2018/GS/01 Altenpflege als solidarische Zukunftsaufgabe

Status:
Annahme

Der Landesparteitag möge beschließen:

Vor dem Hintergrund, dass die Bedingungen in der Altenpflege immer schwieriger werden, ist zu befürchten, dass die zunehmende Zahl der pflegebedürftigen älteren Menschen, stationär und ambulant nicht mehr hinreichend pflegerisch versorgt werden können. Daher ist zu fordern:

1. Die notwendige Finanzierung einer effizienten pflegerischen Versorgung ist durch eine geeignete Mischfinanzierung sicherzustellen.

2. Nur, wenn der Altenpflegeberuf durch geeignete Maßnahmen attraktiver gestaltet wird, steigt die Bereitschaft junger Menschen, den Altenpflegeberuf zu ergreifen. Dazu gehören auch eine entsprechende Einkommensentwicklung und allgemeinverbindliche Tarifverträge für die Altenpflegekräfte.

3. Eine bundeseinheitliche Ausbildung auf hohem fachlichen Niveau erfordert entsprechende Voraussetzungen der Ausbildungsstätten.

4. Die zuständigen Gebietskörperschaften haben verbindliche Pflegestrukturpläne für ihren Zuständigkeitsbereich zu erstellen. Darin ist zu sicherzustellen, dass Pflegeberatung, Pflegemanager und Gemeindeschwester plus unter dem Dach der Pflegestützpunkte flächendeckend zusammengefasst werden.

Begründung:

Der Anstieg der Zahl der pflegebedürftigen Menschen steigt nicht linear, sondern exponentiell. Bis 2050 wird die Zahl der Menschen, die einer stationären Pflege bedürfen, um ca. 132 % ansteigen, während die Zahl der ambulant zu pflegenden Menschen im gleichen Zeitraum um 117% ansteigt. Dies vor dem Hintergrund, dass bereits heute die Situation in der ambulanten und stationären Pflege desaströs ist.

1. So ist bereits heute ein erheblicher Mangel an Pflegefachpersonal im Bereich der Altenpflege festzustellen. Eine zunehmende Anzahl der stationären Einrichtungen kann die vorgeschriebene Fachkraftquote von 50% nicht mehr erfüllen und kann deshalb, trotz steigender Nachfrage, weniger Pflegebedürftige aufnehmen.

2. Wegen veränderter familiärer Strukturen und Belastungen, kann eine Pflege in der Familie in immer weniger Fällen stattfinden. Eine Versorgung durch ambulante Pflegedienste findet, insbesondere im ländlichen Bereich, wegen Personalmangel zunehmend nicht mehr statt.

3. Altenpflegepersonal hat im Vergleich mit entsprechendem Krankenpflegepersonal ein um bis zu 30% niedrigeres Einkommen. Gleichzeitig ist die körperliche und psychische Belastung ungleich höher. Die durchschnittliche Berufsverweildauer (zurzeit 8,3 Jahre) ist beim Altenpflegepersonal dramatisch niedriger als beim Krankenpflegepersonal. Die Neugestaltung eines funktionierenden Tarifvertragssystems im Pflegebereich ist dringend notwendig. Dabei sind für alle stationären und ambulanten pflegerischen Bereiche, alle Besoldungstarife, also auch die der kirchlichen, privaten und frei – gemeinnützigen Träger auf einheitliche Schwellenwerte zu bringen, die dann allgemeinverbindlich sind.

4. Alle bisherigen Versuche, Pflegepersonal aus EU – und Nicht-EU-Ländern anzuwerben, sind weitgehend gescheitert. Die Bedingungen für Altenpflegepersonal in anderen EU – Ländern sind wesentlich besser und diese Länder werden deshalb bevorzugt.

5. Die gesetzlichen Grundlagen der Altenpflege und Altenpflegeinstitutionen in Deutschland sind weitgehend unverbindliche Empfehlungen mit oft unklaren behördlichen Zuständigkeiten. Immer wieder in Altenpflegeeinrichtungen festzustellende Mängel und Skandale, zeigen, dass die behördliche Überwachung der Einrichtungen nicht hinreichend stringent ist. Gleichzeitig ist es offenbar nicht möglich, den Neubau von stationären Altenpflegeeinrichtungen bedarfsgerecht zu steuern.

6. Die notwendigen Pflegestrukturpläne beruhen auf einem Landesgesetz, in dem die zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte lediglich aufgefordert werden, für ihren Zuständigkeitsbereich Pflegestrukturpläne zu erstellen und fortzuschreiben. Erst wenige Landkreise und kreisfreie Städte sind bisher der Aufforderung gefolgt.

7. Eine dauerhaft verbesserte pflegerische Versorgung, ist am ehesten über eine Mischfinanzierung sicherzustellen. Um notwendige Einkommensverbesserungen beim Pflegepersonal, Verbesserungen der allgemeinen pflegerischen Infrastruktur etc. zu finanzieren, müssen die Beiträge zur Pflegeversicherung angehoben und durch zusätzliche Steuerzuschüsse ergänzt werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Version der Antragskommission:

Überweisung an die Landtagsfraktion.

Beschluss: Annahme und Überweisung an die Landtagsfraktion
Text des Beschlusses:

Vor dem Hintergrund, dass die Bedingungen in der Altenpflege immer schwieriger werden, ist zu befürchten, dass die zunehmende Zahl der pflegebedürftigen älteren Menschen, stationär und ambulant nicht mehr hinreichend pflegerisch versorgt werden können. Daher ist zu fordern:

1. Die notwendige Finanzierung einer effizienten pflegerischen Versorgung ist durch eine geeignete Mischfinanzierung sicherzustellen.

2. Nur, wenn der Altenpflegeberuf durch geeignete Maßnahmen attraktiver gestaltet wird, steigt die Bereitschaft junger Menschen, den Altenpflegeberuf zu ergreifen. Dazu gehören auch eine entsprechende Einkommensentwicklung und allgemeinverbindliche Tarifverträge für die Altenpflegekräfte.

3. Eine bundeseinheitliche Ausbildung auf hohem fachlichen Niveau erfordert entsprechende Voraussetzungen der Ausbildungsstätten.

4. Die zuständigen Gebietskörperschaften haben verbindliche Pflegestrukturpläne für ihren Zuständigkeitsbereich zu erstellen. Darin ist zu sicherzustellen, dass Pflegeberatung, Pflegemanager und Gemeindeschwester plus unter dem Dach der Pflegestützpunkte flächendeckend zusammengefasst werden.

Der Antrag wurde am 03. Dezember 2018 an die Landtagsfraktion weitergeleitet.

Beschluss-PDF: