganisatorischen Notwendigkeiten berücksichtigen. Rechnet man all diese Faktoren mit ein, sind Schulen in RLP noch nicht ausreichend versorgt.
Dadurch kommt es an Schulen zu Unterrichtsausfall, Gruppen- und Kurszusammenlegung, Überschreitung der Klassenmesszahl, Streichungen und Kürzungen im Unterrichtsangebot und im außerunterrichtlichen Angeboten, wie etwa der Ganztagsbetreuung, Förderung, Sprachkurse, Arbeitsgemeinschaften, Schulsozialarbeit und der Inklusion.
Genau wie im Bereich der Pflege und Betreuung kann auch im Schulbetrieb Arbeit nicht verschoben und später abgearbeitet werden, wenn Lehrkräfte fehlen. Unterricht muss immer tagesaktuell stattfinden, egal wie hoch der Krankenstand ist. Um dem zu begegnen, stellt für fast jede Schule in RLP das permanente Einfordern von unbezahlten Überstunden und Mehrarbeit von Lehrkräften eine tragende Säule im Schulbetrieb dar. Eine Vertretungsreserve ist bisher noch nicht vorgesehen. Diese muss in Form eines Überhangs von 5% in der Personalisierung dringend geschaffen werden und ist Kern dieses Antrags.

  • Dadurch kann die Unterrichtsqualität deutlich gesteigert werden.
  • Vertretungsunterricht im Fall der Erkrankung einer Lehrkraft kann überwiegend echter Unterricht und nicht bloß Notbetreuung sein. Vertretungsunterricht, der aus Personalnot nur aus einer Beaufsichtigung besteht, ist de facto Unterrichtsausfall, wird aber in der Schulstatistik bisher nicht als solcher erfasst.
  • Der Schulbetrieb und die Unterrichtsqualität dürfen nicht davon abhängig sein, dass Lehrkräfte bereit sind, permanent unbezahlte Überstunden und Mehrarbeit zu leisten, weil es keine personellen Reserven gibt. Dies ist auch eine der Ursachen für die große Zahl an Lehrkräften, die mit einem Burn-Out-Syndrom oder anderen gesundheitlichen Problemen frühzeitig aus dem Dienst ausscheiden.
  • Bisher werden Überstunden und Mehrarbeit nur in sehr seltenen Fällen durch Bezahlung oder Freizeit ausgeglichen. In der Regel verfallen sie nach Monatsende.
  • Die Umsetzung der Inklusion droht an Schulen zu scheitern, weil die dafür notwendigen personellen Ressourcen noch unzureichend sind.
Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Landtagsfraktion
Beschluss: Überweisung an Landtagsfraktion
Text des Beschlusses:

Die Schulen in Rheinland-Pfalz müssen mit ausreichend Personal ausgestattet werden, um ihrem Bildungsauftrag in allen Bereich voll umfänglich gerecht werden zu können. Dazu hat die jetzige Landesregierung mit einer Versorgung nahe 100% einen sehr wichtigen Beitrag geleistet. Damit Rheinland-Pfalz auch in Zukunft in der Bildung einen Spitzenplatz belegt, muss die Versorgung in den nächsten Jahren schrittweise auf 105 % des laut Frühjahresstatistik (Schuljahr 2019/2020) veranschlagten Personalbedarf angehoben werden.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Der Antrag wurde am 13.09.2023 nach Beschluss durch den Landesparteirat am 12.09.2023 weitergeleitet.