2025/GS/4 Barrierefreie Toiletten - wirklich barrierefreie machen!

Status:
Annahme

Barrierefreiheit endet nicht beim Türrahmen oder bei Haltegriffen. Viele der heute als barrierefrei deklarierten Toilettenanlagen erfüllen nicht die tatsächlichen Anforderungen, die Menschen mit Behinderungen an eine inklusive und würdevolle Nutzung stellen. Besonders Menschen mit Stoma, pflegebedürftige Erwachsene oder Eltern mit kleinen Kindern werden nach wie vor systematisch ausgeschlossen.

Die Möglichkeit, eine Toilette uneingeschränkt und ohne fremde Hilfe zu nutzen, ist ein Grundbedürfnis und ein Menschenrecht. Barrierefreie Toiletten dürfen nicht länger symbolisch existieren – sie müssen praktisch nutzbar sein.

Wir setzen uns dafür ein, dass die gesetzlichen und baulichen Bestimmungen für barrierefreie Toiletten reformiert werden, um den Bedürfnissen aller Menschen – insbesondere derer mit Beeinträchtigungen- besser gerecht zu werden. Barrierefreiheit darf sich nicht ausschließlich auf die Bedürfnisse von Rollstuhlfahrer*innen beschränken, sondern muss inklusiv für verschiedenste körperliche und geistige Einschränkungen gedacht und umgesetzt werden.

Konkret fordern wir:

• Medizinische Liegen in öffentlichen Toilettenanlagen, die auch für Erwachsene geeignet sind. Diese sollen pflegenden Angehörigen die Möglichkeit geben, pflegebedürftige Personen in Würde zu versorgen. Gleichzeitig sind Wickeltische so zu gestalten, dass sie unabhängig vom Geschlecht der Elternteile zugänglich sind.

• Deckenlifte, um Menschen auf die Liege oder Toilette zu befördern. Diese erleichtern es erwachsene Menschen aus ihrem Rollstuhl zu heben.

• Stomabecken, die in unmittelbarer Nähe zur Toilette angebracht werden, um Menschen mit einem künstlichen Darmausgang die hygienische Versorgung zu ermöglichen. Wo möglich, sollen einzelne Kabinen zu vollwertigen Stomakabinen mit angemessenem Raumangebot umgebaut werden.

• 24/7-Zugänglichkeit barrierefreier Toilettenanlagen – Die Nutzung soll für alle Betroffenengruppen (Menschen mit Behinderung, Senior*innen, Angehörige, Pflegende etc.) mit dem Euroschlüssel möglich sein. Dieser soll für Berechtigte kostenlos und unbürokratisch zur Verfügung gestellt werden. Weiter sollen die Toiletten immer über eine zweite Verrieglung verfügen, sodass eine Öffnung bei Nutzung mit dem Schlüsseln von außen nicht möglich ist.

Diese Maßnahmen sind bei Neubauten verpflichtend umzusetzen und sollen bei bestehenden Anlagen – wo möglich – nachgerüstet werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Text des Beschlusses:

Barrierefreiheit endet nicht beim Türrahmen oder bei Haltegriffen. Viele der heute als barrierefrei deklarierten Toilettenanlagen erfüllen nicht die tatsächlichen Anforderungen, die Menschen mit Behinderungen an eine inklusive und würdevolle Nutzung stellen. Besonders Menschen mit Stoma, pflegebedürftige Erwachsene oder Eltern mit kleinen Kindern werden nach wie vor systematisch ausgeschlossen.

Die Möglichkeit, eine Toilette uneingeschränkt und ohne fremde Hilfe zu nutzen, ist ein Grundbedürfnis und ein Menschenrecht. Barrierefreie Toiletten dürfen nicht länger symbolisch existieren – sie müssen praktisch nutzbar sein.

Wir setzen uns dafür ein, dass die gesetzlichen und baulichen Bestimmungen für barrierefreie Toiletten reformiert werden, um den Bedürfnissen aller Menschen – insbesondere derer mit Beeinträchtigungen- besser gerecht zu werden. Barrierefreiheit darf sich nicht ausschließlich auf die Bedürfnisse von Rollstuhlfahrer*innen beschränken, sondern muss inklusiv für verschiedenste körperliche und geistige Einschränkungen gedacht und umgesetzt werden.

Konkret fordern wir:

• Medizinische Liegen in öffentlichen Toilettenanlagen, die auch für Erwachsene geeignet sind. Diese sollen pflegenden Angehörigen die Möglichkeit geben, pflegebedürftige Personen in Würde zu versorgen. Gleichzeitig sind Wickeltische so zu gestalten, dass sie unabhängig vom Geschlecht der Elternteile zugänglich sind.

• Deckenlifte, um Menschen auf die Liege oder Toilette zu befördern. Diese erleichtern es erwachsene Menschen aus ihrem Rollstuhl zu heben.

• Stomabecken, die in unmittelbarer Nähe zur Toilette angebracht werden, um Menschen mit einem künstlichen Darmausgang die hygienische Versorgung zu ermöglichen. Wo möglich, sollen einzelne Kabinen zu vollwertigen Stomakabinen mit angemessenem Raumangebot umgebaut werden.

• 24/7-Zugänglichkeit barrierefreier Toilettenanlagen – Die Nutzung soll für alle Betroffenengruppen (Menschen mit Behinderung, Senior*innen, Angehörige, Pflegende etc.) mit dem Euroschlüssel möglich sein. Dieser soll für Berechtigte kostenlos und unbürokratisch zur Verfügung gestellt werden. Weiter sollen die Toiletten immer über eine zweite Verrieglung verfügen, sodass eine Öffnung bei Nutzung mit dem Schlüsseln von außen nicht möglich ist.

Diese Maßnahmen sind bei Neubauten verpflichtend umzusetzen und sollen bei bestehenden Anlagen – wo möglich – nachgerüstet werden.

 

Der Antrag wurde in der Sitzung des Landesparteirates am 29.09.2025 beschlossen.

Beschluss-PDF: