2025/KL/2 Umsetzung der Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr gemäß Inklusionsgesetz

Status:
geändert angenommen

Die AG Selbst Aktiv beantragt, die im Inklusionsgesetz vom 21. Dezember 2020 genannten Forderungen zur Barrierefreiheit auch für die Bereiche Bau und Verkehr verbindlich und konsequent umzusetzen.

Begründung:

In Artikel 64 der Landesverfassung [Integration Behinderter] steht:
„Das Land, die Gemeinden und Gemeindeverbände schützen behinderte Menschen vor Benachteiligung und wirken auf ihre Integration und die Gleichwertigkeit ihrer Lebensbedingungen hin.“
Im Inklusionsgesetz aus 2020 ist festgelegt, welche Bereiche dies betrifft.
Explizit werden dort die Bereiche Bau und Verkehr als Handlungsfelder für Barrierefreiheit – neben Kommunikation und Informationstechnik – genannt.
Die Nichtbeachtung der Vorgaben aus der Landesbauordnung, den ergänzend eingeführten Normen sowie Verwaltungsverordnungen zum barrierefreien Ausbau von Gebäuden hat erhebliche, nachteilige soziale und finanzielle Folgen für die Betroffenen. Dies gilt auch für die Vorgaben und Forderungen des Landesbetriebs Mobilität an den barrierefreien Ausbau der Bus- und Bahnhaltestellen sowie die entsprechenden Fahrzeuge. Die Ablehnung von barrierefreien Baumaßnahmen aus haushaltsrechtlichen Gründen muss nachvollziehbar begründet werden. Vor einer Entscheidung zu Baumaßnahmen muss eine Gegenüberstellung von Investitions-kosten mit möglichen Folgekosten bei nicht barrierefreier Ausführung der Maßnahmen erfolgen. Dies betrifft zum Beispiel: Betreuungskosten, Unterbringung von beeinträchtigten Menschen in Heimen. Außerdem sind die sozialen Folgen (Einschränkung von selbstbestimmten Leben) für Menschen mit Beeinträchtigung bei fehlender Barrierefreiheit zu klären.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Version der Antragskommission
Version der Antragskommission:

Die Landesregierung wird aufgefordert, die im Inklusionsgesetz vom 21. Dezember 2020 genannten Forderungen zur Barrierefreiheit auch für die Bereiche Bau und Verkehr verbindlich und konsequent umzusetzen.

Text des Beschlusses:

Die Landesregierung wird aufgefordert, die im Inklusionsgesetz vom 21. Dezember 2020 genannten Forderungen zur Barrierefreiheit auch für die Bereiche Bau und Verkehr verbindlich und konsequent umzusetzen.

 

Der Antrag wurde in der Sitzung des Landesparteirates am 29.09.2025 beschlossen.

Beschluss-PDF: