2022/A/2 Alle Zeiten der Qualifizierung früher bei der Rente berücksichtigen

Status:
Überweisung

Mit in Kraft treten der letzten Rentenreformgesetze werden zum größten Teil (Schul)Ausbildungs- oder auch Studienzeiten für die Rente nicht mehr berücksichtigt. Für die künftigen Rentner bedeutet dies eine Kürzung der Rentenhöhe. Es werden nur noch Zeiten nach dem 17. Geburtstag berücksichtigt. Diese Zeit wird als Anrechnungszeit bezeichnet. Die Zeiten als Anrechnungszeiten wirken sich allerdings nicht rentensteigernd aus, sondern werden als sogenannte Wartezeit (Vorversicherungs- zeit) zur Erreichung der verschiedensten Rentenarten gewertet. Neu ist, dass der Besuch eines Berufsvorbereitungsjahres (BVJ) und des Berufsgrundschul- oder Berufsgrundbildungsjahres (BGJ) nach Vollendung des 17. Lebensjahres zur Steigerung der Rentenhöhe führt. Für die Rente zählten früher noch Ausbildungszeiten vor dem 17. Lebensjahr. Mit den letzten Rentenreformgesetzen wurde auch diese Regelung abgeschafft.

Wir fordern deshalb die SPD Gremien, insbesondere die SPD-Bundestagsfraktion auf, sich dafür einzusetzen bzw. eine gesetzliche Initiative zu starten, dass alle Qualifizierungszeiten, wie Studienzeiten, Zeiten an weiterbildenden Schulen und schulische und betriebliche Ausbildungszeiten vollständig als Zeiten für die Rente anerkannt werden. Dies auch vor dem 17. Lebensjahr. Außerdem sollen diese Maßnahmen vollständig bei der Rente berücksichtigt werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Bundesparteitag, Bundestagsfraktion
Beschluss: Überweisung an den Bundesparteitag und die Bundestagsfraktion
Text des Beschlusses:

Mit in Kraft treten der letzten Rentenreformgesetze werden zum größten Teil (Schul)Ausbildungs- oder auch Studienzeiten für die Rente nicht mehr berücksichtigt. Für die künftigen Rentner bedeutet dies eine Kürzung der Rentenhöhe. Es werden nur noch Zeiten nach dem 17. Geburtstag berücksichtigt. Diese Zeit wird als Anrechnungszeit bezeichnet. Die Zeiten als Anrechnungszeiten wirken sich allerdings nicht rentensteigernd aus, sondern werden als sogenannte Wartezeit (Vorversicherungs- zeit) zur Erreichung der verschiedensten Rentenarten gewertet. Neu ist, dass der Besuch eines Berufsvorbereitungsjahres (BVJ) und des Berufsgrundschul- oder Berufsgrundbildungsjahres (BGJ) nach Vollendung des 17. Lebensjahres zur Steigerung der Rentenhöhe führt. Für die Rente zählten früher noch Ausbildungszeiten vor dem 17. Lebensjahr. Mit den letzten Rentenreformgesetzen wurde auch diese Regelung abgeschafft.

Wir fordern deshalb die SPD Gremien, insbesondere die SPD-Bundestagsfraktion auf, sich dafür einzusetzen bzw. eine gesetzliche Initiative zu starten, dass alle Qualifizierungszeiten, wie Studienzeiten, Zeiten an weiterbildenden Schulen und schulische und betriebliche Ausbildungszeiten vollständig als Zeiten für die Rente anerkannt werden. Dies auch vor dem 17. Lebensjahr. Außerdem sollen diese Maßnahmen vollständig bei der Rente berücksichtigt werden.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Der Antrag wurde am 31.08.2022 nach Beschluss durch den Landesparteirat am 30.08.2023 weitergeleitet.