2023/O/4 Änderung der Satzung des SPD-Landesverbandes Rheinland-Pfalz

Status:
Annahme

Die Satzung des Landesverbandes Rheinland-Pfalz (Fassung vom 9. Juli 2022) der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands wird wie folgt geändert bzw. ergänzt:

 

§4 Regionalverbände, andere regionale Zusammenschlüsse und kommunale Wahlgrundsätze

 

7) Abweichend von § 12 Abs. 2 Satz 1 des Organisationsstatuts können Kandidaten und Kandidatinnen für die Kreistage, die Räte der kreisfreien Städte, das Direktwahlamt des Landrates oder der Landrätin sowie das der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters auch von einer Versammlung der wahlberechtigten Mitglieder (Mitgliederversammlung) der jeweiligen Gebietskörperschaft aufgestellt werden.

 

(8) Abweichend von § 12 Abs. 1 a) der Wahlordnung ist die Aufstellung von Personen, die nicht Mitglied der Partei sind, als Kandidaten und Kandidatinnen bei kommunalen Direktwahlen sowie Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen zulässig.

 

§ 8 Landesvorstand

 

(2) Vorschlagsrecht für die Wahl des Landesvorstandes haben die Ortsvereine, Unterbezirke, Regionalverbände, Arbeitsgemeinschaften und Projektgruppen auf Landesebene sowie der Landesvorstand.
Beratungsgrundlage auf dem Landesparteitag ist der Vorschlag des Landesvorstandes. Änderungsvorschläge können aus der Mitte des Landesparteitages unterbreitet werden.

Begründung:

Mit den neuen Regelungen stärkt der SPD-Landesverband Rheinland-Pfalz die demokratischen Rechte seiner Mitglieder, sorgt für mehr Beteiligung an der Basis und öffnet die Partei zudem für die Mitarbeit von Nichtmitgliedern.

 

Begründung zu § 4 Abs. 7

Hier wird von einer Öffnungsklauseln des Organisationsstatuts Gebrauch gemacht, wonach bei der Aufstellung von Kandidatinnen und Kandidaten auf der höchsten kommunalen Ebene neben dem Delegiertenprinzip auch das Mitgliederprinzip angewandt werden kann. Eine solche Öffnungsklausel sieht das Organisationsstatut auf der unteren kommunalen Ebene bislang noch nicht vor

 

Begründung zu § 4 Abs. 8

Hier wird von einer Öffnungsklauseln in der Wahlordnung Gebrauch gemacht, wonach bei der Aufstellung von Kandidatinnen und Kandidaten bei den Wahlen nach dem Kommunalwahlgesetz abweichend von dem Mitgliedergrundsatz auch Nichtmitglieder berücksichtigt werden können. Dies betrifft sowohl die Direktwahl der Bürgermeister und Landräte sowie der Ortsvorsteher als auch die Wahlen zu den Gemeinderäten, Verbandsgemeinderäten und Kreistagen sowie zum Bezirkstag Pfalz und zu den Ortsbeiräten. Damit werden die demokratischen Beteiligungsrechte vor Ort gestärkt. Die Aufstellung von Mitgliedern anderer Parteien bleibt aber weiterhin nicht zulässig.

 

Begründung zu § 8 Abs. 2

Das bisherige Quorum für Änderungsvorschläge bei der Wahl des Landesvorstandes aus der Mitte des Landesparteitages wird gestrichen und es erfolgt damit eine Angleichung an die entsprechende Regelung im Organisationsstatut für die dortigen Vorstandswahlen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Text des Beschlusses:

Die Satzung des Landesverbandes Rheinland-Pfalz (Fassung vom 9. Juli 2022) der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands wird wie folgt geändert bzw. ergänzt:

§4 Regionalverbände, andere regionale Zusammenschlüsse und kommunale Wahlgrundsätze

7) Abweichend von § 12 Abs. 2 Satz 1 des Organisationsstatuts können Kandidaten und Kandidatinnen für die Kreistage, die Räte der kreisfreien Städte, das Direktwahlamt des Landrates oder der Landrätin sowie das der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters auch von einer Versammlung der wahlberechtigten Mitglieder (Mitgliederversammlung) der jeweiligen Gebietskörperschaft aufgestellt werden.

(8) Abweichend von § 12 Abs. 1 a) der Wahlordnung ist die Aufstellung von Personen, die nicht Mitglied der Partei sind, als Kandidaten und Kandidatinnen bei kommunalen Direktwahlen sowie Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen zulässig.

§ 8 Landesvorstand

(2) Vorschlagsrecht für die Wahl des Landesvorstandes haben die Ortsvereine, Unterbezirke, Regionalverbände, Arbeitsgemeinschaften und Projektgruppen auf Landesebene sowie der Landesvorstand.
Beratungsgrundlage auf dem Landesparteitag ist der Vorschlag des Landesvorstandes. Änderungsvorschläge können aus der Mitte des Landesparteitages unterbreitet werden.

Beschluss-PDF: