2023/G/1 Barrierefreiheit von Frauenhäusern schaffen

Status:
Nicht Abgestimmt

Mit dem „Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats vom 11. Mai 2011 zur Verhütung
und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ (Istanbul-Konvention) hat sich Deutschland verpflichtet, auf allen staatlichen Ebenen alles dafür zu tun, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, Betroffenen Schutz und Unterstützung zu bieten und Gewalt zu verhindern. Insbesondere Artikel 23 der Istanbul-Konvention fordert die Einrichtung von geeigneten, leicht zugänglichen Schutzunterkünften in ausreichender Zahl. Die Anzahl der barrierefrei zugänglichen Frauenhäuser ist gering. Auch für mobilitätseingeschränkte Frauen muss ihr Schutz gewährleistet sein. Die Hürde, sich hilfesuchend in ein Frauenhaus zu begeben, ist für mobilitätseingeschränkte Frauen besonders groß.
Die SPD Rheinland-Pfalz setzt sich dafür ein, dass in jedem Landkreis und in allen kreisfreien Städten barrierefrei zugängliche Frauenhäuser vorgehalten werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Version der Antragskommission
Version der Antragskommission:

Die SPD Rheinland-Pfalz setzt sich dafür ein, dass Frauenhäuser barrierefrei zugänglich sind.

Überweisung an die Landtagsfraktion