Mehr Wohnungsbau, weniger Einfamilienhäuser!
Beim Ausweisen neuer Wohnbaugebiete muss vor der Genehmigung des Bebauungsplans erst durch die Behörden geprüft werden, wie hoch der Wohndruck ist.
Sollte dieser zu hoch sein, wird der Bebauungsplan nur genehmigt, wenn in diesem eine Bebauung geplant ist, die nicht aus reinen Ein- und Zweifamilienhäusern besteht.
Bei der Bemessung des Wohndrucks muss zuallererst der Wohndruck der Gemeinde/Stadt sowie an zweiter Stelle der Wohndruck der benachbarten Gemeinden/Städte berücksichtigt werden.
Der Mindestprozentsatz an Wohnungsbau muss gestaffelt nach Stärke des Wohndrucks festgesetzt werden. Nur wenn nachweislich kein Wohndruck in der entsprechenden Gemeinde/Stadt sowie um diese herum herrscht, sollten Neubaugebiete aus Ein- und Zweifamilienhäusern erlaubt werden.
In Deutschland steigt der Wohndruck immer weiter an – nicht nur in den großen Städten, sondern auch um diese herum. Dieser Druck breitet sich immer weiter ins ländliche Gebiet aus, woraufhin viele Gemeinden, Kleinstädte aber auch die Großstädte Neubaugebiete ausweisen. Jedoch bestehen diese Neubaugebiete oft aus Baugebieten mit Ein- und Zweifamilienhäusern. Diese Häuser können sich dann wiederum nur einige wenige Gutverdienende leisten.
Alle anderen, die Jungen und Alten, die Alleinerziehenden und die Menschen aus dem Niedriglohnsektor müssen weiter verzweifelt nach Wohnraum suchen und werden oft gezwungen, immer weiter raus aus der Stadt zu ziehen und lange Arbeitswege in Kauf zu nehmen. Die Folgen sind uns alle klar.
Es ist notwendig, dass wir mehr Wohnraum schaffen. Nur effizient genutzter Wohnraum verhindert großflächige Versiegelungen, da durch Ein- und Zweifamilienhäuser deutlich mehr Fläche für Infrastruktur pro Kopf versiegelt wird. Mit mehr Wohnungen entsteht auf kleinerer Fläche pro Kopf gleich viel Wohnraum.
In Zeiten der aktuellen Klimakrise zählt jeder Quadratmeter der eingespart und der Natur erhalten bleiben kann.
Mehr Wohnungsbau, weniger Einfamilienhäuser!
Beim Ausweisen neuer Wohnbaugebiete muss vor der Genehmigung des Bebauungsplans erst durch die Behörden geprüft werden, wie hoch der Wohndruck ist.
Sollte dieser zu hoch sein, wird der Bebauungsplan nur genehmigt, wenn in diesem eine Bebauung geplant ist, die nicht aus reinen Ein- und Zweifamilienhäusern besteht.
Bei der Bemessung des Wohndrucks muss zuallererst der Wohndruck der Gemeinde/Stadt sowie an zweiter Stelle der Wohndruck der benachbarten Gemeinden/Städte berücksichtigt werden.
Der Mindestprozentsatz an Wohnungsbau muss gestaffelt nach Stärke des Wohndrucks festgesetzt werden. Nur wenn nachweislich kein Wohndruck in der entsprechenden Gemeinde/Stadt sowie um diese herum herrscht, sollten Neubaugebiete aus Ein- und Zweifamilienhäusern erlaubt werden.