2022/U/4 Klimaneutrales Rheinland-Pfalz bis 2040 Umsetzungsoffensive - Umsetzen, handeln, tun: Jetzt!

Status:
Überweisung

Die Zeit des Redens ist vorbei. Die Zeit der Abwägung muss einhergehen mit einer Zeit des Handelns. Klimaneutralität fällt nicht vom Himmel. Klimaneutralität ist harte Arbeit. Wir müssen noch Viele überzeugen und wir müssen noch einige Hürden nehmen, von denen wir die meisten noch nicht kennen. Umso wichtiger und dringlicher ist es, jetzt anzufangen und zu handeln. Denn für viele Herausforderungen gibt es bereits praktikable Lösungen. Trotz des Koalitionsvertrages von RLP (2021) mit seinen umfassenden Kapiteln zum Naturschutz, Klimaschutz und zur Energiewende mit den entsprechenden sozialen Themen, ist es bisher nicht gelungen, die notwendige Fahrt aufzunehmen. Deshalb ist vor allem im Lichte

  • des Überfalls von Russland auf die Ukraine und der damit entstandenen Energiekrise durch die Energieabhängigkeit von Russland,
  • der schnelleren Erderwärmung > 1,5° (Weltorganisation für Metereologie (WMO, 10.05.2022)),
  • der nicht akzeptablen viel zu geringen Zubauraten der Erneuerbaren in D und RLP gemäß Koalitionsvertrag

eine Notwendigkeit in „die Gänge“ zu kommen, die keines Appells mehr bedarf.
Es wird im Antrag nicht mehr umfassend auf den Klimaschutz und die Energiewende eingegangen, sondern nur die dringend notwendigen Maßnahmen aufgelistet. Diese betreffen alle Ebenen der öffentlichen Hand: angefangen von der Europäischen Union (EU), über die Bundesrepublik Deutschland (Bund) und das Bundesland Rheinland-Pfalz (RLP) bis hin zu den Kommunen (Kom).
Die aufgeführten Maßnahmen sind mit den entsprechenden Abkürzungen gekennzeichnet, und müssen bei den zuständigen Adressaten eingespeist und angestoßen werden.
Grundsatz (BMWK): „Die Nutzung erneuerbarer Energien liegt im überragenden öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit.“

Der SPD-RLP-Arbeitskreis „Erneuerbare Energien-Energiewende-Wärmewende“ hat hierzu einen Antrag erarbeitet, den die AG 60plus-RLP übernommen hat:

1. Energieeinsparung vorantreiben (für RLP: von 178 TWh in 2018 auf 100 TWh in 2040)

  • Einsparungen durch Effizienzsteigerung (technische Innovationen)
    Wärmewende;
    kommunale Energieversorgungs- und Wärmeplanung in städtischen Quartieren und dörflichen Regionen muss beschleunigt werden (Kom):
    Dämmung und Wärmepumpe als Heizsystem zur Regel machen und mit degressiver Förderung den Wärmemarkt stimulieren (Bund)
    -> Preisreduktion; bei Heizungserneuerung fossile durch erneuerbare Heizsysteme ersetzen; in Bebauungsplänen nur noch emissionsfreie bzw. klimaneutrale Heizsysteme zulassen; erneuerbare Wärmenetze auch z.B. mit Holzschnitzel, wo wirtschaftlich vorteilhaft, ausbauen;
    Mobilitätswende;
    Umstieg vom Verbrenner-Auto auf E-Auto (Akku); mit degressiver Förderung den E-Automarkt stimulieren  -> Preisreduktion; Zulassung für Verbrenner-Autos soll 2035 beendet werden. Keine staatliche Förderung für, auch langfristig, unwirtschaftliche Technologien (Wasserstoff, synthetische Kraftstoffe) im PKW-Bereich.
      • Einsparung durch Suffizienz „Gut leben statt viel zu haben“ (Bund, RLP);
        Aufklärungskampagne starten um über Verhaltensänderungen im täglichen Leben;
        Energie/Ressourcen einzusparen (Beispiele: Routine-Besprechungen als Videokonferenzen gestalten, Raumtemperatur senken, weniger Nahrungsmittel wegwerfen).

      2. Ausbau der Erneuerbaren forcieren

      • Ausbaupfad (RLP).
        Der Ausbaupfad für die Erneuerbaren muss so gestaltet werden, dass mit dem entsprechenden Erneuerbaren-Energiemix bis 2040 die benötigte Energie von 100 TWh/a für RLP gewährleistet wird. Dabei muss der Fokus auf Windkraft und Photovoltaik liegen. Der bisherige Zubau ist viel zu gering (Ist-Stand Mai 2022): Wind: Soll = 500 MW/a; Ist = 36MW; Abweichung (anteilig) = -80%. PV: Soll = 500 MW/a; Ist = 105 MW; Abweichung (anteilig) = -44%. PV-Freiflächenanlagen müssen wie Windräder privilegiert werden. Für Windräder und PV-Freiflächenanlagen müssen dringend, die im Koalitionsvertrag festgelegten Landesflächen (2 %) identifiziert und freigegeben werden.
      • Fertigungsstätten, Montagepersonal (EU, Bund, RLP)
        Es braucht bei den Erneuerbaren (PV-Module etc.) wieder mehr Fertigungsstätten in RLP, D und der EU, um einerseits weniger abhängig von Lieferländern aus Fernost zu sein und andererseits die Wertschöpfung wieder in unser Land, bzw. die EU zu bringen. Für die Montage von PV-Anlagen und Windrädern müssen sehr viele Fachkräfte angeworben, umgeschult und ausgebildet werden.

      Zu diesen Themen sind entsprechende Programme zu entwickeln.

      3. Energie-Versorgungssicherheit garantieren

      • mengenmäßige Versorgungssicherheit (EU, Bund, RLP)
        Mit dem Ausbau der Erneuerbaren muss EU, D, und RLP bilanziell autark werden (siehe 2.). Keine dauerhaften, geopolitischen Abhängigkeiten mehr zulassen.
      • zeitliche Versorgungssicherheit (EU, Bund)
        Um das notwendige Gleichgewicht zwischen Verbrauch und Erzeugung bei den volatilen Erneuerbaren sicherzustellen, muss dringend für die verschiedenen Zeitintervalle (Sekunden – Stunde, Stunde – Tag und Tage – saisonal) ein Energie-Management-System mit Regelkraftwerken und Energiespeichern entwickelt und gebaut werden.
      • Dezentrale Energieversorgung – Energiewabensystem (Bund, RLP, Kom)
        Die Energieversorgung muss möglichst dezentral in Form eines Energiewabensystems aufgebaut sein. Dabei sollen die Wabenzellen möglichst bilanziell autark sein. Bei Energiedefiziten oder -überschüssen erfolgt ein Ausgleich zu den Nachbarwabenzellen.

      4. Umsetzung der Energiewende sicherstellen

      • Kommunaler Klimapakt (RLP, Kom)
        Das Land RLP muss seine Ziele auf die Landkreise/kreisfreie Städte herunterbrechen, die ihrerseits mit den Klimaschutzkonzepten und den Klimaschutzmanagern entsprechende Projekte entwickeln und überwachen. Es müssen Flächen und Standorte auf Raumordnungsebene ausgewiesen werden. (Flächenatlas: Dächer/Fassaden umfassend, 2% PV-Freiflächen und 2% Windflächen von RLP, Flächensynergien beachten), um die jeweiligen Ziele zu erreichen.
      • Einrichtung eines landesweiten Controlling-Projektes (RLP):
        Zusammenarbeit mit allen Akteuren der öffentlichen Hand sowie allen weiteren Akteuren wie Bürger*innen, Bürgergenossenschaften, kommunale Gesellschaften, Energieversorger, private Investoren muss zur Sicherstellung der Zielerreichung „Klimaneutralität bis spätestens 2040“ dieses Projekt eingerichtet werden.
      • Genehmigungsverfahren, Förderkulisse (Bund, RLP)
        Die Genehmigungsverfahren müssen deutlich beschleunigt und entschlackt werden: Von Jahres- auf Monatszeiträume! Für die Genehmigungsverfahren muss ein „Verfahrens-Kochbuch“ von den SGDen erstellt werden.
      • Europäisches Beihilferecht (EU)
        Das Europäische Beihilferecht soll den Wettbewerb in der EU regulieren. In der Realität wird jedoch durch die komplizierten Ausschreibungsmechanismen der Ausbau der Erneuerbaren behindert. Eine notwendige Novellierung ist unerlässlich
      • Förderkulisse (Bund, RLP)
        Förderungen müssen so gestaltet sein, dass die Ausbauziele erreicht werden können.
      Begründung:

      Zu 1. Energieeinsparung vorantreiben

      • Einsparungen durch Effizienzsteigerung (technische Innovationen)
        Laut EU-Richtline 2012/2018 muss der Endenergieverbrauch um 1,5 %/a in den EU-Mitgliedstaaten sinken. Dies ist auch erreichbar durch die Wärme- und Mobilitätswende:
        Beim Umstieg von fossilen Wärmeerzeugern (Öl/Gas) auf Erneuerbare in Gebäuden (Wärmepumpe) steigert sich der Nutzen bei der eingesetzten Energie um mehr als das 4-fache (Jahresarbeitszahl, JAZ > 4)! Bei ca. 40 Mio. Haushalten in D werden bis 2040 ca. 15 bis 20 Mio. Wärmepumpen in Betrieb gehen. Ein riesiges Potenzial, dass bei einer degressiven Förderung auch eine starke Preisreduktion im Wettbewerb erwarten lässt!
        Beim Umstieg in der Mobilität steigert sich der Wirkungsgrad vom Verbrenner-Auto auf das E-Auto mit Akku von ca. 20% auf 64% in der gesamten Wirkungskette. Wenn man davon ausgeht, dass in 2040 ca. 20 bis 30 Mio. E-Autos mit Akku zugelassen sein werden, wird auch hier eine starke Preisreduktion im Wettbewerb zu erwarten sein!
        Den Wasserstoff und synthetische Kraftstoffe braucht es vorrangig für stoffliche Verarbeitung in der Industrie, aber auch im Schiffs- und Luftverkehr.
        Mit der Effizienz sind die einfachsten Erfolge zu erzielen und in der Gesellschaft ohne großen Widerstand umzusetzen.
      • Einsparung durch Suffizienz („Gut leben statt viel zu haben“);
        Sowohl die Politik als auch unsere Gesellschaft tut sich sehr schwer damit, das richtige Maß zu finden. Genügsamkeit wird von den Suffizienz-Kritikern gerne als „Verzicht“ abgetan. Dennoch müssen wir als Bewohner unseres Planeten Erde erkennen, dass wir in einem „endlichen System“ leben, was nicht beliebig Ressourcen zur Verfügung stellt und damit keinen Raum für beliebiges Wachstum zulässt!

      Zu 2. Ausbau der Erneuerbaren forcieren

      • Ausbaupfad
        Die amtlichen Zahlen des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur zeigen, dass RLP, wie auch der Bund weit hinter den im Koalitionsvertag 2021 vereinbarten anteiligen Zielen hinterherläuft.
        Es muss hierbei erwähnt werden, dass laut ISE e.V.-Meta-Studie der Ausbaupfad in RLP bei PV auf 3.400 MW/a erhöht werden muss um das Ziel „Klimaneutralität bis spätestens 2040“ zu erreichen!
        Für die Umstellung zur klimaneutralen Grundstoffindustrie müssen bis 2040 die Grundstoffindustrie gemeinsam mit der Energiewirtschaft zu den ca. 100 TWh/a für RLP noch weitere 30 TWh/a Energie bereitstellen.
      • Fertigungsstätten, Montagepersonal
        Die Pandemie und der Ukraine-Krieg, aber auch Störungen bei Transportwegen (Suez-Kanal) haben gezeigt, wie fragil das globale Wirtschaftssystem ist. Deshalb ist es notwendig, dass Europa nicht nur im Bereich der Erneuerbaren autark wird!
        Im Rahmen der Transformation der Arbeitswelt haben wir eine große Chance sichere Arbeitsplätze bei der Energiewende zu schaffen.

      Zu 3. Energie-Versorgungssicherheit garantieren

      • mengenmäßige Versorgungssicherheit
        Die momentan betriebene Energie-Substituierung russischer Energielieferungen durch Energiequellen aus Nahost und USA darf nicht zum „Dauerbrenner“ werden! Hierdurch würde nicht nur das fossile Zeitalter verlängert, es wäre für die Volkswirtschaft sowie die Bürger*innen auch wesentlich teurer als ein auf heimischer erneuerbarer Energie basierendes System!
        Wir haben in D und RLP genügend Potenziale bei den Erneuerbaren, um uns selbst energetisch zu „ernähren“.
      • zeitliche Versorgungssicherheit
        Die Gewährleistung der dynamischen Versorgungssicherheit ist eine der größten Herausforderungen der Energiewende. Durch den weiteren Ausbau der EE werden die dynamischen Anforderungen noch dramatisch (wesentlich) ansteigen. Um diese dynamischen Schwankungen zwischen Verbrauch und Erzeugung auch zukünftig beherrschbar zu halten, bedarf es einem verstärkten Zubau an hochflexiblen Speicher – und Regelkraftwerken. Diese erforderlichen flexiblen Eigenschaften können im Kurzzeitspeicherbereich durch Batterie- und Pumpspeicher-Kraftwerken durch einen sogenannten ON-Line Betrieb zu jedem Zeitpunkt sichergestellt werden. Neben der Bereitstellung gespeicherter Energie in Form von Biomethan aus Bioabfällen muss auch Überschussenergie bei den Erneuerbaren vor allem in Batterie- und Pumpspeicherkraftwerken und in notwendigem Umfang auch in Form von Wasserstoff gespeichert werden. Eine entscheidende Rolle spielt dabei das deutsche/europäische Energie-Management-System, dass in seiner Funktionalität mit den entsprechenden Nahtstellen noch entwickelt werden muss!
      • Dezentrale Energieversorgung – Energiewabensystem
        In dem dezentralen Energiewabensystem wird über die Sektokopplung beim Verbraucher (ProSumer) die Energieerzeugung und der Energieverbrauch örtlich zusammengeführt. Dadurch entsteht ein hoher Autarkiegrad und unnötiger langer Energietransport wird vermieden.

      Zu 4. Umsetzung der Energiewende sicherstellen
      Die letzten 20 Jahre der Energiewende haben gezeigt, dass sowohl die Bundespolitik mit ihren bremsenden Novellierungen des EEG aber auch die profitgeriebene freie Wirtschaft es nicht erkannt und geschafft haben, die Klimakrise in den Griff zu bekommen! Die ganzen bisherigen, halbherzigen Bemühungen sind gescheitert!
      Es ist deshalb umso notwendiger, dass die öffentliche Hand zusammen mit der Wirtschaft die Mammutaufgabe in die Hand nimmt, um mit professionellen Projetmanagementmethoden die Klimaschutzziele zu erreichen.

      Empfehlung der Antragskommission:
      Überweisen an: Landtagsfraktion, SGK RLP
      Beschluss: Überweisung an die Landtagsfraktion, Bundestagsfraktion, Fraktion im Europäischen Parlament und SGK Rheinland-Pfalz
      Text des Beschlusses:

      Die Zeit des Redens ist vorbei. Die Zeit der Abwägung muss einhergehen mit einer Zeit des Handelns. Klimaneutralität fällt nicht vom Himmel. Klimaneutralität ist harte Arbeit. Wir müssen noch Viele überzeugen und wir müssen noch einige Hürden nehmen, von denen wir die meisten noch nicht kennen. Umso wichtiger und dringlicher ist es, jetzt anzufangen und zu handeln. Denn für viele Herausforderungen gibt es bereits praktikable Lösungen. Trotz des Koalitionsvertrages von RLP (2021) mit seinen umfassenden Kapiteln zum Naturschutz, Klimaschutz und zur Energiewende mit den entsprechenden sozialen Themen, ist es bisher nicht gelungen, die notwendige Fahrt aufzunehmen. Deshalb ist vor allem im Lichte

      • des Überfalls von Russland auf die Ukraine und der damit entstandenen Energiekrise durch die Energieabhängigkeit von Russland,
      • der schnelleren Erderwärmung > 1,5° (Weltorganisation für Metereologie (WMO, 10.05.2022)),
      • der nicht akzeptablen viel zu geringen Zubauraten der Erneuerbaren in D und RLP gemäß Koalitionsvertrag

      eine Notwendigkeit in „die Gänge“ zu kommen, die keines Appells mehr bedarf.
      Es wird im Antrag nicht mehr umfassend auf den Klimaschutz und die Energiewende eingegangen, sondern nur die dringend notwendigen Maßnahmen aufgelistet. Diese betreffen alle Ebenen der öffentlichen Hand: angefangen von der Europäischen Union (EU), über die Bundesrepublik Deutschland (Bund) und das Bundesland Rheinland-Pfalz (RLP) bis hin zu den Kommunen (Kom).
      Die aufgeführten Maßnahmen sind mit den entsprechenden Abkürzungen gekennzeichnet, und müssen bei den zuständigen Adressaten eingespeist und angestoßen werden.
      Grundsatz (BMWK): „Die Nutzung erneuerbarer Energien liegt im überragenden öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit.“

      Der SPD-RLP-Arbeitskreis „Erneuerbare Energien-Energiewende-Wärmewende“ hat hierzu einen Antrag erarbeitet, den die AG 60plus-RLP übernommen hat:

      1. Energieeinsparung vorantreiben (für RLP: von 178 TWh in 2018 auf 100 TWh in 2040)

      • Einsparungen durch Effizienzsteigerung (technische Innovationen)
        Wärmewende;
        kommunale Energieversorgungs- und Wärmeplanung in städtischen Quartieren und dörflichen Regionen muss beschleunigt werden (Kom):
        Dämmung und Wärmepumpe als Heizsystem zur Regel machen und mit degressiver Förderung den Wärmemarkt stimulieren (Bund)
        -> Preisreduktion; bei Heizungserneuerung fossile durch erneuerbare Heizsysteme ersetzen; in Bebauungsplänen nur noch emissionsfreie bzw. klimaneutrale Heizsysteme zulassen; erneuerbare Wärmenetze auch z.B. mit Holzschnitzel, wo wirtschaftlich vorteilhaft, ausbauen;
        Mobilitätswende;
        Umstieg vom Verbrenner-Auto auf E-Auto (Akku); mit degressiver Förderung den E-Automarkt stimulieren  -> Preisreduktion; Zulassung für Verbrenner-Autos soll 2035 beendet werden. Keine staatliche Förderung für, auch langfristig, unwirtschaftliche Technologien (Wasserstoff, synthetische Kraftstoffe) im PKW-Bereich.
          • Einsparung durch Suffizienz „Gut leben statt viel zu haben“ (Bund, RLP);
            Aufklärungskampagne starten um über Verhaltensänderungen im täglichen Leben;
            Energie/Ressourcen einzusparen (Beispiele: Routine-Besprechungen als Videokonferenzen gestalten, Raumtemperatur senken, weniger Nahrungsmittel wegwerfen).

          2. Ausbau der Erneuerbaren forcieren

          • Ausbaupfad (RLP).
            Der Ausbaupfad für die Erneuerbaren muss so gestaltet werden, dass mit dem entsprechenden Erneuerbaren-Energiemix bis 2040 die benötigte Energie von 100 TWh/a für RLP gewährleistet wird. Dabei muss der Fokus auf Windkraft und Photovoltaik liegen. Der bisherige Zubau ist viel zu gering (Ist-Stand Mai 2022): Wind: Soll = 500 MW/a; Ist = 36MW; Abweichung (anteilig) = -80%. PV: Soll = 500 MW/a; Ist = 105 MW; Abweichung (anteilig) = -44%. PV-Freiflächenanlagen müssen wie Windräder privilegiert werden. Für Windräder und PV-Freiflächenanlagen müssen dringend, die im Koalitionsvertrag festgelegten Landesflächen (2 %) identifiziert und freigegeben werden.
          • Fertigungsstätten, Montagepersonal (EU, Bund, RLP)
            Es braucht bei den Erneuerbaren (PV-Module etc.) wieder mehr Fertigungsstätten in RLP, D und der EU, um einerseits weniger abhängig von Lieferländern aus Fernost zu sein und andererseits die Wertschöpfung wieder in unser Land, bzw. die EU zu bringen. Für die Montage von PV-Anlagen und Windrädern müssen sehr viele Fachkräfte angeworben, umgeschult und ausgebildet werden.

          Zu diesen Themen sind entsprechende Programme zu entwickeln.

          3. Energie-Versorgungssicherheit garantieren

          • mengenmäßige Versorgungssicherheit (EU, Bund, RLP)
            Mit dem Ausbau der Erneuerbaren muss EU, D, und RLP bilanziell autark werden (siehe 2.). Keine dauerhaften, geopolitischen Abhängigkeiten mehr zulassen.
          • zeitliche Versorgungssicherheit (EU, Bund)
            Um das notwendige Gleichgewicht zwischen Verbrauch und Erzeugung bei den volatilen Erneuerbaren sicherzustellen, muss dringend für die verschiedenen Zeitintervalle (Sekunden – Stunde, Stunde – Tag und Tage – saisonal) ein Energie-Management-System mit Regelkraftwerken und Energiespeichern entwickelt und gebaut werden.
          • Dezentrale Energieversorgung – Energiewabensystem (Bund, RLP, Kom)
            Die Energieversorgung muss möglichst dezentral in Form eines Energiewabensystems aufgebaut sein. Dabei sollen die Wabenzellen möglichst bilanziell autark sein. Bei Energiedefiziten oder -überschüssen erfolgt ein Ausgleich zu den Nachbarwabenzellen.

          4. Umsetzung der Energiewende sicherstellen

          • Kommunaler Klimapakt (RLP, Kom)
            Das Land RLP muss seine Ziele auf die Landkreise/kreisfreie Städte herunterbrechen, die ihrerseits mit den Klimaschutzkonzepten und den Klimaschutzmanagern entsprechende Projekte entwickeln und überwachen. Es müssen Flächen und Standorte auf Raumordnungsebene ausgewiesen werden. (Flächenatlas: Dächer/Fassaden umfassend, 2% PV-Freiflächen und 2% Windflächen von RLP, Flächensynergien beachten), um die jeweiligen Ziele zu erreichen.
          • Einrichtung eines landesweiten Controlling-Projektes (RLP):
            Zusammenarbeit mit allen Akteuren der öffentlichen Hand sowie allen weiteren Akteuren wie Bürger*innen, Bürgergenossenschaften, kommunale Gesellschaften, Energieversorger, private Investoren muss zur Sicherstellung der Zielerreichung „Klimaneutralität bis spätestens 2040“ dieses Projekt eingerichtet werden.
          • Genehmigungsverfahren, Förderkulisse (Bund, RLP)
            Die Genehmigungsverfahren müssen deutlich beschleunigt und entschlackt werden: Von Jahres- auf Monatszeiträume! Für die Genehmigungsverfahren muss ein „Verfahrens-Kochbuch“ von den SGDen erstellt werden.
          • Europäisches Beihilferecht (EU)
            Das Europäische Beihilferecht soll den Wettbewerb in der EU regulieren. In der Realität wird jedoch durch die komplizierten Ausschreibungsmechanismen der Ausbau der Erneuerbaren behindert. Eine notwendige Novellierung ist unerlässlich
          • Förderkulisse (Bund, RLP)
            Förderungen müssen so gestaltet sein, dass die Ausbauziele erreicht werden können.
          Beschluss-PDF:
          Stellungnahme(n):
          Der Antrag wurde am 28.07.2022 weitergeleitet.