2022/S/1 Anschnallpflicht für Kindergartenkinder im Bus

Status:
Überweisung

Wir fordern, dass für alle Kinder, die eine Kita besuchen, eine generell Anschnallpflicht im Linienverkehr eingeführt werden soll.
Diese Kinder der Altersgruppe Ü3 können Gefahren nicht einschätzen und benötigen die Sicherheit im Bus. Es muss eine Ausstattung aller eingesetzten Busse mit Sicherheitsgurten geben, nicht nur bei neu zugelassenen Bussen, auch Linienbusse, die zurzeit noch keine Gurte haben, müssen verpflichtend nachgerüstet werden. Wenn zurzeit auch neuere Reisebusse, die bereits Anschnallgurte haben, eingesetzt werden, werden diese nicht genutzt, weil keine Verpflichtung zum Anschnallen der Kinder besteht. Die Gefahr für Leib und Leben der Kinder ist hier mindestens genauso hoch einzuschätzen, wie im PKW. Eine Einführung der Anschnallpflicht auch außerhalb des PKWs ist eine Notwendigkeit. Die Sicherheit im Straßenverkehr geht vor und eine Änderung des Paragraphen § 21a StVO muss zwingend erfolgen.

Begründung:

Seit 1976 gibt es in Deutschland die Anschnallpflicht. Diese wurde für Fahrten im Auto Pflicht. Seit dem 1. Oktober 1999 müssen sich auch Gurte in Bussen befinden. Eine Nachrüstung für schon zugelassene Busse gab es damals nicht.
Es muss eine Veränderung der StVO und eine entsprechende Anpassung der Ausstattung der Busse vorgenommen werden. Auch wenn die Bundesregierung die Anschnallpflicht immer wieder auf die Kommunen abwälzt, so sollte die SPD eine Vorreiterrolle übernehmen und eine solche Pflicht einfordern.
Gerade mit dem neuen Kitagesetz besuchen immer mehr Kinder einen Kindergarten. Gerade im ländlichen Raum müssen die meisten Kinder eine Kita in einem anderen Ort, als dem Heimatort besuchen.
Hier muss der Weg oftmals mit dem ÖPNV zurückgelegt werden. Dabei ist es nicht angeschnallt! Würde das Kind im Auto zur Kita gebracht, müsse es im Kindersitz sitzen und angeschnallt sein. Für den Bus gilt dies nicht. Es darf keine Unterscheidung geben, denn für Kinder sind klare Regeln wichtig „Anschnallen egal ob Bus oder Auto“.
Darüber hinaus ist die Gefahr der Verletzungen bei plötzlichen Bremsmanövern oder gar Unfällen im Bus mindestens genauso hoch für die Kinder einzuschätzen als im PKW.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Landtagsfraktion
Beschluss: Überweisung an Landtagsfraktion
Text des Beschlusses:

Wir fordern, dass für alle Kinder, die eine Kita besuchen, eine generell Anschnallpflicht im Linienverkehr eingeführt werden soll.
Diese Kinder der Altersgruppe Ü3 können Gefahren nicht einschätzen und benötigen die Sicherheit im Bus. Es muss eine Ausstattung aller eingesetzten Busse mit Sicherheitsgurten geben, nicht nur bei neu zugelassenen Bussen, auch Linienbusse, die zurzeit noch keine Gurte haben, müssen verpflichtend nachgerüstet werden. Wenn zurzeit auch neuere Reisebusse, die bereits Anschnallgurte haben, eingesetzt werden, werden diese nicht genutzt, weil keine Verpflichtung zum Anschnallen der Kinder besteht. Die Gefahr für Leib und Leben der Kinder ist hier mindestens genauso hoch einzuschätzen, wie im PKW. Eine Einführung der Anschnallpflicht auch außerhalb des PKWs ist eine Notwendigkeit. Die Sicherheit im Straßenverkehr geht vor und eine Änderung des Paragraphen § 21a StVO muss zwingend erfolgen.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Der Antrag wurde am 18.10.2023 nach Beschluss durch den Landesparteirat am 17.10.2023 weitergeleitet.