2018/KL/02 Maßnahmen zur Förderung der Energiewende in Rheinland-Pfalz

Status:
Überweisung

Der Landesparteitag möge beschließen:

Um durch landes- und kommunalpolitische Entscheidungen die Energiewende zu fördern, fordern wie die Umsetzung folgender Maßnahmen:

1) Einführung von Rahmenausschreibungen

Die Idee: Ein Konzept für gleiche Probleme, statt individuelle Konzepte für gleiches Problem.
Das Konzept der Rahmenausschreibung soll am Beispiel der LED-Straßenbeleuchtung gezeigt werden: Es wird eine RLP weite Ausschreibung für LED-Straßenbeleuchtung gemacht, woran sich Kommunen beteiligen bzw. anschließen können. Die Ausschreibung muss nicht von der Kommune selbst gemacht, die Entscheidung für ein Produkt bzw. für Produktanforderungen muss nicht individuell getroffen und bei größeren Mengen können andere Preise erzielt werden. Die Rahmenausschreibung kann auch bei dem Zubau von Erzeugung aus erneuerbaren Energien angewandt werden.
Das Konzept hätte folgende Vorteile:

  • Entlastung der Projektplanung durch weniger Bürokratie
  • Verlagerung von Kompetenzen
  • Kostenvorteile

2) Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen über den „Kommunalen Entschuldungsfond“.
Idee: Belohnung von Investitionen über den „Kommunalen Entschuldungsfond“ (KEF), da Energieeffizienzmaßnahmen als langfristig wirtschaftliche Investition gesehen werden können. In diese Maßnahmen wird auch explizit der Einsatz von PV-Anlagen zur Eigenstromversorgung bei geeigneten öffentlichen Einrichtungen (Uni-Mensa, Feuerwehr) mit einbezogen.
Das Ziel: Kommunen, wo bisher die Initiative fehlte, eine Anschubhilfe geben; in der Art – „Es wird von oben vorgegeben, jetzt müssen wir auch etwas machen“. Dabei sollen jedoch keine festen Zielvorgaben gemacht werden.
Im Gegensatz zu anderen Fördertöpfen wie der Energieeffizienzfonds der Bundesregierung hätte der Weg über den KEF einen zusätzlichen sozialpsychologischen Effekt. Kommunen bekommen dadurch die Möglichkeit, trotz Kontrolle durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) etwas zu investieren und langfristig davon zu profitieren. Statt einen Anteil in den KEF einzubezahlen (welcher dann vom Land getragen wird), werden lokal Investitionen getätigt und sich damit den „Sparauflagen“ zum Teil entzogen. Wir erwarten dadurch eine höhere Umsetzungsbereitschaft in den betroffenen Kommunen.

Begründung:

Die Energiewende ist eine der großen Aufgaben unserer Zukunft. Die Rahmenbedingungen, welche heute von der Politik gesetzt werden, haben Auswirkungen auf alle kommenden Generationen. Während der Zubau von Windkraftanlagen in Rheinland-Pfalz (RLP) in den letzten Jahren nahezu konstant blieb, hat sich der Zubau von Photovoltaik (PV)-Anlagen stark verlangsamt (siehe Abbildung 1). Jedoch gibt es noch viel Bedarf an neuen Erzeugungsanlagen aus erneuerbaren Energien, um die Ziele der Bundesregierung und – noch mehr – um die Ziele der Landesregierung zu erreichen. Dabei sollte die Investition in PV-Anlagen nur dort erfolgen, wo auch ein passender Energiebedarf besteht. Insbesondere Großküchen (z.B. an der TU Kaiserslautern) haben einen passenden Lastverlauf: Kochen, Servieren und Abwasch fallen in die energiereiche Mittagszeit.
Des Weiteren sind Energieeffizienzmaßnahmen ein großer Bestandteil der Energiewende. Mit verschiedenen politischen Instrumenten wird bereits versucht, die Energieeffizienz in verschiedenen Bereichen zu erhöhen. Deutschland liegt jedoch hinter den gesetzten Energieeffizienzzielen. Als Problem wurden „vielfältige strukturelle, ökonomische und sozialpsychologische Umsetzungshemmnisse“ [1, S. 44] identifiziert. Diesen gilt es in einem Paket von Maßnahmen entgegenzuwirken.
Hintergrundinformationen zur Rahmenausschreibung: Mit der Energieagentur Rheinland-Pfalz existiert bereits eine kompetente Institution, um Kommunen bei energetischen Projekten zu unterstützen. Diese hat bereits viele Ideen und Maßnahmen ausgearbeitet. Als „Nadelöhr“ wurde von uns jedoch die schwierige Umsetzung von Projekten bei zu hohem bürokratischem Aufwand identifiziert.
Hintergrundinformationen zur Energieeffizienz: Es gibt vier große Einsatzzwecke elektrischer Energie:

  • Erwärmen
  • Kühlen
  • Beleuchten
  • Antreiben

Das Erwärmen (Herd, Backofen, Wasserkocher, Durchlauferhitzer) und das Kühlen (Kühlschrank, Tiefkühltruhe) mit elektrischer Energie machen einen großen Teil des Energieverbrauchs aus. Die Verbesserung der Energieeffizienz bei diesen Verbrauchergruppen ist beschränkt. Es gibt einige gute Ansätze, z. B. der Induktionsherd, jedoch kann man den grundsätzlichen Bedarf von Wärme und Kühlung in den wenigsten Fällen verringern. Man kann jedoch versuchen, den Verbrauch besser der regenerativen Erzeugung anzupassen. Eine Großküche hat einen hohen Bedarf an Wärme und Kühlung und deren Nutzungsprofil lässt sich sehr gut mit dem Erzeugungsprofil von PV-Anlagen vergleichen. In solchen Einrichtungen sollten PV-Anlagen installiert werden, ggf. durch kostenlose oder vergünstigte Zurverfügungstellung der Dachflächen von Kommunen an Energiegenossenschaften.
Die Umrüstung der Beleuchtungstechnik auf die effiziente LED-Technik ist nicht nur aus ökologischer Sicht sinnvoll, sondern auch wirtschaftlich. Der Wirkungsgrad und die Lebensdauer sind höher als bei konventioneller Beleuchtung. Insbesondere die Straßenbeleuchtung muss umgerüstet werden. Des Weiteren sollten in öffentlichen Einrichtungen die Beleuchtung der Toiletten und Flure mit Bewegungsmeldern ausgestattet werden, sodass diese nur bei Bedarf reagieren.
Elektrische Antriebe gibt es zu Vielzahl in unserem täglichen Leben, ob Fahrstuhl, Waschmaschine oder in unseren Heizungsanlagen. Sie sind die Verbrauchergruppe mit dem höchsten Energiebedarf und werden auch zu Vielzahl in der städtischen Versorgung von Wasser, Abwasser und Gas eingesetzt. Viele Anlagen sind jedoch veraltet. Durch die Umrüstung auf effizientere Antriebe oder Ausrüstung durch Frequenzumrichter kann der Energieverbrauch gesenkt werden. Wir fordern die Potentiale einer Modernisierung der in der städtischen Versorgung vielfach eingesetzten Pumpenanlagen zu analysieren und danach Investitionen zu tätigen.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an
Version der Antragskommission:

Landtagsfraktion

Beschluss: Überweisung an die Landtagsfraktion
Text des Beschlusses:

Um durch landes- und kommunalpolitische Entscheidungen die Energiewende zu fördern, fordern wie die Umsetzung folgender Maßnahmen:

1) Einführung von Rahmenausschreibungen

Die Idee: Ein Konzept für gleiche Probleme, statt individuelle Konzepte für gleiches Problem.
Das Konzept der Rahmenausschreibung soll am Beispiel der LED-Straßenbeleuchtung gezeigt werden: Es wird eine RLP weite Ausschreibung für LED-Straßenbeleuchtung gemacht, woran sich Kommunen beteiligen bzw. anschließen können. Die Ausschreibung muss nicht von der Kommune selbst gemacht, die Entscheidung für ein Produkt bzw. für Produktanforderungen muss nicht individuell getroffen und bei größeren Mengen können andere Preise erzielt werden. Die Rahmenausschreibung kann auch bei dem Zubau von Erzeugung aus erneuerbaren Energien angewandt werden.
Das Konzept hätte folgende Vorteile:

  • Entlastung der Projektplanung durch weniger Bürokratie
  • Verlagerung von Kompetenzen
  • Kostenvorteile

2) Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen über den „Kommunalen Entschuldungsfond“.
Idee: Belohnung von Investitionen über den „Kommunalen Entschuldungsfond“ (KEF), da Energieeffizienzmaßnahmen als langfristig wirtschaftliche Investition gesehen werden können. In diese Maßnahmen wird auch explizit der Einsatz von PV-Anlagen zur Eigenstromversorgung bei geeigneten öffentlichen Einrichtungen (Uni-Mensa, Feuerwehr) mit einbezogen.
Das Ziel: Kommunen, wo bisher die Initiative fehlte, eine Anschubhilfe geben; in der Art – „Es wird von oben vorgegeben, jetzt müssen wir auch etwas machen“. Dabei sollen jedoch keine festen Zielvorgaben gemacht werden.
Im Gegensatz zu anderen Fördertöpfen wie der Energieeffizienzfonds der Bundesregierung hätte der Weg über den KEF einen zusätzlichen sozialpsychologischen Effekt. Kommunen bekommen dadurch die Möglichkeit, trotz Kontrolle durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) etwas zu investieren und langfristig davon zu profitieren. Statt einen Anteil in den KEF einzubezahlen (welcher dann vom Land getragen wird), werden lokal Investitionen getätigt und sich damit den „Sparauflagen“ zum Teil entzogen. Wir erwarten dadurch eine höhere Umsetzungsbereitschaft in den betroffenen Kommunen.

Beschluss-PDF: