2018/O/01 §8 Landesvorstand der Satzung der Landes SPD

Status:
geändert angenommen

Der Landesparteitag möge beschließen:

Paragraf 8 Abs.1 Satz 1 und Satz 2 Landesvorstand der Satzung wird wie folgt geändert:

(Satz 1) „34 Mitglieder“; (Satz 2)„ , den weiteren Mitgliedern sowie den jeweiligen Vorsitzenden der Landesarbeitsgemeinschaften“ zu ergänzen.

Damit heißt die geänderte Fassung: „(1) Dem Landesvorstand gehören 34 Mitglieder an. Er besteht aus dem oder der Landesvorsitzenden, den in besonderen Wahlgängen zu wählenden drei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Generalsekretär oder der Generalsekretärin, dem Schatzmeister oder der Schatzmeisterin, den weiteren Mitgliedern sowie den jeweiligen Vorsitzenden der Landesarbeitsgemeinschaften. Die stellvertretenden Landesvorsitzenden sollen jeweils von den Regionalverbänden vorgeschlagen werden. Von den weiteren Mitgliedern sollen mindestens jeweils drei aus jedem Regionalverband kommen.“

Begründung:

Die Arbeitsgemeinschaften haben innerhalb der SPD eine wesentliche Funktion. Sie nehmen besondere Aufgaben in Partei und Öffentlichkeit wahr und stehen als Bindeglied zu den gesellschaftlichen Gruppen, die sich in den politischen Bereichen engagieren, für die die Arbeitsgemeinschaften in der SPD zuständig sind. Die Arbeitsgemeinschaften bieten die Möglichkeit, die unterschiedlichsten Schichten und Gruppen der Gesellschaft anzusprechen, sie verfügen über Kompetenz und Kontakte in diese Bereiche. Nach den Grundsätzen der Partei sollen die Arbeitsgemeinschaften durch ihre Tätigkeit Einfluss auf die politische Willensbildung nehmen. Aus diesem Grunde ist ihnen auch das Stimmrecht durch ihre Vorsitzenden im Landesvorstand zu gewähren und die Satzung entsprechend zu verfassen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Version der Antragskommission
Version der Antragskommission:

Wir schlagen die Einsetzung einer Kommission zur Modernisierung der Satzung und Erarbeitung neuer Konzepte der Beteiligung vor. Der Kommission sollen neben Vertreterinnen und Vertreter des Landesvorstandes auch Mitglieder der antragsberechtigten Gliederungen angehören. Sie wird bis zum nächsten ordentlichen Landesparteitag einen breiten Diskussionsprozess in Gang setzen und dann einen entsprechenden Vorschlag vorlegen.

Beschluss: Annahme in der Fassung der Antragskommission
Text des Beschlusses:

Wir schlagen die Einsetzung einer Kommission zur Modernisierung der Satzung und Erarbeitung neuer Konzepte der Beteiligung vor. Der Kommission sollen neben Vertreterinnen und Vertreter des Landesvorstandes auch Mitglieder der antragsberechtigten Gliederungen angehören. Sie wird bis zum nächsten ordentlichen Landesparteitag einen breiten Diskussionsprozess in Gang setzen und dann einen entsprechenden Vorschlag vorlegen.

Beschluss-PDF: