2018/KL/12 Einsetzung eines/einer hauptamtlichen Antirassismusbeauftragte(n) auf Landesebene

Status:
geändert angenommen

Der Landesparteitag möge beschließen:

Die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert, sich für die Einsetzung eines/einer hauptamtlichen Antirassismusbeauftragte(n) auf Landesebene einzusetzen, um auf der Grundlage des Nationalen Aktionplans gegen Rassismus und verschiedener internationaler Übereinkommen im Rahmen der föderalen Zuständigkeit den Kampf gegen Rassismus und andere Ideologien der Ungleichwertigkeit zu stärken.
Das Bekenntnis zur unantastbaren Würde jedes Menschen und das Gebot an alle staatliche Gewalt, sie zu achten und zu schützen, beherrschen alle Bestimmungen des Grundgesetzes und bilden die Grundlage des gesellschaftlichen Wertesystems. In Artikel 1 des deutschen Grundgesetzes werden die Menschenrechte als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt genannt.
Rassismus und andere Ideologien der Ungleichwertigkeit stehen diesen Grundsätzen entgegen. Menschen aufgrund biologischer, religiöser, kultureller oder anderer Merkmale in vermeintlich homogene Gruppen einzuteilen, ihnen unveränderbare „Wesens- und Charakterzüge“ zuzuschreiben und sie zu bewerten, widerspricht dem Grundsatz der Gleichwertigkeit aller Menschen.
Das Verbot rassistischer Diskriminierung hat völkerrechtlich absolute Geltung, ebenso wie die Verbote der Sklaverei, der Apartheid und des Genozids. Rassismus und Diskriminierung sind eine Verletzung und ein Hindernis für die Inanspruchnahme aller grundlegenden Menschenrechte, eine Bedrohung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und immer wieder Anlass für interne und internationale bewaffnete Konflikte.
Rheinland-Pfalz leistet ebenso wie weitere Länder und Kommunen einen unverzichtbaren Teil der Arbeit gegen Rassismus und weitere Ideologien der Ungleichwertigkeit sowie zur Extremismus Prävention und Demokratieförderung – was nicht zuletzt in Länderprogrammen und kommunalen Strategien einen wichtigen Ausdruck findet. Die Länder sind zudem u. a. zuständig für die Polizeiarbeit, die Strafverfolgung, die Bildung und Kultur, Fragen der Jugend- und Sozialarbeit und der Prävention. Sie engagieren sich gemeinsam mit dem Bund, u. a. in der politischen Bildung. Die Rückkoppelung der Maßnahmen des Bundes mit den Ländern und Kommunen ist entscheidend, wenn es darum geht, gezielt Bedürfnissen und Problemen vor Ort zu entsprechen.
In Rheinland-Pfalz erfolgt die Arbeit gegen Rassismus und weitere Ideologien der Ungleichwertigkeit sowie zur Extremismus Prävention und Demokratieförderung bis jetzt ressortübergreifend. Alle Einzelstrategien zur Bekämpfung von altersbezogener Diskriminierung, von Rassismus, Sexismus, Behindertenfeindlichkeit, Homo- und Transphobie sowie religiöser und weltanschaulicher Diskriminierung sollen bei der/dem Antirassismusbeauftragten gebündelt bzw. koordiniert werden.
Die/der Antirassismusbeauftragte(n) könnte die Initiativen, Verbände und Modellprojekte, die sich für die Stärkung der Demokratie im Land engagieren, vernetzen und sie in ihrem Kampf gegen Formen demokratie- und rechtstaatsfeindlicher Phänomene sowie gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, wie zum Beispiel Rassismus und Antisemitismus – insbesondere Rechtsextremismus – sowie politisierter oder vorgeblich politisch bzw. vorgeblich religiös legitimierter Gewalt (beispielsweise gewaltorientierter Islamismus) sowie gewaltförmigen Manifestationen linker Militanz unterstützen. Sie/Er wäre Ansprechpartner(in) für alle Belange dieser Initiativen, Verbände und Modellprojekte.

Wir fordern eine(n) Antirassismusbeauftragte(n) als zusätzliche Maßnahme zum Antisemitismusbeauftragte(n).

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Version der Antragskommission
Version der Antragskommission:

Die SPD Rheinland-Pfalz setzt sich für die Einsetzung eines/einer hauptamtlichen Antirassismusbeauftragte(n) ein.

Streichung von Zeile 4 bis 9. Weiter mit Begründung ab „Bekenntnis“ / Zeile 9.

Beschluss: Annahme in geänderter Fassung. Überweisung an die Landtagsfraktion.
Text des Beschlusses:

Die SPD Rheinland-Pfalz setzt sich für die Einsetzung eines/einer hauptamtlichen Antirassismusbeauftragte(n) ein.

Beschluss-PDF: