2018/O/16 Antrag zum §14 Finanzverfassung der Satzung der Landes SPD

Status:
geändert angenommen

Der Landesparteitag möge beschließen:

14 Finanzverfassung der Satzung wird um die Worte: „und Arbeitsgemeinschaften“ ergänzt.

Damit heißt der geänderte §14 Finanzverfassung:

„Der Landesverband stellt den Unterbezirken, Regionalverbänden und Arbeitsgemeinschaften zur Erfüllung ihrer Aufgaben in angemessenem Umfang finanzielle Mittel zur Verfügung“

Begründung:

Die Arbeitsgemeinschaften haben innerhalb der SPD eine wesentliche Funktion. Sie nehmen besondere Aufgaben in Partei und Öffentlichkeit wahr und stehen als Bindeglied zu den gesellschaftlichen Gruppen, die sich in den politischen Bereichen engagieren, für die die Arbeitsgemeinschaften in der SPD zuständig sind. Die Arbeitsgemeinschaften bieten die Möglichkeit, die unterschiedlichsten Schichten und Gruppen der Gesellschaft anzusprechen, sie verfügen über Kompetenz und Kontakte in diese Bereiche. Damit die Arbeitsgemeinschaften Ihre Arbeit in dieser Weiseausführen können, sollten ihnen auch entsprechende finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Version der Antragskommission
Version der Antragskommission:

Siehe Empfehlung der Antragskommission:

Antrag 2018/O/01

Beschluss: Annahme in der Fassung der Antragskommission
Text des Beschlusses:

Wir schlagen die Einsetzung einer Kommission zur Modernisierung der Satzung und Erarbeitung neuer Konzepte der Beteiligung vor. Der Kommission sollen neben Vertreterinnen und Vertreter des Landesvorstandes auch Mitglieder der antragsberechtigten Gliederungen angehören. Sie wird bis zum nächsten ordentlichen Landesparteitag einen breiten Diskussionsprozess in Gang setzen und dann einen entsprechenden Vorschlag vorlegen.

Beschluss-PDF: